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Thema: Privat-PKW mit Warnbalken

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Ebi Beitrag anzeigen
    Es ist doch bei diesen bestimmten Gruppen so üblich,
    und nichts Besonderes.

    siehe hier:
    http://www.verkehrsdienst-hessen.de/autos.htm

    mfg
    e.
    Über diesen "Verkehrsdienst" haben wir ja schon oft hier im Forum geschrieben.
    Ich möchte dazu auch nichts mehr sagen, da waren genug negativ Aktionen im hessischen Bereich, besonders auf den hess. Autobahnen.
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  2. #2
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    Okay, habe mich beim TÜV gemeldet und die haben gesagt dass es okay ist da auch Versorgungsfahrten auf die BAB gemacht werden und dort im Stand das Gelblicht eingeschalten werden darf zur Absicherung.
    Lediglich die neue Fahrzeughöhe muss eingetragen werden.
    Schade dass hier mir niemand helfen konnte.

  3. #3
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    1. Wieso sollte ein Internetforum eine bessere Antwort geben können wie die zuständige Stelle (hier TÜV)?
    2. Kommen noch mehr Info's über diese "Versorgungstruppe"?

  4. #4
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    Die Versorgungsgruppe gehört zur FF und macht halt die "einfachen" Versorgungsfahrten. Also dinge welche nicht dringend sind.
    Nebenbei wird das Fahrzeug mit durch die Bild- und Pressestelle genutzt. Also wenn der Pressesprecher vor Ort muss.
    Da das ganze halt keine offizielle Abteilung der FF ist, wird es privat Unterstützt.
    So habe ich mir das alles erklären lassen. Besitze ja nicht selbst das Fahrzeug und habe auch nicht selbst bei TÜV nachgefragt.
    Kann also durchaus sein dass es nicht 100%ig stimmt.

  5. #5
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    Kleiner Tip noch, da es ja ein Privat-PKW ist:

    Wenn ihr da dauerhaft nen Balken draufpappt, dann verbraucht ihr, generell mehr Sprit...

    Kauft euch ne Movia-D o.ä. in Gelb und pappt die per Magnethalterung dann aufs Dach, wenn ihr auf der BAB usw. steht...
    Dann braucht ihr euch überhaupt nix eintragen lassen ^^

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Kleiner Tip noch, da es ja ein Privat-PKW ist:

    Wenn ihr da dauerhaft nen Balken draufpappt, dann verbraucht ihr, generell mehr Sprit...

    Kauft euch ne Movia-D o.ä. in Gelb und pappt die per Magnethalterung dann aufs Dach, wenn ihr auf der BAB usw. steht...
    Dann braucht ihr euch überhaupt nix eintragen lassen ^^

    MfG Fabsi
    Naja, es sollte schon auf der Anfahrt drauf sein damit sie eingeschaltet werden kann sobald das Fahrzeug hällt. Und das ist auf so einem mobilem Dachträger. Die OWS4 sitzt dann quasi auf der Dachreeling. Muss das dann auch nicht eingetragen werden???

  7. #7
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    ALLES was irgendwie fest am Fahrzeug verbaut ist und/oder wären der Fahrt eingeschaltet ist, muss prinzipiell mal eingetragen werden...

    Man kann einen Balken (auch wenns mir persönlich beim ows hoch kommt *g*) auch als Abnehmbar eintragen lassen...

    Aber wenn ihr die Movia aufs Dach pappt, kurz bevor ihr auf die BAB auffahrt und einschaltet sobald ihr anfangt abzubremsen... Naja, erlaubt ist es NICHT... aber die POL die ja meistens an der Einsatzstelle ist, wird euch dann in den aller aller wenigsten Fällen ne Knolle für schreiben...
    Wobei es natürlich passieren Kann...

    MfG Fabsi

  8. #8
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    Man hätte freilich helfen können. Aber es kamen zu wenig infos.
    Ich meine so als Beispiel wir sind eine Betreeuungs-SEG und machen auch versorgungsfahrten. Aber wir haben Dienstfahrzeuge mit Blaulicht.

    Es kamen schlicht und einfach zu wenig informationen um irgendwas sagen zu können.

  9. #9
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    also mit Sicherheit wirste gelbe und blaue und sonstige Kennleuchten eintragen lassen müssen,
    verstehe aber immer noch nicht den Sinn des ganzen,warum man mit nem Privatfahrzeug den Kram hinterher fahren muß. wenn bei uns alle Fahrzeuge ausgerückt sind,muß halt jemand anderes gerufen werden. dafür hat ja jeder Ort ne Wehr:)
    oder das privat beschaffte Fahrzeug (z.b. über den Förderverein oder Spender) der Wehr offiziell zuschreiben,dann bekommt es auch passende Beleuchtung.

  10. #10
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    Die frage ist, ob sowas überhaupt eingetragen wird...

    Wir haben hier oft Probleme, das Baufahrzeuge die RKLs demontieren lassen müssen, da sie nicht eingetragen werden. Die Firmen haben nicht die entsprechende Berechtigung dazu.

    Und wenn sie Eingetragen werden, dann ist es Zwingend erforderlich, das das Fahrzeug mit Rot/weißen Reflektorstreifen vorne und hinten ausgestattet ist, und wer will das schon freiwillig an seinem Privaten PKW haben ;o)
    www.feuerwehr-gigu.de

    Ich kam, sah und alles Funktionierte !

    Dann klingelte mein Wecker....

  11. #11
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    also wenn ich das richtig verstehe gehts nur darum die Leuchte einzuschalten wenn das Fahrzeug am Einsatzort steht. Quasi als Warnung!
    Meiner Meinung nach wäre die schon empohlene Magnetleuchte da die beste Lösung.
    Die kannst wenn du sie brauchst "draufbappen" und nachher wieder runter machen somit hast keine Probleme beim TÜV!
    Wenn du ne feste Leuchte aufbaust dann musst du die auch eintragen lassen da du ja die Fahrzeugausmaße änderst! Kann mir allerdings nicht vorstellen das du das bei nem privaten PKW ohne die oben schon erwähnten Nutzungsbereiche überhaupt eingetragen bekommst?!
    Im übriegen hast du mit der Leuchte keinerlei Sonderrechte wenn du nicht auch die Rot/Weiß Aufkleber an deinem Fahrzeug hast!!!
    Also wäre es in deinem Fall ja nur auf dem stehen Fahrzeug am EO und wenn du da die Warnblinkanlage einschaltest reicht das eigentlich auch!
    Wenn man auf blink blink steht dann lieber die Magnetlösung! ;)

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