Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
... ist ja ein hochinteressanter Thread. Da scheint ja in manchem BL in der FF die pure Vereinsmeierei zu herrschen. In NRW ist es grundsätzlich so:

Der administrative Einheitsführer (GF/ZF) und sein(e) Stellvertreter werden von der Mannschaft gewählt, wenngleich das FSHG das so nicht explizit vorsieht. Nötigenfalls werden die entsprechenden Lehrgänge am IdF nachgeholt.

Im Einsatz sitzt der/diejenige vorne rechts, der/die die notwendige Qualifikation und Dienstgrad besitzt und als Erste/r am GH eintrifft. Das müssen GF/ZF können, und die Mannschaft hat sich schlicht unterzuordnen. Alles andere ist unprofessioneller Dorf-Kokolores.

Klingt vielleicht hart und arrogant, ist aber meine über 20 Jahre gereifte Meinung.
Ja, das ist schon interessant, manche machen das tatsächlich per Handschlag! Bei uns in Thüringen steht im ThürBKG genau drin, § 15 "der Bürgermeister bestellt die Unterführer und Führer..." Also die GF und ZF... müssen dazu bestellt werden. Hab wie gesagt meine Frage damit schon selbst beantwortet. Danke und viele Grüße!