Wer definiert das? (Schreib jetzt nicht UVV oder FwDV, beides ist falsch)
Wo ist denn "vor" dem Verteiler?
Verteiler = Punkt
Gefahrenbereich = Raum
Preisfrage: Wieviele Verteiler braucht man (auch in Bayern) mindestens, um einen Gefahrenbereich zu markieren (steht deswegen an jedem dicken Baum ein TSA, damit die Gefahrenbereiche vernünftig markiert werden können)?
Was bedeutet "ungesicherter Straßenverkehr"? Wenn also ein Jugendlicher den Verkehr sichert, darf er sich dann auch dort aufhalten? Oder müssen richtige Einsatzkräfte den Straßenverkehr sichern, damit die "Kleinen" dann dort rumstehen dürfen?
Zusätzlich muss dann bei jedem Kleinen auch noch ein großer stehen, wir wollen ja § 18 Abs. 2 der UVV Feuerwehr nicht unberücksichtigt lassen - man kann sich also mit Anwärtern an der Einsatzstelle schön viel Arbeit machen, ohne einen praktischen Nutzen von ihnen zu haben. Man hat auch nicht mehr Personal dadurch, sondern bindet nur das einsetzbare. Macht irgendwie alles keinen Sinn, aber wir sind die Feuerwehr, also machen wirs trotzdem...





