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Thema: Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 Tonnen mit Pkw-Fü

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  1. #1
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    Hi,

    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Um es nochmals hervorzuheben: Wenn in diesem Zusammenhang von Rettungsdiensten gesprochen wird, sind damit SEGen, Einsatzeinheiten, Rettungshundestaffeln etc, also alle, die im ursprünglichen Sinn zum Retten da sind, gemeint.

    Gruß, Mr. Blaulicht
    Also nach dem Bundesgesetz ist das sicherlich möglich...
    Aber bei der Bayrischen Verordnung müsste man das sehr genau unter die Lupe nehmen.
    Kommt darauf an ob die Teileinheiten der Orgs. "nach Landesrecht (Rettungsdienstgesetzt)anerkannter RD sind" (Allerdings sollten die ja selber Ihre ihren Rechtsstatus können)
    Wobei es gibt noch eine andere Möglichkeit... Aber dazu weiter unten.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Da lese ich die bayerische Verordnung aber anders:

    Aber diese ganze Diskussion zeigt ja doch ganz schön, wie "ausgereift" die Verordnung ist, wenn man noch nicht mal eindeutig festhält, für wen sie überhaupt gilt.
    ...
    nach Landesrecht anerkannte Rettungsdienste => Einfacher wäre es natürlich, die Organisationen deutlich zu benennen. Werden ja schon keine hundert sein. Interessant wird es jetzt, wenn eine BF nach Landesrecht anerkannter Rettungsdienst ist - dann kann die für ihre Angehörigen eine "Feuerwehrfahrerlaubnis" ausstellen, mit der die dann den RTW fahren dürfen (da Aufgabenerfüllung des anerkannten Rettungsdienstes), aber bspw. den 3,8to ELW schon wieder nicht (weil nicht Aufgabenerfüllung des Rettungsdienstes oder einer FF), selbst wenn die im selben Zugverband zum selben Einsatzort fahren.
    Da hast du recht, nicht jede Tätigkeit in einer weißen HiOrg ist auch gleich eine RD Tätigkeit, ABER:

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    der technischen Hilfsdienste => Fällt mir spontan nur THW ein - aber warum schreibt man das dann nicht so in die Verordnung?
    Weil das ebend so nicht stimmt!
    KLAR: Das THW ist EIN technischer Hilfsdienst... Aber ggf. nicht der einzigste!
    Es gibt/gab auch kleine Hilfsdienste. Eigendlich ist alles was als KatS/ZS anerkannt ist und werder FW noch REttung ist ein technischer Hilfsdienst! Gibt/Gab ja auch noch andere kleine Gruppen die durchaus in die AAO eingebunden sind/waren.

    So würde ich zum Beispiel eine SEG Betrueung oder SEG Technik des BRK eher als "technischer" Hilfsdienst anstelle Rettungsdienst nach Landesrecht einstufen.
    Auch die meisten Hundestaffeln würde ich unter Hilfsdienst laufen lassen.
    (REttungsdienst ist für mich die medizinische Notfallbehandlung incl. der dazu notwendigen Führungskomponennte. Alles andere sehe ICH -aber auch andere- NICHT als REttungsdienst an.

    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Diese Verordnung ist in so vielen Punkten mehrdeutig und schwammig formuliert, fair wäre es jetzt, den Feuerwehr-/HiOrg-Angehörigen, die aufgrund dieser Verordnung an ein Steuer gelassen werden, wenigstens schon mal eine vergünstigte Rechtsschutzversicherung anzubieten. Denn wenn es knallt, kann jeder halbschläfrige Jura-Student aus dieser "Fahrerlaubnis" eine Wundertüte basteln.
    Das dies Verordnung rechtlich schwammig ist, da stimme ich dir zu! Denke aber der Fahrer selbst ist nicht mehr angreifbar als wenn er ein Fahrzeug <3,5t fahren würde. Evtl. könnte man die Org oder den Staat belangen. Lediglich im bereich der weißen HiOrgs, also bei der Frage -WANN- die Sonderfahrerlaubnis gillt sollte dringend NAchgebessert werden. Das ist für den betreffenden der einzig echte Stolperstein.
    (Sonst sagt die Verordnung -mit Gesetzescharakter- ER DARF: -Dann Darf er auch, da kann ihm keiner einen Strick draus drehen.
    Sinnvoller als eine von der Org selber ausgestellte Bescheinigung wäre aber wenn die letztendliche "Fahrgenehmigung" vom StvA kommen würde und dort auch in de rEDV verzeichnet wäre. Quasi als C1 mit Auflagen.

    Aber Grundsätzlich:
    Ich verstehe durchaus das es irgendwie "Nicht Richtig" erscheint wenn angehörige der BOS auf einmal Kraft Ihrer Unterschrift unter der Eintrittserklärung Fähigkeiten haben sollen die dem "normalen Bürger" abgesprochen werden!
    Und das erscheint nicht nur, das ist auch so.
    Auch die "Prüfung" und die Vorschriften für die Prüfer sind ein Witz. Wenn zumindest für diesen Personenkreis eine Ausbildung mit anschließender formeller Verpflichtung zur Ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehen wäre...

    ABER: DAs sind bei mir alles nur prinzipielle Bedenken! Es ist einfach vom Vorgehen gegenüber dritten nicht erklärbar. (Wie es z.B. eine Befreiunge von den Vorschriften für Berufskraftfahrer durchaus ist!)

    Rein aus sachlicher Sicht ist das aber meiner Ansicht nach absolut unproblematisch und viele machen da aus einer Mücke einen Elefanten! Es geht hier um 750kg mehr, ohne Anhänger. Dazu gibt es vier Stunden Ausbildung.
    Das ist schon das doppelte von meiner eigenen Einweisung auf ein 4,5 t. Fahrzeug bei meiner allerersten Fahrt mit einem KFZ >1,5t. Und mittlerweile Millionen von E.A. Helfern haben auch nichts anderes gemacht in den letzten 40 Jahren und es hat trotzdem kein Ausrufen des öffentlichen Notstandes gegeben. Und alle diese hatten WENIGER Fahrausbildung, hätten aber wie ich gespanne bis 18 t. ziehen dürfen!
    (Auch die letzten schweren FW Unfälle der letzten Jahre mit Fahrfehler waren alle >7,5 Tonnen! Also auf jeden Fall Fahrer mit LKW Führerschein.)

    Ich finde es zwar durchaus Ok das dem nicht mehr so ist, weiß selber wie sehr sich ein PKW und ein 7,49 t unterscheiden. Bei 4,xx tonnen sind es aber in der Regel immer noch eher PKW/Lieferwagen Fahrgestelle und die Fahreigenschaften sind entsprechend. Das sind keine LKWs. Also zumindest in dieser Hinsicht kein Aufreger...

    Gruß
    Carsten

    P.S.: In der Bayrischen Verordnugn steht für den Ausbilder: mind. FS Kl. C1! Da müssen einige Aufpassen, da steht kein "oder Gleichwertig" dahinter!
    Das heist wer einen "alten" FS Klasse drei oder zwei hat, der darf NICHT Ausbilden. Da müsste erst umgeschrieben werden!
    Wobei ich hier aber gerade selber nicht weiß welches datum dann als "Erteilungsdatum C1" in die FE eingetragen wird. DAs alte Prüfungsdatum oder das "Umtauschdatum?" (an dem tatsächlich C1 als Klasse erstmalig erteilt wird).
    Wenn es das Umtausdatum wäre so dürfte sojemand auch erst nach fünf Jahren erstmalig ausbilden. Aber das mit dme Umtaushc haben siche rschon einige gemacht und können das SAgen...
    ***Wichtig***
    Zur Zeit bitte mir keine Mails über die Mailfunktion des Forums schicken, da die hinterlegte Mailadresse zur Zeit spinnt. Mails kommen NICHT, oder mit TAGEN Verspätung an !!!
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  2. #2
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    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    Rein aus sachlicher Sicht ist das aber meiner Ansicht nach absolut unproblematisch und viele machen da aus einer Mücke einen Elefanten! Es geht hier um 750kg mehr, ohne Anhänger.
    Soll ja erst der Anfang sein, aktuelle Presseinfo des DFV: http://web34.srv01.imaginis.de/press...wpresse&ID=959
    Neben Funkferngesteuerten Heimrauchmeldern als Sirenenersatz träumt der DFV aufgrund der neuen Regierungskoalition auch von einer "generellen Befreiung für Inhaber des Pkw-Führerscheins bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht" (also dem alten Stand), weil man die Feuerwehr als Teil des Katastrophenschutzes im Sinne der Europäischen Führerscheinrichtlinie anerkannt haben will (kleiner Witz am Rande: als es um die Arbeitszeitregelung ging, haben einige BF vehement darauf bestanden, eben kein Teil des KatS zu sein, sondern "normale Arbeitgeber").
    Diese Befreiung rette natürlich die Existenz vieler kleiner Wehren und (Achtung, besser hinsetzen!) erhöhe die Sicherheit.
    Und es fällt zunehmend schwerer, diesen Verband ernst zu nehmen...


    Zitat Zitat von DG3YCS Beitrag anzeigen
    (Auch die letzten schweren FW Unfälle der letzten Jahre mit Fahrfehler waren alle >7,5 Tonnen! Also auf jeden Fall Fahrer mit LKW Führerschein.)
    Naja, in Rheinbach-Queckenberg war es ein LF 8/6.
    Hier waren es m.W. gleich 2 TSF(-W): http://www.rp-online.de/public/artic...-gelassen.html
    Und RTW/NAW sind auch ein paar beteiligt gewesen: http://www.feuerwehr-forum.de/themengruppe.php?t=3

  3. #3
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    Die Bayern feiern die "Sicherung der Einsatzfähigkeit" und bliblablub: http://www.innenministerium.bayern.d...v/2009/497.php

  4. #4
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    [...]für Einsatzfahrzeuge bis 4,75 Tonnen ermöglicht[...]
    Wirklich 4,75t oder 4,25t wovon immer die Rede war? Oder Tippfehler, weiß das einer?

  5. #5
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    Naja, das dürfte auch egal sein, ob 4,25 oder 4,75 Tonnen, zumindest bei der FF, denn da sind die Fahrzeuge ja schon schwerer wie 4,75 Tonnen (Oder wer kauft noch ein "kleines" TSF)? Fürs größere MZF/ELW reichts grad noch...

  6. #6
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    Zitat Zitat von Feuermännchen Beitrag anzeigen
    Wirklich 4,75t oder 4,25t wovon immer die Rede war? Oder Tippfehler, weiß das einer?
    Ja, wirklich 4,75t

  7. #7
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    naja unser vorhandenes TSF-W ist auf LT46-Basis, also 4,6t Gesamtmasse. von daher wäre das für uns sicher schon noch interessant ob 4,25 oder 4,75t :-D

  8. #8
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    Ausserdem sind recht viele RTW im Bereich der 4,5t zu finden...

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