Und dann gibt es keine Notkompetenz, nur den rechtfertigenden Notstand
Da gebe ich dir vollkommen recht, denn den juristischen Begriff der "Notkompetenz" gibt es eigentlich nur, da die Bundesärztekammer (dies ist nur ein nicht eingetragener Verein, sonst eigentlich nichts) diesen mal genannt hat.
Juristisch Gesehen kommt hier nur der rechtfertigende Notstand in Betracht.
Nur stellt sich die Frage ob es reicht sich als "der Rettungsdienst" vorzustellen um gleich die Torte im Gesicht zu haben.
Wie meinst du das?
Es ist nun mal so, wenn jemand sich als "Rettungsdienst" vorstellt, dann fällt ihm die Garantenstellung zu, egal ob dies vielleicht nur ein Sani ist, der in irgendeinem Ortsverein einer HiOrg ist und sich nur wichtig tun will...
semper et ubique
"Man muss nicht immer nur nehmen, man muss sich auch mal geben lassen können"
- GerdShow -