Umfrageergebnis anzeigen: Werdet ihr in eurer Gemeinde zum GF bzw. ZF ernannt? Oder reicht die Urkunde der LFKS

Teilnehmer
54. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Niemals

    3 5,56%
  • Ja, unbedingt

    24 44,44%
  • Ist das notwendig?

    8 14,81%
  • Urkunde / Ausbildung reicht aus

    19 35,19%
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Ergebnis 1 bis 15 von 50

Thema: Ernennung bzw. Bestellung zum Gruppenführer?

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  1. #1
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    Ernennung bzw. Bestellung zum Gruppenführer?

    Hi! Ich habe auf unserer LFKS damals gehört, dass der Gruppenführer zur Übernahme seiner Aufgaben, vom Bürgermeister dazu ernannt werden muss. Der Gruppenführer ist ja ein Vertreter der obersten Führungsaufgaben des Bürgermeisters. Da der BM diese Aufgaben nicht wahrnehmen kann bestellt er sich ja diese Führungskräfte. Nun hätte ich gern erfahren wo das drinsteht, dass man als Unterführer (GF) oder als Führer (ZF) bestellt oder ernannt werden muss. Habt ihr da ne Ahnung? Ich vermute in der FWDV 100 kommt das zum tragen.

    Was habt ihr für Erfahrungen damit gemacht?

    Gruss, Uwe!
    Halbzeit, foste!!!

  2. #2
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    Bei uns ist es so das wenn jemand den GF-Lehrgang geschafft hat, dann wird/kann er vom Wehrführer als GF eingesetzt werden - das war's dann auch schon mit der "Ernennung"
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  3. #3
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Bei uns ist es so das wenn jemand den GF-Lehrgang geschafft hat, dann wird/kann er vom Wehrführer als GF eingesetzt werden - das war's dann auch schon mit der "Ernennung"
    bei uns auch so ( bei Übungen werden GF-Anwärter auch so eingesetzt )

    Gruß Michael
    Der Herr hat die Zeit erschaffen, wir nehmen sie uns ;-)

  4. #4
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    bei uns das selbe wie oben
    und einmal im Jahr beim Floriansball werden nochmal alle Brandmeister, OBM und HBM ect. öffentlich ernannt und bekommen vom Wehrleiter ,Bürgermeister,Landrat und wer noc hso wichtig ist ne Urkunde und das Händchen geschüttelt:)

    lg

  5. #5
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    Zitat Zitat von DJUwert Beitrag anzeigen
    Ich vermute in der FWDV 100 kommt das zum tragen.

    Gruss, Uwe!
    Falsch Vermutet, spielt sich alles wenn überhaupt in der DV 2 ab. Auch das BL um das es geht ist hier mehr als wichtig

    Ganz am Anfang muss man hier auseinanderhalten

    Qualifiktion
    sagt uns ob ich in der Lage bin diese Aufgabe zu meistern. In unserem Fall der bestandene Lehrgang Gruppenführer 1 und 2

    Funktion
    Leitet sich aus der Qualifikation ab. Wenn ich in der Lage bin eine Gruppe zu führen so wird mir diese Aufgabe übertragen. Jetzt gibt es einige BL (das Saarland nicht) da bestellt der Bürgermeister (Chef der Wehr) seine Gruppenführer im allgemeinen.

    Dienstgrad
    Der überflüssigste Teil an dem ganzen.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  6. #6
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    Bei uns ist es so, dass man nachdem man den GF-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat, auf der nächsten Hauptdienstbesprechung erst zum Gruppenführer ernannt und befördert wird und auch danach erst in dieser Funktion tätig wirst.

    Das heißt wenn, wenn man zum Beispiel im Februar auf dem Lehrgang war und im Januar war die Dienstbesprechung, das man erst im darauf folgendem Jahr befördert wird.

    Ich denke, wenn man zu diesen Lehrgängen geschickt wird, hat das auch einen bestimmten Hintergrund. Wäre ja Schwachsinn, wenn die Kommune die wenigen Plätze am (in meinem Fall IdF) verschwenden würde und den oder die Absolventen dann nicht entsprechend einsetzt. Von den Lehrgangskosten fange ich mal nicht an.

  7. #7
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    Bei uns werden Gruppenführer vom Ortsbrandmeister ernannt und der Ortsbrandmeister nach Vorschlag durch die Versammlung durch den Stadtbrandmeister.

    Da Ortsbrandmeister und Stellv. ja Ehrenbeamte sind, werden sie in dieses Ehrenbeamtenverhältnis vom Oberbürgermeister berufen/bestellt.

  8. #8
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    Bei uns wie folgt:

    - Wahl des GF oder stellv. GF durch die Mannschaft
    - Ernennung durch den OrtsBM

    Zum Lehrgang geht derjenige erst dann, wenn sich die Mannschaft für ihn entschieden hat! Es sei denn, dass derjenige vorher schon ein entsprechendes Amt inne hatte, wie z.B. JFW.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Bei uns ist es so, dass man nachdem man den GF-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat, auf der nächsten Hauptdienstbesprechung erst zum Gruppenführer ernannt und befördert wird und auch danach erst in dieser Funktion tätig wirst.
    Naja das stimmt so net befördert wird man zu einem Dienstgrad (LM ÖLM HLM)
    Gruppenführer ist eine Qualifikation / Funktion

    Bei uns wir nur der Wehrführer und sein stelv. ernannt (Ehrenbeamtenverhältniss...)

    Ich persönlich finde es auch schwachsinn GF zu ernennen (Es gibt ausnahmen wo für die Ausbildung von anderen s.g. Gruppenführer ernannt werden die für die Ausbildung bestimmter Gruppen zuständig sind) Aber für den Einsatzfall ist das IMHO der Absolute Dünn**** (Entschuldigung für den Ausdruck)

    Soll die Gruppe denn im Einsatz warten bis der richtige GF da ist??

    Zu der Sache von neuen Kameraden mit GF ausbildung:
    Es stimmt schon das es von Vorteil ist wenn der GF die Leute kennt die auf dem Fahrzeug sind.. aber das kann man auch im Vorfeld abklären... "Du bist jetzt neu hier und hast deinen GF-Lehrgang aber lass bitte erst den anderen GF den Vortritt bei Einsätzen sofern einer von ihnen da ist... "


    Das ganze ist natürlich meine Private Meinung und schlachtet mich deswegne jetzt net ab
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  10. #10
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    Das...

    ... ist ja ein hochinteressanter Thread. Da scheint ja in manchem BL in der FF die pure Vereinsmeierei zu herrschen. In NRW ist es grundsätzlich so:

    Der administrative Einheitsführer (GF/ZF) und sein(e) Stellvertreter werden von der Mannschaft gewählt, wenngleich das FSHG das so nicht explizit vorsieht. Nötigenfalls werden die entsprechenden Lehrgänge am IdF nachgeholt.

    Im Einsatz sitzt der/diejenige vorne rechts, der/die die notwendige Qualifikation und Dienstgrad besitzt und als Erste/r am GH eintrifft. Das müssen GF/ZF können, und die Mannschaft hat sich schlicht unterzuordnen. Alles andere ist unprofessioneller Dorf-Kokolores.

    Klingt vielleicht hart und arrogant, ist aber meine über 20 Jahre gereifte Meinung.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  11. #11
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    kurze Frage am Rade... Was hat der Dienstgrad damit zu tun??? auschlaggebend ist doch die Qualifikation (also ob ich den entsprechenden Lehrgang bestanden habe) oder hab ich da jetzt was verwechselt?

    Gruß Maddin
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  12. #12
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    Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
    ... ist ja ein hochinteressanter Thread. Da scheint ja in manchem BL in der FF die pure Vereinsmeierei zu herrschen. In NRW ist es grundsätzlich so:

    Der administrative Einheitsführer (GF/ZF) und sein(e) Stellvertreter werden von der Mannschaft gewählt, wenngleich das FSHG das so nicht explizit vorsieht. Nötigenfalls werden die entsprechenden Lehrgänge am IdF nachgeholt.

    Im Einsatz sitzt der/diejenige vorne rechts, der/die die notwendige Qualifikation und Dienstgrad besitzt und als Erste/r am GH eintrifft. Das müssen GF/ZF können, und die Mannschaft hat sich schlicht unterzuordnen. Alles andere ist unprofessioneller Dorf-Kokolores.

    Klingt vielleicht hart und arrogant, ist aber meine über 20 Jahre gereifte Meinung.
    Ja, das ist schon interessant, manche machen das tatsächlich per Handschlag! Bei uns in Thüringen steht im ThürBKG genau drin, § 15 "der Bürgermeister bestellt die Unterführer und Führer..." Also die GF und ZF... müssen dazu bestellt werden. Hab wie gesagt meine Frage damit schon selbst beantwortet. Danke und viele Grüße!
    Halbzeit, foste!!!

  13. #13
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    Zwei Antworten aus Niedersachsen:

    1. Feuerwehr:
    Die Gruppenführer werden von der jeweiligen Gruppe per interner "Wahl" vorgeschlagen und vom Ortsbrandmeister eingesetzt. Der GF sollte den Lehrgang Gruppenführer haben oder schnellstens machen.

    2. Schnell-Einsatzgruppe/KatS (JUH):
    Die Gruppenführer werden nach erfolgreichem Lehrgang vom Einheitsleiter vorgeschlagen und dann von der Ortsleitung (Dienststellenleiter+Ortsbeauftragte) in einer Feierstunde bestellt. Kommissarische GF auf begrenzte Zeit (max 1 Jahr) können im Sonderfall durch den Einheitsleiter eingesetzt werden.
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  14. #14
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    Hi nochmal,

    ich möcht erstmal für die vielen Antworten danken. Es geht mir eher darum, ob ein GF ernannt werden MUSS. Vorausgesetzt die bestandene Ausbildung, fehlt trotzdem noch die ERNENNUNG zu dieser Funktion durch den Bürgermeister oder durch seinen bestellten Orts/ Stadtbrandmeister. Also stet in der FWDV2 der entsprechende "MUSS ernannt werden" Paragraph? Ich beziehe meine Frage darauf, dass einer der eben mal den Lehrgang gemacht hat, doch nicht einfach so die Einheit leiten darf- ohne die Ernennung dazu, oder?

    Viele Grüße, Uwe!
    Halbzeit, foste!!!

  15. #15
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    Wie Du ja sicherlich an den veschiedenen Antworten gesehen hast ist deine Frage nicht klar zu beantworten, da dieses organisationsabhängig und regional sehr unterschiedlich gehandhabt wird.

    Dann solltes Du auch noch unterscheiden ob der GF (mbL) eine feste Gruppe führt oder oder einsatzmäßig diese Aufgabe wahrnimmt.

    Beispiele:

    Feste Gruppenführung
    Die vorher fest eingeteilte Gruppe ist zum vollständig Dienst (Real oder Übung/Ausbildung) angetreten und soll eingesetzt werden. Hier nimmt der vorher bestimmte GF seine Aufgabe wahr.

    Einsatzmäßige Grupppenführung
    Es ist eine Anzahl von Mitgliedern kurzfristig zum Einsatz/Dienst erschienen, jedoch der eigentliche GF nicht. Nun ist der GF (mbL) ohne Ernennung/Bestellung unmittelbar als GF einzusetzen, da sonst die Mitglieder (Anzahl in Gruppenstärke) nicht einsatzfähig wären.

    Ich selber halte eine Festlegung der Gruppenführung für zeitlich nicht mehr angemessen, da in der heutigen Zeit oftmals spontan reagiert werden muß und man sich, aus den verschiedensten Gründen, nicht auf das Erscheinen der "Gesamtgruppe" verlassen kann.

    Als Einsatzleiter wäre ich schlecht beraten wenn ich mich vorher festgelegte Gruppen nebst Gruppenführung verlassen würde und diese dann konsequent N U R so einsetzen würde.
    Gruß Carsten
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