Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
Im Grossen und Ganzen gebe ich Dir recht; Du hast in einigen Punkten die Dinge besser ausgedrückt als ich. 1:0 für Dich !
War auch kein Angriff, aber ich denke, man sollte so etwas deutlich machen, sonst liest hier hinterher jemand etwas und regt sich dann auf, dass bei seiner Feuerwehr nicht gewählt wird.

Und was die "Wahl" von Führungskräften angeht:
Freilich steht davon weit und breit nix im FSHG. Faktisch machen es viele LG/LZ aber so, dass der LdF den LGF/LZF ernennt, nachdem eine Anhörung der Einheit stattgefunden hat.

Und das sieht dann realiter aus wie eine Wahl.
Kommt drauf an, wie die Aussprache aussieht. Bei uns lief das kürzlich so ab: "Es ist vorgesehen, XY zum stv. Löschzugführer zu ernennen - wie seht ihr das?"
Dann kamen halt ein paar Kommentare/Bedenken, aber alles in allem konnte man von ausreichendem Rückhalt ausgehen. Also wirklich eine Aussprache, keine geheime oder offene Wahl.

Das kann schon sinnvoll sein, wenn gerade bei größeren Einheiten der LGF/LZF sich der Unterstützung seiner Mannschaft versichert. Schliesslich soll er ja auch nach aussen deren Interessen vertreten.
Für die Außenwirkung ist der Rückhalt IMO zweitrangig, da kommt es eher auf die wirkliche Qualifikation (nicht nur feuerwehrtechnisch) an. Problematisch wird es eher im Inneren, wenn eine Führungskraft menschlich so unverträglich ist, dass er keinen Rückhalt hat.

Das andere Extrem wäre bei einer Wahl dann halt die fachliche Niete, die die Wahl gewinnt, weil sie beim letzten Fest das Spanferkel und zwei Fässer Bier spendiert hat und sowieso mit der Hälfte der Kameraden im selben Kegelclub ist. ;)

Ich persönlich kann sogar damit leben, dass das Ablöschen einer Mülltonne von einem erfahrenen Oberfeuerwehrmann geleitet wird; zumindest als absolute Ausnahme.
Tja, bei der derzeitigen Entwicklung kann sich derjenige glücklich schätzen, bei dem die Gefahr nicht besteht. Anderswo stellt sich dann irgendwann die Frage: "Ausrücken oder nicht?" - nach einer angemessenen Wartezeit/Rückmeldung an die Leitstelle/Nachforderung bin ich immer für Ausrücken, auch wenn das unter Umständen sehr problematisch ist.

Gerade wenn sich die brennende Mülltonnen dann z. B. als nicht angemeldetes Nutzfeuer entpuppt oder es um sonstige Aspekte des Einsatzrechtes geht. Ein GF sollte das in Münster gelernt haben, ein OFM kann eigentlich nicht wissen, wann er was darf (Inanspruchnahme von Sachen und Personen o. ä.). Aber auch sowas wie Führunsgkreislauf, Erkundung usw.
Wie gesagt: Im Zweifel ausrücken und sich bewusst sein, dass man ggf. nur uniformierter Ersthelfer ist.

Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
Da muss ich ja für Niedersachsen gleich mal widersprechen...
Ich sprach aber von NRW. ;)