Zitat Zitat von WAF-18-83-1 Beitrag anzeigen
Da gebe ich dir vollkommen recht, denn den juristischen Begriff der "Notkompetenz" gibt es eigentlich nur, da die Bundesärztekammer (dies ist nur ein nicht eingetragener Verein, sonst eigentlich nichts) diesen mal genannt hat.
Juristisch Gesehen kommt hier nur der rechtfertigende Notstand in Betracht.


Und die Hintergründe der ärztlichen Standesvertretung lassen sich auch relativ schnell erkennen...

Realistisch betrachtet hat die Empfehlung zur Notkompetenz den selben Stellenwert wie die Empfehlung "trinkt mehr Milch"...

Zitat Zitat von WAF-18-83-1 Beitrag anzeigen
Wie meinst du das?
Es ist nun mal so, wenn jemand sich als "Rettungsdienst" vorstellt, dann fällt ihm die Garantenstellung zu, egal ob dies vielleicht nur ein Sani ist, der in irgendeinem Ortsverein einer HiOrg ist und sich nur wichtig tun will...
Und was passiert dann? Niemand verlangt von dir ,nur weil du der Rettungsdienst bist
, irgendwelche Stunts. Immer noch gilt die Zumutbarkeit und die Möglichkeit.