Bist du dir da wirklich sicher?
Ich habs so in Erinnerung, dass Teile ohne E-Prüfzeichen überhaupt nicht eingetragen werden können/dürfen, da sie nach StVZO für den Betrieb nicht zulässig sind.
Haben die Leuchten ein solches E-Prüfzeichen musst dus trotzdem mit dem Teilegutachten beim TÜV antreten und es eintragen lassen.
Nur mit ABE bist du in dem Fall von der Eintragungspflicht befreit.
So wars zumindest bei meinem Dad, der als Kreisbrandmeister eine abnehmbare SoSi-Anlage für seinen Privat-PKW hat.
Meine Angaben sind ohne Gewähr.
Mach dich auf jeden Fall beim TÜV ordentlich schlau. Wenn ein Unfall passiert und raus kommt, dass da irgendwas nicht in Ordnung ist, is Polen sowas von offen.
Bin ich mir 100%ig sicher.
Das E-Prüfzeichen und ich glaube auch das CE-Zeichen muss da sein um es nicht beim TÜV eintragen zu müssen. Man(n) soll zwar den Einbau beim TÜV vorzeigen aber man bekommt dort keine Abnahme sondern der sagt nur "mh okay". Kann man sich also auch sparen das vorzuführen...
Tja, dann muss ich dich leider enttäuschen...
Das CE lassen wir jetzt einfach mal weg... Das geht nicht nur KFZ Anbauteile an, das würd hier zu weit gehen...
Das ominöse "E-Prüfzeichen" ist eine Bestätigung, dass das Produkt den ECE-Richtlinien der United Nations entspricht...
Bei blauen Rundumkennleuchten ist das dann beispielsweise die ECE R65
Mehr dazu hier: http://www.unece.org
Baust du jetzt also die hinteren Rückleuchten aus und "geschwärzte" wieder ein, dann Müssen die IMMER nach passender ECE geprüft sein...
In den meisten Fällen wirst du zur Vereinfachung auch gleich eine ABE mitbekommen...
Die befreit dich zwar nicht 100%ig von einer Eintragung, aber zumindest fast :)
Sprich: baust du 50 Teile an dein Auto, die zwar alle für sich einzeln ne ABE haben, dann gilt die aber meistens nur bei fast unverbasteltem Auto ;)
MfG Fabsi
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