Umfrageergebnis anzeigen: Werdet ihr in eurer Gemeinde zum GF bzw. ZF ernannt? Oder reicht die Urkunde der LFKS

Teilnehmer
54. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Niemals

    3 5,56%
  • Ja, unbedingt

    24 44,44%
  • Ist das notwendig?

    8 14,81%
  • Urkunde / Ausbildung reicht aus

    19 35,19%
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Ergebnis 16 bis 30 von 50

Thema: Ernennung bzw. Bestellung zum Gruppenführer?

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  1. #1
    Registriert seit
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    179
    Also ich bin der meinung dass jeder GF ernannt werden MUSS (BY)
    Ist ja auch logisch. Stell dir mal vor es kommt jemand neu in die Wehr und der hat (wo her auch immer) einen GF Lehrgang. Dann kann der sich doch nicht einfach vorne rechts hinsetzen und im nächsten Einsatz das Führen einer Gruppe übernehmen.

    Auf dem GF Lehrgang (BY) wurde mir damals auch gesagt dass eine Ernennung duch den Kommandanten pflicht ist. Im normalfall ist ja eh davon auszugehen, dass wenn jemand auf Lehrgang geschickt wird, er wohl auch ernannt wird. Aber rein formal muss der Kommandant den GF ernennen. Das find ich auch gut. Sonst hätte der Kommandant ja keine Chance wenn jemand der einfach ungeeignet ist irgendwie an einen GF Lehrgang kommt.

  2. #2
    Registriert seit
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    3.360
    Zitat Zitat von Goffl Beitrag anzeigen
    AStell dir mal vor es kommt jemand neu in die Wehr und der hat (wo her auch immer) einen GF Lehrgang. Dann kann der sich doch nicht einfach vorne rechts hinsetzen und im nächsten Einsatz das Führen einer Gruppe übernehmen.
    Und warum nicht ? Er hat doch die entsprechende Qualifikation...

    Zitat Zitat von Goffl Beitrag anzeigen
    Sonst hätte der Kommandant ja keine Chance wenn jemand der einfach ungeeignet ist irgendwie an einen GF Lehrgang kommt.
    Wie soll derjenige denn an den Lehrgang kommen? Und wie bestehen? Und das bestehen zeigt ja das er in der Lage ist ein Gruppe zu führen..
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  3. #3
    Registriert seit
    25.07.2005
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    77
    Hallo Uwe

    deine Frage wird im ThBKG §15 Absatz 3 eindeutig bewantwortet.

    MkG
    Zwunschel

  4. #4
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    309
    Zitat Zitat von Zwunschel Beitrag anzeigen
    Hallo Uwe

    deine Frage wird im ThBKG §15 Absatz 3 eindeutig bewantwortet.

    MkG
    Zwunschel
    Danke Zwunschel, ich sehe auf die Ronneburger ist Verlass !

    PS: Meld dich mal wieder!

    MFG Uwe, FF Münchenbernsdorf.
    Halbzeit, foste!!!

  5. #5
    Registriert seit
    07.08.2002
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    401
    Auf die Frage kann man keine Antwort geben, weil sie unverständlich ist.

    Beispiel: Ist das Auto grün oder blau? Ja oder nein?

    --> hä??

    mfg lars
    mfg lars

  6. #6
    Registriert seit
    10.12.2001
    Beiträge
    309
    Zitat Zitat von Lars Zerpich Beitrag anzeigen
    Auf die Frage kann man keine Antwort geben, weil sie unverständlich ist.

    Beispiel: Ist das Auto grün oder blau? Ja oder nein?

    --> hä??

    mfg lars
    Wasn das für ein Unsinn???? Sammelst du Threads oder was soll das? Die frage war insofern sinnvoll, dass ich einen Gesetzestext FÜR DIE FEUERWEHR gesucht habe, wo drinsteht, dass Führer und Unterführer bestellt werden müssen! Bist du in deinem Betrieb Abteilungsleiter nur weil du die Qualifikation besitzt? Nein, oder? Also, es muss jeder (zumindest im schönen Thüringen) zu seiner Führungskraft BESTELLT werden. §15 ThürBKG.
    Halbzeit, foste!!!

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