Zitat von hansi2k zumindest bei uns gibts eh keinen rtw mehr der unter 5,5 T wiegt.. ... so kann man das Rechtsproblem auch umgehen.... ;-)
Mit freundlichem Gruß AkkonHaLand, Moderator
Zitat von AkkonHaLand ... so kann man das Rechtsproblem auch umgehen.... ;-) Dann gibts aber wieder die Möglichkeit der 7,49er Regelung, davon stand auch irgendwas in diesem "Ausweichgesetz/Verordnungsdiens" ^^ MfG Fabsi
Dazu muss die ganze Fahrerlaubnisverordnung noch einmal geändert werden. Bisher ist gesetzlich nur die bis 4,75 to geregelt.
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