Nein.
Auch wenn das vielleicht mancherorts so gehandhabt wird.
Die maßgebliche Vorschrift, nämlich die Laufbahnverordnung FF NRW, sieht sogar ein anderes Verfahren vor: Die Ernennung durch den LdF nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen.Der administrative Einheitsführer (GF/ZF) und sein(e) Stellvertreter werden von der Mannschaft gewählt, wenngleich das FSHG das so nicht explizit vorsieht.
Eine Wahl von Führungskräften ist in NRW nicht vorgesehen, jedenfalls nicht durch die Feuerwehrangehörigen. Das ist in meinen Augen auch gut so.
Das FSHG trifft dazu keine Aussage.
Die LVO FF setzt keinen bestimmten Dienstgrad voraus (außer beim LdF bzw. seinen Stellvertretern, die müssen GBI/StBI sein), sondern die erforderliche Qualifikation. Diese Qualifikation zieht dann gemäß der Laufbahnverordnung einen bestimmten Dienstgrad nach sich. Ein GF kann aber je nach Dienstzeit zum Beispiel BM, OBM oder HBM sein.
Für Einsatzfunktionen zählt meiner Meinung nach allein die Qualifikation, die entsprechenden Passagen aus LVO und FwDV 2 zur kommissarischen Übernahme legen den Schluss nahe, dass dort nicht Einsatzfunktionen gemeint sind (Nachholen der Ausbildung, längstens zwei Jahre, keine Anrechnung auf Dienstzeit etc. - das ergibt nur bei Verwaltungsfunktionen Sinn).Wobei es aber keinen Beinbruch darstellt, wenn z.B. bei einem Einsatz tagsüber ein Unterbrandmeister vorne rechts sitzt, wenn er schon den F III besucht und bestanden hat. Da zählt doch eher die Qualifikation.
Für Einsatzfunktionen gilt die FwDV 2, die regelt, welche Ausbildung wozu befähigt.
Besser Begriff in meinen Augen dafür: Qualifikationskennzeichnung. Die Qualifikation GF/ZF/VF bleibt nämlich konstant und lässt sich daher auch konstant am Helm kennzeichnen.
Die Funktionskennzeichnung für Einsatzfunktionen erfolgt ja flexibel, meist durch Westen, Koller oder ähnliches.
Die Funktionskennzeichnung von Verwaltungsfunktionen erfolgt durch die entsprechenden Funktionsabzeichen (meistens auf der Ausgehuniform, wer unbedingt will, kann die auch sachgerecht auf der Einsatzkleidung anbringen - wird aber vernünftigerweise meistens nicht gemacht, weil sinnlos).
Dienstgrad und Dienstgradabzeichen sind unabhängig von der Funktion und beruhen auf Qualifikation und ggf. Dienstzeit, bestimmte Dienstgrade sind aber ggf. Voraussetzung für eine Funktion.
So jedenfalls die Rechtslage in NRW.
Was manchmal daraus gemacht wird ...