Wie bereits geschrieben steht in der (verbindlich durch das IM eingeführten) LVO FF NRW, dass man ab dem 18. Lebensjahr in den aktiven Dienst der FF - im Verordnungstext wird explizit die Legaldefinition "Einsatzabteilung" gebracht - übernommen werden kann.
Wenn jetzt noch jemand nach einer Quelle fragt, die besagt, dass es die Einsatzabteilung ist, die die Einsätze fährt, beiße ich in die Tischkante ...