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Thema: Privat-PKW mit Warnbalken

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    ALLES was irgendwie fest am Fahrzeug verbaut ist und/oder wären der Fahrt eingeschaltet ist, muss prinzipiell mal eingetragen werden...

    Man kann einen Balken (auch wenns mir persönlich beim ows hoch kommt *g*) auch als Abnehmbar eintragen lassen...

    Aber wenn ihr die Movia aufs Dach pappt, kurz bevor ihr auf die BAB auffahrt und einschaltet sobald ihr anfangt abzubremsen... Naja, erlaubt ist es NICHT... aber die POL die ja meistens an der Einsatzstelle ist, wird euch dann in den aller aller wenigsten Fällen ne Knolle für schreiben...
    Wobei es natürlich passieren Kann...

    MfG Fabsi
    KANN oder MUSS der Balken dann eingetragen werden? Also wenns angenommen so ist: Am Gerätehaus wird die OWS draufgemacht und dann wird zur E-Stelle gefahren. Natürlich mit ausgeschaltenem Balken.

    Naja glaube ich auch nicht dass die dann ne Knolle bekommen, aber was würde denen im schlimmsten Fall den blühen?
    Stilllegung des Fahrzeuges?

  2. #2
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    Zitat Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
    KANN oder MUSS der Balken dann eingetragen werden? Also wenns angenommen so ist: Am Gerätehaus wird die OWS draufgemacht und dann wird zur E-Stelle gefahren. Natürlich mit ausgeschaltenem Balken.
    MUSS, solange keine Allgemeine Betriebserlaubnis dabei ist, was wohl kaum der Fall sein wird.


    Naja glaube ich auch nicht dass die dann ne Knolle bekommen, aber was würde denen im schlimmsten Fall den blühen?
    Stilllegung des Fahrzeuges?
    Ich glaube, die Cops können den Rückbau anordnen, Stillegung halte ich für ein bisschen übertrieben, gerade wenns nur eine abnehmbare Anlage ist.. Im Falle des Unfalles wird der Versicherungsschutz auch flöten gehen.

    Ich würde mich hier auf keinerlei Experimente einlassen. Gerade als Vertreter der BOS, wenn auch privat oder als "Zuarbeiter" hast du eine gewisse Vorbildfunktion. Dessen solltest du dir bewusst sein.

  3. #3
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    MUSS, solange keine Allgemeine Betriebserlaubnis dabei ist, was wohl kaum der Fall sein wird.
    Naja, Dinge mit E-Prüfzeichen müssen eigentlich ganz offiziell nicht eingertagen werden. Und das hat die OWS ja...

    Na gut, da habt ihr schon sehr weitergeholfen. danke.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
    Naja, Dinge mit E-Prüfzeichen müssen eigentlich ganz offiziell nicht eingertagen werden. Und das hat die OWS ja...

    Bist du dir da wirklich sicher?

    Ich habs so in Erinnerung, dass Teile ohne E-Prüfzeichen überhaupt nicht eingetragen werden können/dürfen, da sie nach StVZO für den Betrieb nicht zulässig sind.
    Haben die Leuchten ein solches E-Prüfzeichen musst dus trotzdem mit dem Teilegutachten beim TÜV antreten und es eintragen lassen.
    Nur mit ABE bist du in dem Fall von der Eintragungspflicht befreit.

    So wars zumindest bei meinem Dad, der als Kreisbrandmeister eine abnehmbare SoSi-Anlage für seinen Privat-PKW hat.


    Meine Angaben sind ohne Gewähr.
    Mach dich auf jeden Fall beim TÜV ordentlich schlau. Wenn ein Unfall passiert und raus kommt, dass da irgendwas nicht in Ordnung ist, is Polen sowas von offen.

  5. #5
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    Bin ich mir 100%ig sicher.
    Das E-Prüfzeichen und ich glaube auch das CE-Zeichen muss da sein um es nicht beim TÜV eintragen zu müssen. Man(n) soll zwar den Einbau beim TÜV vorzeigen aber man bekommt dort keine Abnahme sondern der sagt nur "mh okay". Kann man sich also auch sparen das vorzuführen...

  6. #6
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    Zitat Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
    Bin ich mir 100%ig sicher.
    ok, dann glaub ich das mal. :) Kann gut sein, dass ich da irgendwas durcheinander geworfen hab mit KBA-Nummer, etc...

  7. #7
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    Tja, dann muss ich dich leider enttäuschen...

    Das CE lassen wir jetzt einfach mal weg... Das geht nicht nur KFZ Anbauteile an, das würd hier zu weit gehen...


    Das ominöse "E-Prüfzeichen" ist eine Bestätigung, dass das Produkt den ECE-Richtlinien der United Nations entspricht...

    Bei blauen Rundumkennleuchten ist das dann beispielsweise die ECE R65

    Mehr dazu hier: http://www.unece.org

    Baust du jetzt also die hinteren Rückleuchten aus und "geschwärzte" wieder ein, dann Müssen die IMMER nach passender ECE geprüft sein...
    In den meisten Fällen wirst du zur Vereinfachung auch gleich eine ABE mitbekommen...

    Die befreit dich zwar nicht 100%ig von einer Eintragung, aber zumindest fast :)

    Sprich: baust du 50 Teile an dein Auto, die zwar alle für sich einzeln ne ABE haben, dann gilt die aber meistens nur bei fast unverbasteltem Auto ;)

    MfG Fabsi

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