Ergebnis 1 bis 15 von 36

Thema: Privat-PKW mit Warnbalken

Hybrid-Darstellung

Vorheriger Beitrag Vorheriger Beitrag   Nächster Beitrag Nächster Beitrag
  1. #1
    Registriert seit
    23.12.2006
    Beiträge
    126
    Also mir stellt sich auch die Frage was transportiert werden soll.
    Und dann kommt mir noch die Frage was das für eine Gruppe ist?
    Und welcher Hilfsorganisation diese angehört? FF? DRK? THW? andere? Weil finde ich schon seltsam wenns eine offizielle Gruppe bei einer Hiorg ist und die aber nur mit ihren Privatfahrzeugen herumfahren.
    Auch um weiteres sagen zu können wäre es meiner meinung schon wichtig zu wissen um was für eine gruppe es geht bzw auf welchem Bundesland etc etc.

  2. #2
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Es ist doch bei diesen bestimmten Gruppen so üblich,
    und nichts Besonderes.

    siehe hier:
    http://www.verkehrsdienst-hessen.de/autos.htm

    mfg
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  3. #3
    Registriert seit
    05.04.2004
    Beiträge
    543
    Bei diesen Autos handelt es sich dann wohl um Pannenhilfsfahrzeuge. Diese dürfen lt. StVZO §52 (4) (einige Beträge weiter oben) ne gelbe Rundumkennleuchte führen.

    Gruß
    Simon

  4. #4
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    Zitat Zitat von sschaebe Beitrag anzeigen
    Bei diesen Autos handelt es sich dann wohl um Pannenhilfsfahrzeuge. Diese dürfen lt. StVZO §52 (4) (einige Beträge weiter oben) ne gelbe Rundumkennleuchte führen.
    Das ist wiederum an Voraussetzungen geknüpft, über deren Gegebenheit ich mir in diesem Fall nicht sicher bin:
    Zitat Zitat von § 52 Abs. 4 StVZO
    2. Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet und nach dem Fahrzeugschein als Pannenhilfsfahrzeug anerkannt sind. Die Zulassungsstelle kann zur Vorbereitung ihrer Entscheidung die Beibringung des Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr darüber anordnen, ob das Kraftfahrzeug nach seiner Bauart oder Einrichtung zur Pannenhilfe geeignet ist. Die Anerkennung ist nur zulässig für Fahrzeuge von Betrieben, die gewerblich oder innerbetrieblich Pannehilfe leisten, von Automobilclubs und von Verbänden des Verkehrsgewerbes und der Autoversicherer,
    Demnach wird ein Fahrzeug eines privaten Menschen nicht als Pannenhilfsfahrzeug gelten können (sonst wäre ja jedes Auto in D ein Pannenhilfsfahrzeug, eine Einrichtung zum Abschleppen haben ja alle...).

  5. #5
    Registriert seit
    05.04.2004
    Beiträge
    543
    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Das ist wiederum an Voraussetzungen geknüpft, über deren Gegebenheit ich mir in diesem Fall nicht sicher bin:
    Demnach wird ein Fahrzeug eines privaten Menschen nicht als Pannenhilfsfahrzeug gelten können (sonst wäre ja jedes Auto in D ein Pannenhilfsfahrzeug, eine Einrichtung zum Abschleppen haben ja alle...).
    Ja schon, aber ich denke der Verkehrdienst Hessen e.V. zählt zu den Verbänden des Verkehrsgewerbes und die Fahrzeuge zu der auf der Website Beschreibungen vorhanden sind, sind IMHO als Pannenhilfsfahrzeuge anerkannt.

    Gruß
    Simon

  6. #6
    Farin80 Gast
    Ohweia, sogar der Wohnwagen hat ne RKL gelb..

  7. #7
    Registriert seit
    10.02.2003
    Beiträge
    3.318
    Zitat Zitat von Ebi Beitrag anzeigen
    Es ist doch bei diesen bestimmten Gruppen so üblich,
    und nichts Besonderes.

    siehe hier:
    http://www.verkehrsdienst-hessen.de/autos.htm

    mfg
    e.
    Über diesen "Verkehrsdienst" haben wir ja schon oft hier im Forum geschrieben.
    Ich möchte dazu auch nichts mehr sagen, da waren genug negativ Aktionen im hessischen Bereich, besonders auf den hess. Autobahnen.
    e.
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  8. #8
    Registriert seit
    03.05.2008
    Beiträge
    49
    Okay, habe mich beim TÜV gemeldet und die haben gesagt dass es okay ist da auch Versorgungsfahrten auf die BAB gemacht werden und dort im Stand das Gelblicht eingeschalten werden darf zur Absicherung.
    Lediglich die neue Fahrzeughöhe muss eingetragen werden.
    Schade dass hier mir niemand helfen konnte.

  9. #9
    Registriert seit
    03.07.2006
    Beiträge
    2.942
    1. Wieso sollte ein Internetforum eine bessere Antwort geben können wie die zuständige Stelle (hier TÜV)?
    2. Kommen noch mehr Info's über diese "Versorgungstruppe"?

  10. #10
    Registriert seit
    03.05.2008
    Beiträge
    49
    Die Versorgungsgruppe gehört zur FF und macht halt die "einfachen" Versorgungsfahrten. Also dinge welche nicht dringend sind.
    Nebenbei wird das Fahrzeug mit durch die Bild- und Pressestelle genutzt. Also wenn der Pressesprecher vor Ort muss.
    Da das ganze halt keine offizielle Abteilung der FF ist, wird es privat Unterstützt.
    So habe ich mir das alles erklären lassen. Besitze ja nicht selbst das Fahrzeug und habe auch nicht selbst bei TÜV nachgefragt.
    Kann also durchaus sein dass es nicht 100%ig stimmt.

  11. #11
    Registriert seit
    29.03.2006
    Beiträge
    5.311
    Kleiner Tip noch, da es ja ein Privat-PKW ist:

    Wenn ihr da dauerhaft nen Balken draufpappt, dann verbraucht ihr, generell mehr Sprit...

    Kauft euch ne Movia-D o.ä. in Gelb und pappt die per Magnethalterung dann aufs Dach, wenn ihr auf der BAB usw. steht...
    Dann braucht ihr euch überhaupt nix eintragen lassen ^^

    MfG Fabsi

  12. #12
    Registriert seit
    23.12.2006
    Beiträge
    126
    Man hätte freilich helfen können. Aber es kamen zu wenig infos.
    Ich meine so als Beispiel wir sind eine Betreeuungs-SEG und machen auch versorgungsfahrten. Aber wir haben Dienstfahrzeuge mit Blaulicht.

    Es kamen schlicht und einfach zu wenig informationen um irgendwas sagen zu können.

  13. #13
    Registriert seit
    04.01.2008
    Beiträge
    265
    also mit Sicherheit wirste gelbe und blaue und sonstige Kennleuchten eintragen lassen müssen,
    verstehe aber immer noch nicht den Sinn des ganzen,warum man mit nem Privatfahrzeug den Kram hinterher fahren muß. wenn bei uns alle Fahrzeuge ausgerückt sind,muß halt jemand anderes gerufen werden. dafür hat ja jeder Ort ne Wehr:)
    oder das privat beschaffte Fahrzeug (z.b. über den Förderverein oder Spender) der Wehr offiziell zuschreiben,dann bekommt es auch passende Beleuchtung.

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •