Du hast aber als Elternteil keinen Anspruch gegen Dein (kleines) Kind bzw. die Versicherungsbedingungen schließen das aus, als FA im Falle eines Unfalls ist der Anspruch hingegen schon gegeben. Wenn Du einen Anspruch gegen Dein Kind hättest und die Versicherung würde nicht zahlen, muss das Kind halt aus eigener Tasche zahlen. Der Anspruch verfällt deswegen nicht.
Aus dem Grund sind für besonders gefährliche Tätigkeiten, wie den Betrieb eines Kraftfahrzeuges, ja Pflichtversicherungen vorgesehen, damit der Geschädigte da nicht auf seinen Kosten sitzen bleibt. Oder eben die Pflichtversicherung gesetzliche Unfallversicherung.
Die Aussage, gerade Körperschäden seien nicht abgesichert, weil nicht versichert, ist jedenfalls hochgradig unwahr.
Nein ist es nicht.
vgl. diese Diskussion.
http://www.feuerwehr-forum.de/f.php?m=475400
Leider ist die ursprüngliche Quelle nicht mehr verfügbar.
Aber es ging darum:
"jedenfalls will die versicherung nun nicht für schadensersatz und späteren folgen zahlen, weil sie sich scho im einsatz befundne hat und ihr wurde der schaden von einem "kollegen" (der kamerad der den GW gefahren hat) erlitten hat."
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Lies halt mal genau (insbesondere den letzten Satz in diesem Beitrag, da geht es eben nicht um Körperschäden, die werden auch in diesem Fall von der gesetzlichen Unfallversicherung (hier: Bayerischer GUVV) ersetzt, sowohl in der Akutbehandlung als auch Rehabilitation und ggf. Renten, der Leistungsumfang ist durch ein Bundesgesetz festgelegt. Die Versorgung hierbei ist in der Regel besser als die der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Dame dachte, sie bekäme Schmerzensgeld, das zahlt die gesetzliche Unfallversicherung generell nicht, weil es keine gesetzliche Leistung ist, und der Anspruch gegen Angehörige des selben Betriebes ist aus gutem Grund ausgeschlossen - man kann den Fall nämlich auch umdrehen:
Der Fahrer eines GW verursacht auf Einsatzfahrt einen Unfall, bei dem eine Kameradin bleibende Schäden davon trägt und muss dafür haften, er wird also durch sein ehrenamtliches Engagement ggf. in den wirtschaftlichen Ruin getrieben, weil er mehrere Millionen Schmerzensgeld und Schadensersatz tragen muss. Außerdem gibt es Riesenstreit in der Feuerwehr.
Oder noch krasser: Der Maschinist eines vollbesetzten LF verursacht einen Unfall, bei dem fünf seiner Kameraden schwerste Verletzungen, bleibende Behinderungen und dauernde Arbeitsunfähigkeit davon tragen - soll der Maschinist jetzt dafür Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen sollen?
Genau das hat der Gesetzgeber mit dem Haftungsausschluss im § 105 SGB VII verhindern wollen.
Vergleiche auch diesen Beitrag und die folgenden Kommentare, leider wissen die meisten FA nicht wirklich, wovon sie reden, wenn es um die gesetzliche Unfallversicherung geht.
Zusammengefasst:
Personenschäden zahlt immer und in größerem Unfall als bei der normalen Krankenversicherung die gesetzliche Unfallversicherung
Sachschäden zahlt der Verursacher, in diesem Fall in Amtshaftung die Kommune (oder - sofern vorhanden - die Haftpflichtversicherung des Feuerwehrfahrzeuges), ansonsten besteht zum Beispiel ein Ersatzanspruch wegen Art. 9 (5) 2. Bayerisches Feuerwehrgesetz. Das bedeutet, selbst wenn ich mein eigenes Auto auf einer Einsatzfahrt kaputt fahre, muss die Gemeinde den Sachschaden ersetzen, sofern kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorlag.
Was es nicht gibt: Schmerzensgeld oder irgendwelche Leistungen wegen Behinderung/Arbeitsunfähigkeit, dafür zahlt aber der erforderlichenfalls GUVV Renten und Rehabilitationskosten.
Ach deswegen haben sie damals gesagt, das sie nichts bekommt und dies eine Gesetzeslücke ist.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Wer ist sie?
Sagen kann man viel und ungerecht behandelt fühlen kann man sich auch schnell.
Die Betroffene schreibt doch auf feuerwehr.de selbst, dass sie medizinisch super über den bayerischen GUVV abgesichert sei und die Versicherung für Sachschäden aufkommt. Was will man denn noch? Sie kann halt - aus den o. g. dargelegten Gründen - den Fahrer des GW nicht zivilrechtlich belangen.
Wir können das auch gerne ändern, dann muss halt jeder Verunfallte erstmal alles aus eigener Tasche vorstrecken, bis die Schuldfrage und Haftungsfrage irgendwann mal geklärt ist. Und wenn er Glück hat, hat der Schädiger dann auch noch das nötige Kleingeld. Wenn er Pech hat nicht.
Ob diese Situation wirklich besser wäre? Ich weiß nicht.
Gerade hatte ich ein Gespräch mit der Ordnunsamtsleiterin.
Der Kommunale Schadensausgleich (KSA) will den Schaden nicht übernehmen mit der Begründung es währe ein Gebäudeschaden. Wollte die auf einmal wissen ob ich eine Haftpflichtversicherung habe.
Ich zu ihr, das ich Arbeitslos bin und mir keine leisten kann. Dann aufeinmal Sie so. mhh ja auf den Kosten sollen Sie natürlich nicht hängen bleiben.
Wenn ich mir aber das Merkblatt der KSA http://www.ksahannover.de/ksaffw.doc
durchlese, steht da, das die Kosten übernommen werden. Mhh was stimmt jetzt nun?
Blinky
Geändert von Blinky (09.07.2010 um 12:33 Uhr)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)