Du kommst (wie ich) aus Bayern?
Wenn ja:
Man unterscheidet zwischen Feuerwehrdienstleistenden (ab 18) und Feuerwehranwärtern (unter 18).
Es ist so geregelt, dass Feuerwehranwärter ab 16 Jahren auch an Einsätzen teilnehmen dürfen, allerdings nur außerhalb des Gefahrenbereichs. Als Gefahrenbereich definiert ist der ungesicherte Straßenverkehr, sowie der Bereich vor dem Verteiler.