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Thema: Privat-PKW mit Warnbalken

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Die Versorgungsgruppe gehört zur FF und macht halt die "einfachen" Versorgungsfahrten. Also dinge welche nicht dringend sind.
    Nebenbei wird das Fahrzeug mit durch die Bild- und Pressestelle genutzt. Also wenn der Pressesprecher vor Ort muss.
    Da das ganze halt keine offizielle Abteilung der FF ist, wird es privat Unterstützt.
    So habe ich mir das alles erklären lassen. Besitze ja nicht selbst das Fahrzeug und habe auch nicht selbst bei TÜV nachgefragt.
    Kann also durchaus sein dass es nicht 100%ig stimmt.

  2. #2
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    Kleiner Tip noch, da es ja ein Privat-PKW ist:

    Wenn ihr da dauerhaft nen Balken draufpappt, dann verbraucht ihr, generell mehr Sprit...

    Kauft euch ne Movia-D o.ä. in Gelb und pappt die per Magnethalterung dann aufs Dach, wenn ihr auf der BAB usw. steht...
    Dann braucht ihr euch überhaupt nix eintragen lassen ^^

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Kleiner Tip noch, da es ja ein Privat-PKW ist:

    Wenn ihr da dauerhaft nen Balken draufpappt, dann verbraucht ihr, generell mehr Sprit...

    Kauft euch ne Movia-D o.ä. in Gelb und pappt die per Magnethalterung dann aufs Dach, wenn ihr auf der BAB usw. steht...
    Dann braucht ihr euch überhaupt nix eintragen lassen ^^

    MfG Fabsi
    Naja, es sollte schon auf der Anfahrt drauf sein damit sie eingeschaltet werden kann sobald das Fahrzeug hällt. Und das ist auf so einem mobilem Dachträger. Die OWS4 sitzt dann quasi auf der Dachreeling. Muss das dann auch nicht eingetragen werden???

  4. #4
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    ALLES was irgendwie fest am Fahrzeug verbaut ist und/oder wären der Fahrt eingeschaltet ist, muss prinzipiell mal eingetragen werden...

    Man kann einen Balken (auch wenns mir persönlich beim ows hoch kommt *g*) auch als Abnehmbar eintragen lassen...

    Aber wenn ihr die Movia aufs Dach pappt, kurz bevor ihr auf die BAB auffahrt und einschaltet sobald ihr anfangt abzubremsen... Naja, erlaubt ist es NICHT... aber die POL die ja meistens an der Einsatzstelle ist, wird euch dann in den aller aller wenigsten Fällen ne Knolle für schreiben...
    Wobei es natürlich passieren Kann...

    MfG Fabsi

  5. #5
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    ALLES was irgendwie fest am Fahrzeug verbaut ist und/oder wären der Fahrt eingeschaltet ist, muss prinzipiell mal eingetragen werden...

    Man kann einen Balken (auch wenns mir persönlich beim ows hoch kommt *g*) auch als Abnehmbar eintragen lassen...

    Aber wenn ihr die Movia aufs Dach pappt, kurz bevor ihr auf die BAB auffahrt und einschaltet sobald ihr anfangt abzubremsen... Naja, erlaubt ist es NICHT... aber die POL die ja meistens an der Einsatzstelle ist, wird euch dann in den aller aller wenigsten Fällen ne Knolle für schreiben...
    Wobei es natürlich passieren Kann...

    MfG Fabsi
    KANN oder MUSS der Balken dann eingetragen werden? Also wenns angenommen so ist: Am Gerätehaus wird die OWS draufgemacht und dann wird zur E-Stelle gefahren. Natürlich mit ausgeschaltenem Balken.

    Naja glaube ich auch nicht dass die dann ne Knolle bekommen, aber was würde denen im schlimmsten Fall den blühen?
    Stilllegung des Fahrzeuges?

  6. #6
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    Zitat Zitat von Doku112 Beitrag anzeigen
    KANN oder MUSS der Balken dann eingetragen werden? Also wenns angenommen so ist: Am Gerätehaus wird die OWS draufgemacht und dann wird zur E-Stelle gefahren. Natürlich mit ausgeschaltenem Balken.
    MUSS, solange keine Allgemeine Betriebserlaubnis dabei ist, was wohl kaum der Fall sein wird.


    Naja glaube ich auch nicht dass die dann ne Knolle bekommen, aber was würde denen im schlimmsten Fall den blühen?
    Stilllegung des Fahrzeuges?
    Ich glaube, die Cops können den Rückbau anordnen, Stillegung halte ich für ein bisschen übertrieben, gerade wenns nur eine abnehmbare Anlage ist.. Im Falle des Unfalles wird der Versicherungsschutz auch flöten gehen.

    Ich würde mich hier auf keinerlei Experimente einlassen. Gerade als Vertreter der BOS, wenn auch privat oder als "Zuarbeiter" hast du eine gewisse Vorbildfunktion. Dessen solltest du dir bewusst sein.

  7. #7
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    MUSS, solange keine Allgemeine Betriebserlaubnis dabei ist, was wohl kaum der Fall sein wird.
    Naja, Dinge mit E-Prüfzeichen müssen eigentlich ganz offiziell nicht eingertagen werden. Und das hat die OWS ja...

    Na gut, da habt ihr schon sehr weitergeholfen. danke.

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