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Thema: Privat-PKW mit Warnbalken

  1. #16
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    Die Versorgungsgruppe gehört zur FF und macht halt die "einfachen" Versorgungsfahrten. Also dinge welche nicht dringend sind.
    Nebenbei wird das Fahrzeug mit durch die Bild- und Pressestelle genutzt. Also wenn der Pressesprecher vor Ort muss.
    Da das ganze halt keine offizielle Abteilung der FF ist, wird es privat Unterstützt.
    So habe ich mir das alles erklären lassen. Besitze ja nicht selbst das Fahrzeug und habe auch nicht selbst bei TÜV nachgefragt.
    Kann also durchaus sein dass es nicht 100%ig stimmt.

  2. #17
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    Kleiner Tip noch, da es ja ein Privat-PKW ist:

    Wenn ihr da dauerhaft nen Balken draufpappt, dann verbraucht ihr, generell mehr Sprit...

    Kauft euch ne Movia-D o.ä. in Gelb und pappt die per Magnethalterung dann aufs Dach, wenn ihr auf der BAB usw. steht...
    Dann braucht ihr euch überhaupt nix eintragen lassen ^^

    MfG Fabsi

  3. #18
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Kleiner Tip noch, da es ja ein Privat-PKW ist:

    Wenn ihr da dauerhaft nen Balken draufpappt, dann verbraucht ihr, generell mehr Sprit...

    Kauft euch ne Movia-D o.ä. in Gelb und pappt die per Magnethalterung dann aufs Dach, wenn ihr auf der BAB usw. steht...
    Dann braucht ihr euch überhaupt nix eintragen lassen ^^

    MfG Fabsi
    Naja, es sollte schon auf der Anfahrt drauf sein damit sie eingeschaltet werden kann sobald das Fahrzeug hällt. Und das ist auf so einem mobilem Dachträger. Die OWS4 sitzt dann quasi auf der Dachreeling. Muss das dann auch nicht eingetragen werden???

  4. #19
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    ALLES was irgendwie fest am Fahrzeug verbaut ist und/oder wären der Fahrt eingeschaltet ist, muss prinzipiell mal eingetragen werden...

    Man kann einen Balken (auch wenns mir persönlich beim ows hoch kommt *g*) auch als Abnehmbar eintragen lassen...

    Aber wenn ihr die Movia aufs Dach pappt, kurz bevor ihr auf die BAB auffahrt und einschaltet sobald ihr anfangt abzubremsen... Naja, erlaubt ist es NICHT... aber die POL die ja meistens an der Einsatzstelle ist, wird euch dann in den aller aller wenigsten Fällen ne Knolle für schreiben...
    Wobei es natürlich passieren Kann...

    MfG Fabsi

  5. #20
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    ALLES was irgendwie fest am Fahrzeug verbaut ist und/oder wären der Fahrt eingeschaltet ist, muss prinzipiell mal eingetragen werden...

    Man kann einen Balken (auch wenns mir persönlich beim ows hoch kommt *g*) auch als Abnehmbar eintragen lassen...

    Aber wenn ihr die Movia aufs Dach pappt, kurz bevor ihr auf die BAB auffahrt und einschaltet sobald ihr anfangt abzubremsen... Naja, erlaubt ist es NICHT... aber die POL die ja meistens an der Einsatzstelle ist, wird euch dann in den aller aller wenigsten Fällen ne Knolle für schreiben...
    Wobei es natürlich passieren Kann...

    MfG Fabsi
    KANN oder MUSS der Balken dann eingetragen werden? Also wenns angenommen so ist: Am Gerätehaus wird die OWS draufgemacht und dann wird zur E-Stelle gefahren. Natürlich mit ausgeschaltenem Balken.

    Naja glaube ich auch nicht dass die dann ne Knolle bekommen, aber was würde denen im schlimmsten Fall den blühen?
    Stilllegung des Fahrzeuges?

  6. #21
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    Zitat Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
    KANN oder MUSS der Balken dann eingetragen werden? Also wenns angenommen so ist: Am Gerätehaus wird die OWS draufgemacht und dann wird zur E-Stelle gefahren. Natürlich mit ausgeschaltenem Balken.
    MUSS, solange keine Allgemeine Betriebserlaubnis dabei ist, was wohl kaum der Fall sein wird.


    Naja glaube ich auch nicht dass die dann ne Knolle bekommen, aber was würde denen im schlimmsten Fall den blühen?
    Stilllegung des Fahrzeuges?
    Ich glaube, die Cops können den Rückbau anordnen, Stillegung halte ich für ein bisschen übertrieben, gerade wenns nur eine abnehmbare Anlage ist.. Im Falle des Unfalles wird der Versicherungsschutz auch flöten gehen.

    Ich würde mich hier auf keinerlei Experimente einlassen. Gerade als Vertreter der BOS, wenn auch privat oder als "Zuarbeiter" hast du eine gewisse Vorbildfunktion. Dessen solltest du dir bewusst sein.

  7. #22
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    MUSS, solange keine Allgemeine Betriebserlaubnis dabei ist, was wohl kaum der Fall sein wird.
    Naja, Dinge mit E-Prüfzeichen müssen eigentlich ganz offiziell nicht eingertagen werden. Und das hat die OWS ja...

    Na gut, da habt ihr schon sehr weitergeholfen. danke.

  8. #23
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    Zitat Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
    Naja, Dinge mit E-Prüfzeichen müssen eigentlich ganz offiziell nicht eingertagen werden. Und das hat die OWS ja...

    Bist du dir da wirklich sicher?

    Ich habs so in Erinnerung, dass Teile ohne E-Prüfzeichen überhaupt nicht eingetragen werden können/dürfen, da sie nach StVZO für den Betrieb nicht zulässig sind.
    Haben die Leuchten ein solches E-Prüfzeichen musst dus trotzdem mit dem Teilegutachten beim TÜV antreten und es eintragen lassen.
    Nur mit ABE bist du in dem Fall von der Eintragungspflicht befreit.

    So wars zumindest bei meinem Dad, der als Kreisbrandmeister eine abnehmbare SoSi-Anlage für seinen Privat-PKW hat.


    Meine Angaben sind ohne Gewähr.
    Mach dich auf jeden Fall beim TÜV ordentlich schlau. Wenn ein Unfall passiert und raus kommt, dass da irgendwas nicht in Ordnung ist, is Polen sowas von offen.

  9. #24
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    Bin ich mir 100%ig sicher.
    Das E-Prüfzeichen und ich glaube auch das CE-Zeichen muss da sein um es nicht beim TÜV eintragen zu müssen. Man(n) soll zwar den Einbau beim TÜV vorzeigen aber man bekommt dort keine Abnahme sondern der sagt nur "mh okay". Kann man sich also auch sparen das vorzuführen...

  10. #25
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    Zitat Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
    Bin ich mir 100%ig sicher.
    ok, dann glaub ich das mal. :) Kann gut sein, dass ich da irgendwas durcheinander geworfen hab mit KBA-Nummer, etc...

  11. #26
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    Tja, dann muss ich dich leider enttäuschen...

    Das CE lassen wir jetzt einfach mal weg... Das geht nicht nur KFZ Anbauteile an, das würd hier zu weit gehen...


    Das ominöse "E-Prüfzeichen" ist eine Bestätigung, dass das Produkt den ECE-Richtlinien der United Nations entspricht...

    Bei blauen Rundumkennleuchten ist das dann beispielsweise die ECE R65

    Mehr dazu hier: http://www.unece.org

    Baust du jetzt also die hinteren Rückleuchten aus und "geschwärzte" wieder ein, dann Müssen die IMMER nach passender ECE geprüft sein...
    In den meisten Fällen wirst du zur Vereinfachung auch gleich eine ABE mitbekommen...

    Die befreit dich zwar nicht 100%ig von einer Eintragung, aber zumindest fast :)

    Sprich: baust du 50 Teile an dein Auto, die zwar alle für sich einzeln ne ABE haben, dann gilt die aber meistens nur bei fast unverbasteltem Auto ;)

    MfG Fabsi

  12. #27
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    Man hätte freilich helfen können. Aber es kamen zu wenig infos.
    Ich meine so als Beispiel wir sind eine Betreeuungs-SEG und machen auch versorgungsfahrten. Aber wir haben Dienstfahrzeuge mit Blaulicht.

    Es kamen schlicht und einfach zu wenig informationen um irgendwas sagen zu können.

  13. #28
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    also mit Sicherheit wirste gelbe und blaue und sonstige Kennleuchten eintragen lassen müssen,
    verstehe aber immer noch nicht den Sinn des ganzen,warum man mit nem Privatfahrzeug den Kram hinterher fahren muß. wenn bei uns alle Fahrzeuge ausgerückt sind,muß halt jemand anderes gerufen werden. dafür hat ja jeder Ort ne Wehr:)
    oder das privat beschaffte Fahrzeug (z.b. über den Förderverein oder Spender) der Wehr offiziell zuschreiben,dann bekommt es auch passende Beleuchtung.

  14. #29
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    Die frage ist, ob sowas überhaupt eingetragen wird...

    Wir haben hier oft Probleme, das Baufahrzeuge die RKLs demontieren lassen müssen, da sie nicht eingetragen werden. Die Firmen haben nicht die entsprechende Berechtigung dazu.

    Und wenn sie Eingetragen werden, dann ist es Zwingend erforderlich, das das Fahrzeug mit Rot/weißen Reflektorstreifen vorne und hinten ausgestattet ist, und wer will das schon freiwillig an seinem Privaten PKW haben ;o)
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  15. #30
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    also wenn ich das richtig verstehe gehts nur darum die Leuchte einzuschalten wenn das Fahrzeug am Einsatzort steht. Quasi als Warnung!
    Meiner Meinung nach wäre die schon empohlene Magnetleuchte da die beste Lösung.
    Die kannst wenn du sie brauchst "draufbappen" und nachher wieder runter machen somit hast keine Probleme beim TÜV!
    Wenn du ne feste Leuchte aufbaust dann musst du die auch eintragen lassen da du ja die Fahrzeugausmaße änderst! Kann mir allerdings nicht vorstellen das du das bei nem privaten PKW ohne die oben schon erwähnten Nutzungsbereiche überhaupt eingetragen bekommst?!
    Im übriegen hast du mit der Leuchte keinerlei Sonderrechte wenn du nicht auch die Rot/Weiß Aufkleber an deinem Fahrzeug hast!!!
    Also wäre es in deinem Fall ja nur auf dem stehen Fahrzeug am EO und wenn du da die Warnblinkanlage einschaltest reicht das eigentlich auch!
    Wenn man auf blink blink steht dann lieber die Magnetlösung! ;)

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