
Zitat von
überhose
und zwar weit im Vorraus planbar und zu festgelegten Zeiten (hier im angedachten Fall: max. 1 von 4 Wochenenden).
Sag ich ganz klar ja, zumal max 4 Wochenenden nie reichen würden, sondern was eher hinkommt alle 4 Wochenenden.
Und ich glaub trotzdem, das es keine rechtliche Grundlage gibt jemand zu einer Bereitschaft zu verpflichten. Außer vielleicht bei Ersatzdienstleistenden.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.