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Thema: Einsätze mit 17

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    1. Ausbildung geht vor.
    2. Laufbahnverordnung FF in NRW sagt in § 1, Abs. 2 Nr. b, das man erst ab 18 Jahren in die Einsatzabteilung aufgenommen werden kann.

  2. #2
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    Moin,

    ich kann jetzt nicht erkennen, aus welchem Bundesland Du kommst. Jedoch erging im Juni 2009 für Schleswig-Holstein folgender Erlass: http://www.lfs-sh.de/Content/Vorschr...334_166729.pdf.
    MkG
    Rundhauber

  3. #3
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    ich kann jetzt nicht erkennen, aus welchem Bundesland Du kommst

    Steht doch im ersten Beitrag:

    Zitat Zitat von Firefighter Heiti
    Ich habe einen Erlass gefunden, allerdings aus dem Bundesland Schleswig Holstein. Das ist für mich nicht relevant da ich aus NRW komme.
    Aber eigentlich gibt es dem Beitrag von "höschen" nichts mehr hinzuzufügen...
    semper et ubique

    "Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
    - GerdShow -

  4. #4
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    Habt ihr auf eurem Grundlehrgang nicht gelernt ab wann ihr zu den Einsätzen fahren dürft?
    Wenn du es genau wissen willst, schreib ne Email an euer Innenministerium.
    Problem ist nur, wenn der Kommandant sagt du bleibst von den Einsätzen fern nützt dir das Innenministerium auch nichts.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    wieso soll er im IM fragen?

    ist doch eindeutig per gesetz geregelt...was soll er da noch 20 andre leute fragen

  6. #6
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    Was ist denn da eindeutig geregelt?
    Bei uns steht auch im Feuerwehrgesetz das man ab 18 Feuerwehrdienst leisten darf.
    Dennoch darf man ab 16 Jahren mit zum Einsatz fahren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    Wie bereits geschrieben steht in der (verbindlich durch das IM eingeführten) LVO FF NRW, dass man ab dem 18. Lebensjahr in den aktiven Dienst der FF - im Verordnungstext wird explizit die Legaldefinition "Einsatzabteilung" gebracht - übernommen werden kann.
    Wenn jetzt noch jemand nach einer Quelle fragt, die besagt, dass es die Einsatzabteilung ist, die die Einsätze fährt, beiße ich in die Tischkante ...

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Was ist denn da eindeutig geregelt?
    Bei uns steht auch im Feuerwehrgesetz das man ab 18 Feuerwehrdienst leisten darf.
    Dennoch darf man ab 16 Jahren mit zum Einsatz fahren.
    Du kommst (wie ich) aus Bayern?
    Wenn ja:

    Man unterscheidet zwischen Feuerwehrdienstleistenden (ab 18) und Feuerwehranwärtern (unter 18).
    Es ist so geregelt, dass Feuerwehranwärter ab 16 Jahren auch an Einsätzen teilnehmen dürfen, allerdings nur außerhalb des Gefahrenbereichs. Als Gefahrenbereich definiert ist der ungesicherte Straßenverkehr, sowie der Bereich vor dem Verteiler.

  9. #9
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    Zitat Zitat von WAF-18-83-1 Beitrag anzeigen
    Steht doch im ersten Beitrag ...
    Äähm, scheint nicht mein Tag zu sein. :-(
    MkG
    Rundhauber

  10. #10
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    Hi,

    überhose hat schon das wichtigste und alles entscheidende geschrieben.
    Davon abgesehen, uns wurde beim letzten Seminar der Jugendwarte sehr deutlich von einem Vertreter der Unfallkasse NRW gesagt, dass ein Mitglied der Jugendfeuerwehr nichts bei einem Einsatz verloren hat. Und in NRW bist Du nunmal bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres in der Jugendfeuerwehr, da nützt es auch nichts, wenn Dein Löschgruppenführer oder Zugführer was anderes sagen.
    Ich weiß selbst, dass es schwierig ist die nötige Geduld dafür aufzubringen, aber LVO, Unfallkasse, etc. die sagen nunmal eindeutig: NEIN!

    Viele Grüße

  11. #11
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    1. Ausbildung geht vor.
    2. Laufbahnverordnung FF in NRW sagt in § 1, Abs. 2 Nr. b, das man erst ab 18 Jahren in die Einsatzabteilung aufgenommen werden kann.
    Aber es gibt da irgendein Unterparagraphen, der sagt, dass wenn jemand die Grundausbildung gemacht hat, er bedingt eingesetzt werden kann.

    Darum nehmen wir unsere Jugendfeuerwehrmenschen, wenn die die Sirene so gehört haben(die bekommen keinen Melder!!!),schnell genug, und so um die 17,5j, zum Einsatz mit.

    Wenn es denn zumutbar ist. Also VU´s sind unter 18 taboo. Wir machen das damit der Wechsel von der JF zu der Aktiven Wehr nicht so plötzlich kommt, und die Kids ne Chance haben, die Aktiven kennen zu lernen.

    Wenn se dann 18., sind, und regelmäßig zum Dienstabend, und anderen Dienstveranstaltungen kommen, bekommen se nen Melder, und es wird Ihnen gesagt, das se immer nur soweit wie sie sich es zutrauen nach vorne an die Einsatzstelle gehen

  12. #12
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Aber es gibt da irgendein Unterparagraphen, der sagt, dass wenn jemand die Grundausbildung gemacht hat, er bedingt eingesetzt werden kann.
    Ja? Wo denn? AB 18 ist ab 18, die erforderliche Ausbildung ist ein zusätzliches Kriterium.

    Wenn es denn zumutbar ist. Also VU´s sind unter 18 taboo.
    Was genau vorliegt und wie belastend das ist, weiß man ja dummerweise erst, wenn man da ist.

    Wir machen das damit der Wechsel von der JF zu der Aktiven Wehr nicht so plötzlich kommt, und die Kids ne Chance haben, die Aktiven kennen zu lernen.
    Machen wir im letzten JF-Jahr auch, aber eben ohne Einsätze.

  13. #13
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    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    Wir machen das damit der Wechsel von der JF zu der Aktiven Wehr nicht so plötzlich kommt, und die Kids ne Chance haben, die Aktiven kennen zu lernen.
    Die Ausbildungsveranstaltungen/Übungen können sie bei uns ab 16 mitmachen - Einsätze gibts trotzdem ab 18.

    Zitat Zitat von jumbo Beitrag anzeigen
    und es wird Ihnen gesagt, das se immer nur soweit wie sie sich es zutrauen nach vorne an die Einsatzstelle gehen
    Demnach bestimmen sie den Gefahrenbereich schon selber? Das wird ja immer besser.

  14. #14
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    Man kann auch ganz schön viel Kaputt-texten, vorher ein wenig denken hilft manchmal!!

    Demnach bestimmen sie den Gefahrenbereich schon selber? Das wird ja immer besser.
    Wenn man einen VU hat, wo Personen raus geschnitten werden müssen, kann bei uns jeder für sich selbst entscheiden, ob er es sich zutraut sich das antun zu müssen, oder lieber etwas Abstand hält!

    Und schonmal als info vorweg, wir haben durchaus schon Schere und Spreizer, und nutzen dafür keinen Dosenöffner

  15. #15
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    Das gilt aber doch dann für die gesamte Mannschaft, oder?
    Woher wissen die Leute, wieviel sie sich zutrauen? Durch die Grundausbildung?
    Habt ihr bei den U18 die Einverständniserklärung der Eltern, das ihre Kinder in der Lage sind, solche Sachen selbstständig zu entscheiden?

    Ach ja: Wenn diese Kaputt-text-Heulerei angefangen wird, kannst du mir auch sicher sagen, welchen Teil deines Beitrages ich hätte mitzitieren müssen, damit die Aussagen einen anderen Sinn erhalten?

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