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Thema: Einsätze mit 17

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Danke! Mit dem letzten Satz sagst du jetzt selber, dass die Verteiler=Gefahrenbereich-Regel unlogisch ist.
    Wieso schreibst du dann später wieder, man bräuchte nur
    ?
    Das bedeutet zusammengefasst, wenn ich das richtig verstehe: "Gefahrenbereich ist möglicherweise dort, wo eventuell ein Verteiler liegt, je nachdem auch mehrere, gegebenenfalls aber auch dort wo keiner liegt, und unter Umständen auch nicht überall dort, wo einer liegt."
    Wenn das jemandem als verlässliche Definition für eine von ihm zu verantwortende Handlung reicht...

    Die Verteilergrenze wird halt so offiziell ausgebildet. In der Einsatzpraxis siehts oft so aus, dass der Gefahrenbereich anders definiert werden muss, als der Verteiler gesetzt wird.

    Insofern würde ich es zusammen gefasst so ausdrücken: "Der Gefahrenbereich ist der Bereich vor dem Verteiler, solange er nicht explizit anders definiert wird."

  2. #2
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    Beiträge
    2.942
    Selbst diese Pauschale ist mir noch zu undurchsichtig. Wo ist denn "vor" dem Verteiler?
    Man muss dabei auch im Auge halten, inwiefern diese Regelung für die Anwärter durchschaubar ist. Es ist doch irgendwo schwer nachzuvollziehen, dass man sie einerseits mitfahren lassen will, um sie zu motivieren, aber andererseits macht man ihre tatsächliche Mitwirkung von einer Definitionssache abhängig, die jeweils im Einzelfall zu treffen ist und die den Anwärtern daher schnell als Willkür erscheinen kann. Dabei kann die Motivation doch schnell wieder hinüber sein.

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