Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
und zwar weit im Vorraus planbar und zu festgelegten Zeiten (hier im angedachten Fall: max. 1 von 4 Wochenenden).
Sag ich ganz klar ja, zumal max 4 Wochenenden nie reichen würden, sondern was eher hinkommt alle 4 Wochenenden.
Und ich glaub trotzdem, das es keine rechtliche Grundlage gibt jemand zu einer Bereitschaft zu verpflichten. Außer vielleicht bei Ersatzdienstleistenden.