Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
Sag ich ganz klar ja, zumal max 4 Wochenenden nie reichen würden, sondern was eher hinkommt alle 4 Wochenenden.
Und ich glaub trotzdem, das es keine rechtliche Grundlage gibt jemand zu einer Bereitschaft zu verpflichten. Außer vielleicht bei Ersatzdienstleistenden.
Muß immer alles geschrieben sein?
Ich bin seid vielen Jahren in der Freiwilligen Feuerwehr und wir haben aufgrund der gleichen problematik auch zwei Gruppen die abwechselnd Bereitschaft haben. Egal ob ich Bereitschaft habe oder nicht,wenn der DME geht fahre ich zur Wache.
Wenn jemand meint,es muß eine rechtliche Grundlage für diese Bereitschaft geben,denke ich mir "was macht der in der Freiwilligen Feuerwehr"?
Für mich sollten die Leute die so denken in eine "Spaß/Lust/Pflicht Feuerwehr" eintreten,man kommt eben nur wenn man grade spaß oder lust dran hat,oder es eben im gesetz steht,das man ja kommen muß. Mit dieser Aussage soll sich hier keiner persönlich angesprochen fühlen,es ist nur meine meinung.
Gruß Andi
P.s: es klappt bei uns mit der Bereitschaft sehr gut,wenn man mal nicht kann sucht man sich einen zum tauschen und gut ist. In dringenden fällen reicht auch eine kurze info an den Wehrführer.