Aha, die EU kippt die alte Initiative des Bundestages mit der Begründung, dass nur für den KatS Ausnahmeregelungen gelten würden. Nun gibt es einen Führerschein für den Katastrophenschutz, aber der Katastropgenschutz selbst steht nicht im Gesetz drin? Was soll das bedeuten, die nach landesrecht Mitwirkenden Rettungsdienste? Wo bleiben da die weißen Einheiten?




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