So stand es auch in der alten FwDV 1/1. Die neue, zusammengefasste 1 hat diesen Passus nicht mehr.
So stand es auch in der alten FwDV 1/1. Die neue, zusammengefasste 1 hat diesen Passus nicht mehr.
Und heißt das jetzt, ab dem 18. Lebensjahr oder mit Vollendung des 18. Lebensjahres?
Beginn des 18.Lebensjahres = 17. Geburtstag
Vollendung des 18. Lebensjahres = 18. Geburtstag
HALDOL gibt es jetzt auch als Raumspray!
Vollendung. Siehe http://www.idf.nrw.de/service/downlo...vo_ff_2007.pdf
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