Das ist in der FwDV 100 "Führung und Leitung im Einsatz" definiert, als der Raum, in dem Gefahren für Leben, Gesundheit (...) erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrungen vermutet werden. In der Praxis hat sich daraus der Bereich vor dem Verteiler und der ungesicherte Straßenverkehr daraus entwickelt. Natürlich gibt es noch unzählige andere Gefahrenbereiche, aber da kann er GF der Gruppe und dem Anwärter nach dem Einsatzbefehl ja kurz sagen, wie er diesen definiert und wo die "Grenze" für den Anwärter ist. Kostet vielleicht 2 Sekunden.
Einen. Die TSA's haben schon ihre Berechtigung, keine Sorge. Gerade, wenns darum geht, lange Schlauchstrecken aufzubauen, ist man um jede TS froh, die am Einsatzort ist. Da freut sich nämlich auch das HLF, wenn die "kleinen" eine schöne Wasserversorgung aufgebaut haben. ;)Preisfrage: Wieviele Verteiler braucht man (auch in Bayern) mindestens, um einen Gefahrenbereich zu markieren (steht deswegen an jedem dicken Baum ein TSA, damit die Gefahrenbereiche vernünftig markiert werden können)?
Wenn wir im Straßenverkehr arbeiten, sei es im Löschangriff, bei VUs, beim Entfernen von Ölspuren, Aufräumarbeiten nach Unwetter, etc. wird grundsätzlich die Straße gesperrt oder der Verkehr geregelt, egal ob Feuerwehranwärter dabei sind oder nicht. Feuerwehranwärter dürfen den Straßenverkehr nicht absperren. Natürlich steht den Feuerwehranwärtern im Einsatz ein erfahrener Feuerwehrdienstleistender zur Seite. Bisher gab es bei keinem Einsatz meiner Wehr, bei dem Anwärter mit ausgerückt sind, das Problem, dass sich niemand dafür gefunden hätte. Und wenn wirklich mal Not am Mann sein sollte, dann erkenn ich als Gruppenführer das ja auch und kann notfalls die Anwärter wieder nach Hause schicken oder am Gerätehaus warten lassen, bis noch jemand kommt.Was bedeutet "ungesicherter Straßenverkehr"? Wenn also ein Jugendlicher den Verkehr sichert, darf er sich dann auch dort aufhalten? Oder müssen richtige Einsatzkräfte den Straßenverkehr sichern, damit die "Kleinen" dann dort rumstehen dürfen?
Zusätzlich muss dann bei jedem Kleinen auch noch ein großer stehen, wir wollen ja § 18 Abs. 2 der UVV Feuerwehr nicht unberücksichtigt lassen - man kann sich also mit Anwärtern an der Einsatzstelle schön viel Arbeit machen, ohne einen praktischen Nutzen von ihnen zu haben. Man hat auch nicht mehr Personal dadurch, sondern bindet nur das einsetzbare. Macht irgendwie alles keinen Sinn, aber wir sind die Feuerwehr, also machen wirs trotzdem...
Ich halte insbesondere den Lerneffekt, den Feuerwehranwärter bei Einsätzen haben, sehr groß. Nur durch Übungen, und seien sie noch so einsatznah, kann man meiner Ansicht nach ein gutes Verhalten im Einsatz nicht erlernen.