Doch, in Punkt 15.1. Beim Retten aus Höhen und Tiefen ist die Person zusätzlich zu den Anschnallgurten der Trage mit einer Feuerwehrleine einzubinden.
Diese "Zusatzsicherung" wird bei der Schleifkorbtrage nicht gefordert.
Ich denke mal, die Rettung mittels "normaler" Trage ist dem Umstand geschuldet, dass diese halt weitaus verbreiteter ist als die Schleifkorbtrage. Würde man jetzt die normalen Tragen für solche Zwecke grundsätzlich abschreiben, würde vielen Wehren eine Einsatzmöglichkeit wegfallen.
Außerdem ist der gute alte Leiterhebel traditioneller Bestandteil von diversen Lehrgängen und Leistungsabzeichen, also ist eine Hinterfragung eh ketzerisch ;-(
Man kann dieser Aktion ja auch nicht absprechen, dass es eine ganz nette Übungsmöglichkeit ist, die den Umgang mit Leitern und Knoten als Teamwork möglich macht. Im Einsatzfall dürfte der Leiterhebel vom Vorkommen her aber nicht sonderlich über dem Selbstretten mit Haltegurt oder dem Sprungtucheinsatz stehen. Wäre im Sinne der Kundenorientierung auch ein klassischer Fall von "Knall nicht gehört", wenn bei einer Rettung aus Höhen/Tiefen nicht generell die nächste DLK mit anrollt.