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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

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  1. #1
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    [...] aber bei größeren Feuerwehren sind auch tagsüber mehr Kräfte vor Ort. Orte und kleinere Städte binden durch Gewerbe und Industrie auch Feuerwehrleute, die tagsüber alarmierbar sind. Das ist aufm Dorf so nicht der Fall, da von dort die Meisten, insofern sie nicht Schüler/Student oder Landwirt sind, zur Arbeit in die größeren Orte pendeln und somit für die Feuerwehr in ihrem Wohnort nicht zur Verfügung stehen. [...]
    Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Ich weiss von Städten um 40-50 Tsd. EW im Hamburger Umland, deren FFen ohne HAW tagsüber auch Probleme haben, die Fahrzeuge in allen erforderlichen Funktionen zu besetzen (z.B. durch hohe Anzahl an Berufspendlern). Am Maschinist mangelt es dort aber in der Regel nicht, da die Gemeinden rechtzeitig für FEK C/CE Ausbildung gesorgt haben.
    MkG
    Rundhauber

  2. #2
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    Zitat Zitat von rundhauber Beitrag anzeigen
    Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Ich weiss von Städten um 40-50 Tsd. EW im Hamburger Umland, deren FFen ohne HAW tagsüber auch Probleme haben, die Fahrzeuge in allen erforderlichen Funktionen zu besetzen (z.B. durch hohe Anzahl an Berufspendlern). Am Maschinist mangelt es dort aber in der Regel nicht, da die Gemeinden rechtzeitig für FEK C/CE Ausbildung gesorgt haben.

    das ist eben der Unterschied zwischen den Begriffen "mehr" und "ausreichend" Kräften. ;)

    Während die Stützpunktwehren Probleme haben, alle Sitzplätze zu besetzen und das HLF manchmal nur mit Staffelbesatzung rausfährt, wie auch bei größeren FFs in unserer Gegend, müssen manche kleinere Feuerwehren im worst case komplett im Stall bleiben, weil kein Maschinist mit Fahrerlaubnis fürs Fahrzeug am Gerätehaus ist.

    Unterschied erkannt?

  3. #3
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    Unterschied erkannt?
    Der Unterschied liegt in rundhaubers letztem Satz, den Du zitiert hast.
    Ich kann auch nicht jammern, keine AGT zu haben, wenn ich niemanden zur G26 oder auf die Übungsstrecke schicke (kostet auch Geld).

  4. #4
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Der Unterschied liegt in rundhaubers letztem Satz, den Du zitiert hast.
    Ich kann auch nicht jammern, keine AGT zu haben, wenn ich niemanden zur G26 oder auf die Übungsstrecke schicke (kostet auch Geld).

    und so kommen wir wieder auf einen gemeinsamen Nenner, nämlich, dass die Kommunen für die Finanzierung zuständig sind.

    Nur leider gibt es in der BRD nicht nur eine Gemeinde, in der ein solcher Antrag mit einem müden Lächeln abgekanzelt wird, anbei der Verweis, es hätte ja bislang auch gut funktioniert, weshalb kein Bedarf bestünde.

    Deshalb muss ein verpflichtendes Gesetz her, das die Kommunen zur Finanzierung auch der Fahrausbildung verpflichtet. Alles andere wäre Käse.

  5. #5
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    Zitat Zitat von TropicOrange Beitrag anzeigen
    Deshalb muss ein verpflichtendes Gesetz her, das die Kommunen zur Finanzierung auch der Fahrausbildung verpflichtet. Alles andere wäre Käse.
    Gibt es keine Gesetze/Rechtsnormen, die zur Vorhaltung eines bestimmten Fahrzeuges verpflichten?
    Wenn ja: Wieso reicht das (in Verbindung mit FeV) nicht?
    Wenn nein: Wieso steht das Fahrzeug da?

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