Ihr weicht hier gerade dermaßen vom eigentlichen Sinn ab.
Gefragt ist: Einsätze unter 18 in NRW mitfahren erlaubt?
Fakt:
- Einsatzabteilung erst mit der Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. s. LVO FF 2007
- Es gibt keine konkrete rechtliche Festlegung, ob die Jugendfeuerwehr Einsätze mitfahren darf oder nicht.
So muss das jeder Leiter der Feuerwehr für sich selber ausmachen.
Die anderen Themen die hier jetzt auch zum X. Mal angesprochen hat, findet man zu Hauf in anderem Themen. Wie z.B. "Bei uns ist das so,..." "Bei uns aber so".
Also back to topic.
Grüße Chris
Das Drama aller Zeiten hat eigentlich nur ein einziges Thema gehabt: die Unfähigkeit der Menschen, miteinander zu leben. Zitat von Gerhard Bronner