Aus gegebenem Anlass mal die Frage in die Runde: Seht ihr irgendwo in den derzeit gültigen FwDV bzw. UVV (oder in den landesspezifischen Rechtsvorgaben) Vorschriften, die sich im realen Einsatzleben unmöglich erfüllen lassen?
Beachtet bei den Überlegungen aber bitte, ob der Punkt aus Bequemlichkeit, Personalmangel, falschem Traditionsdenken oder mangelnder Ausbildung heraus unbeachtet bleibt, oder ob er auch bei einer "perfekten" Wehr objektiv niemals erreicht werden könnte.
Seht ihr irgendwo Anpassungsbedarf in Vorschriften, weil dort Beschriebenes durch den Stand der Technik überholt wurde?
Ein Punkt, der mir (bzw. unserer Einheit) mal aufgefallen ist: FwDV 1 schreibt vor, dass ein Rettungstuch von mindestens 3 Personen zu tragen ist (Punkt 15.2). In der Praxis wird man sich aber, wenn das Rettungstuch die günstigste Lösung ist (beengte Verhältnisse, schnelle Rettung, Rettungswindel), aus Platz- oder Praktikabilitätsgründen schnell auf 2 Leute beschränken müssen. Dies wird m.E. eher der Regelfall sein, als eine Ausnahmesituation.
Weiterhin halte ich das Sprungtuch, das auch in der aktuellen DV 1 noch ausführlich erwähnt wird, für technisch überholt und praxisfern. Gleiches gilt für das Selbstretten mit Haltegurt.