Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
Das ist wiederum an Voraussetzungen geknüpft, über deren Gegebenheit ich mir in diesem Fall nicht sicher bin:
Demnach wird ein Fahrzeug eines privaten Menschen nicht als Pannenhilfsfahrzeug gelten können (sonst wäre ja jedes Auto in D ein Pannenhilfsfahrzeug, eine Einrichtung zum Abschleppen haben ja alle...).
Ja schon, aber ich denke der Verkehrdienst Hessen e.V. zählt zu den Verbänden des Verkehrsgewerbes und die Fahrzeuge zu der auf der Website Beschreibungen vorhanden sind, sind IMHO als Pannenhilfsfahrzeuge anerkannt.

Gruß
Simon