Hi,

überhose hat schon das wichtigste und alles entscheidende geschrieben.
Davon abgesehen, uns wurde beim letzten Seminar der Jugendwarte sehr deutlich von einem Vertreter der Unfallkasse NRW gesagt, dass ein Mitglied der Jugendfeuerwehr nichts bei einem Einsatz verloren hat. Und in NRW bist Du nunmal bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres in der Jugendfeuerwehr, da nützt es auch nichts, wenn Dein Löschgruppenführer oder Zugführer was anderes sagen.
Ich weiß selbst, dass es schwierig ist die nötige Geduld dafür aufzubringen, aber LVO, Unfallkasse, etc. die sagen nunmal eindeutig: NEIN!

Viele Grüße