Umfrageergebnis anzeigen: Werdet ihr in eurer Gemeinde zum GF bzw. ZF ernannt? Oder reicht die Urkunde der LFKS

Teilnehmer
54. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Niemals

    3 5,56%
  • Ja, unbedingt

    24 44,44%
  • Ist das notwendig?

    8 14,81%
  • Urkunde / Ausbildung reicht aus

    19 35,19%
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Ergebnis 31 bis 45 von 50

Thema: Ernennung bzw. Bestellung zum Gruppenführer?

  1. #31
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Donnerstag; 15:08h; April; bedeckt, leichter Wind aus süd-süd/ost 3 Bft in Böen 4 Bft, 78% relative Luftfeuchtigkeit; Temp. 18° C gefühlt wie 15° C, 3-4 weitere Kameraden könnten in den nächsten 6-8 Min eintreffen, 2. Fzg. steht einsatzbereit im FGH, Reifendruck 8 bar,das Motorenöl wurde vor 7 Wochen erneuert, ext. Stromversorgunng ist angeschlossen und die Maschine auf ca. 72° C vorgeheizt, im Lager des FGH stehen weitere 8 Flaschen mit Atemluft (286 bar Fülldruck) zur Verfügung, sowie 1 Stützkrümmer, 1 Verteiler, 3 Längen C-Schlauch, 1 Länge B-Schlauch, 2 Kanister Schaummittel (Mehrbereichsschaum) und 2 Sack Ölbindemittel zu je 25 kg.
    Köstlich ! So kenne ich meine Feuerwehr ! Mehr davon...
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  2. #32
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    Zitat Zitat von Pille112 Beitrag anzeigen
    Donnerstag; 15:08h; April; bedeckt, leichter Wind aus süd-süd/ost 3 Bft in Böen 4 Bft, 78% relative Luftfeuchtigkeit; Temp. 18° C gefühlt wie 15° C, 3-4 weitere Kameraden könnten in den nächsten 6-8 Min eintreffen, 2. Fzg. steht einsatzbereit im FGH, Reifendruck 8 bar,das Motorenöl wurde vor 7 Wochen erneuert, ext. Stromversorgunng ist angeschlossen und die Maschine auf ca. 72° C vorgeheizt, im Lager des FGH stehen weitere 8 Flaschen mit Atemluft (286 bar Fülldruck) zur Verfügung, sowie 1 Stützkrümmer, 1 Verteiler, 3 Längen C-Schlauch, 1 Länge B-Schlauch, 2 Kanister Schaummittel (Mehrbereichsschaum) und 2 Sack Ölbindemittel zu je 25 kg.
    du hast noch die Höhe über NN und damit den Luftdruck vergessen (sehr wichtig!!)!! ;-)
    Greetz

    Benni

  3. #33
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    Ja, natürlich - Asche auf mein Disponentenhaupt - Sorry aber wenn ich sowas lese gehen sie ab und zu mal mit mir durch *lach
    Gruß Carsten
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  4. #34
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    joa....

    Was ich mit meinen Fragen eigentlich nur verdeutlichen wollte ist das man so einfach da keine Antwort geben kann.. das muss jeder selbst entscheiden und solceh entscheidungen lernt man auf dem GF Lehrgang... zumindest hat man uns auch solche Sachen beigebracht...
    und damit BTT...

    Wenn jemand die Qualifikation als GF sollte er es auch machen dürfen im Einsatz (Auch wenn er nicht ernannt wurde)

    Gruß Maddin
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  5. #35
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    Zitat Zitat von Maddin Beitrag anzeigen
    [...] (Auch wenn er nicht ernannt wurde)

    Gruß Maddin
    ...und nur darauf wollte ich hinaus!!!
    Sollte der Patient lieber unversorgt an seinem Unfallort bleiben nur weil kein "ernannter" Gf zur Verfügung steht - ich denke doch mal nicht, oder???
    Gruß Carsten
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  6. #36
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    ja der Meinung war ich doch sowieso... siehe Post oben :-)

    gut das wir verglichen haben ;)

    Gruß Maddin
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  7. #37
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    @ Maddin:
    Meine Fragen bezogen sich auch mehr auf die Postings #14 und #16 von Bugs B© und sebbel2.
    Gruß Carsten
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  8. #38
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    Zitat Zitat von Maddin Beitrag anzeigen
    ja ok aber bei Einsätzen (eiheintsübergreifend hat doch niemand wirklich die Streifen an sich pappen.. oder wer jat die Pommes auf der Nomex jacke?
    Gab es alles schon, inklusive Rechnung für eine neue Nomexjacke.

    Ich wurde als Feuerwehrmann schon von einem OFM belehrt das dieser mir auf Grund seines DG mir ja weisungsbefugt sei... Ok

    Ansonsten stimme ich auch hier wieder C 41 voll und ganz zu...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

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  9. #39
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    Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
    ... ist ja ein hochinteressanter Thread. Da scheint ja in manchem BL in der FF die pure Vereinsmeierei zu herrschen. In NRW ist es grundsätzlich so:
    Nein.
    Auch wenn das vielleicht mancherorts so gehandhabt wird.

    Der administrative Einheitsführer (GF/ZF) und sein(e) Stellvertreter werden von der Mannschaft gewählt, wenngleich das FSHG das so nicht explizit vorsieht.
    Die maßgebliche Vorschrift, nämlich die Laufbahnverordnung FF NRW, sieht sogar ein anderes Verfahren vor: Die Ernennung durch den LdF nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen.

    Eine Wahl von Führungskräften ist in NRW nicht vorgesehen, jedenfalls nicht durch die Feuerwehrangehörigen. Das ist in meinen Augen auch gut so.

    Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
    Zumindest in NRW ist es so, dass das FSHG zur Ausübung von Führungsfunktionen die Beförderung in den entsprechenden Dienstgrad vorsieht.
    Das FSHG trifft dazu keine Aussage.

    Die LVO FF setzt keinen bestimmten Dienstgrad voraus (außer beim LdF bzw. seinen Stellvertretern, die müssen GBI/StBI sein), sondern die erforderliche Qualifikation. Diese Qualifikation zieht dann gemäß der Laufbahnverordnung einen bestimmten Dienstgrad nach sich. Ein GF kann aber je nach Dienstzeit zum Beispiel BM, OBM oder HBM sein.

    Wobei es aber keinen Beinbruch darstellt, wenn z.B. bei einem Einsatz tagsüber ein Unterbrandmeister vorne rechts sitzt, wenn er schon den F III besucht und bestanden hat. Da zählt doch eher die Qualifikation.
    Für Einsatzfunktionen zählt meiner Meinung nach allein die Qualifikation, die entsprechenden Passagen aus LVO und FwDV 2 zur kommissarischen Übernahme legen den Schluss nahe, dass dort nicht Einsatzfunktionen gemeint sind (Nachholen der Ausbildung, längstens zwei Jahre, keine Anrechnung auf Dienstzeit etc. - das ergibt nur bei Verwaltungsfunktionen Sinn).

    Für Einsatzfunktionen gilt die FwDV 2, die regelt, welche Ausbildung wozu befähigt.

    Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
    Im Einsatz hast Du ja Funktionskennzeichen am Helm.
    Besser Begriff in meinen Augen dafür: Qualifikationskennzeichnung. Die Qualifikation GF/ZF/VF bleibt nämlich konstant und lässt sich daher auch konstant am Helm kennzeichnen.

    Die Funktionskennzeichnung für Einsatzfunktionen erfolgt ja flexibel, meist durch Westen, Koller oder ähnliches.

    Die Funktionskennzeichnung von Verwaltungsfunktionen erfolgt durch die entsprechenden Funktionsabzeichen (meistens auf der Ausgehuniform, wer unbedingt will, kann die auch sachgerecht auf der Einsatzkleidung anbringen - wird aber vernünftigerweise meistens nicht gemacht, weil sinnlos).
    Dienstgrad und Dienstgradabzeichen sind unabhängig von der Funktion und beruhen auf Qualifikation und ggf. Dienstzeit, bestimmte Dienstgrade sind aber ggf. Voraussetzung für eine Funktion.

    So jedenfalls die Rechtslage in NRW.
    Was manchmal daraus gemacht wird ...

  10. #40
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    @nederrijner

    Im Grossen und Ganzen gebe ich Dir recht; Du hast in einigen Punkten die Dinge besser ausgedrückt als ich. 1:0 für Dich !

    Und was die "Wahl" von Führungskräften angeht:
    Freilich steht davon weit und breit nix im FSHG. Faktisch machen es viele LG/LZ aber so, dass der LdF den LGF/LZF ernennt, nachdem eine Anhörung der Einheit stattgefunden hat.

    Und das sieht dann realiter aus wie eine Wahl.

    Das kann schon sinnvoll sein, wenn gerade bei größeren Einheiten der LGF/LZF sich der Unterstützung seiner Mannschaft versichert. Schliesslich soll er ja auch nach aussen deren Interessen vertreten.

    Wichtig war mir in diesem Zusammenhang lediglich, dass im Einsatz keine "gewählten Eminenzen" vorne rechts sitzen, sondern hierfür allein die Qualifikation entscheidet.

    Ich persönlich kann sogar damit leben, dass das Ablöschen einer Mülltonne von einem erfahrenen Oberfeuerwehrmann geleitet wird; zumindest als absolute Ausnahme.
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  11. #41
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Zitat:
    Zitat von C41
    Im Einsatz hast Du ja Funktionskennzeichen am Helm.

    Besser Begriff in meinen Augen dafür: Qualifikationskennzeichnung. Die Qualifikation GF/ZF/VF bleibt nämlich konstant und lässt sich daher auch konstant am Helm kennzeichnen.

    Da muss ich ja für Niedersachsen gleich mal widersprechen...

    Bei uns gibt es durchaus Leute die den Lehrgang haben, aber keine Helmkennzeichnung und auch den Dienstgrad nicht.
    Die machen Dienst in Fachgruppen (Führungsgehilfen) und haben darüber den Lehrgang bekommen.
    Das macht durchaus Sinn, denn sonst würden wir ja immer mit einem Fahrzeug voller Streifenhörnchen losfahren und wer ist dann da der Chef?
    Sollte kein eingesetzter/ernannter GF da sein, dürfen die auch mal vorn rechts sitzen.

    Genauso haben wir einen Zugführer der KFB nur mit einem Streifen am Helm, der ist in der Ortswehr nur Gruppenführer. (Zwei Streifen haben bei uns nur OrtsBM und Stellv.)

    Ob das nu Vereinsmeierei ist oder nicht...? Wie gesagt, m.E. nach sinnvoll, weil irgendwer sagen muss wo vorne ist und ich keine Lust hätte das jedesmal auszudiskutieren.

    Die Wahl der Führungskräfte steht bei uns übrigens in der Satzung. Die sollte man neben den ganzen Gesetzen natürlich auch mal gelesen haben...

  12. #42
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    Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
    Im Grossen und Ganzen gebe ich Dir recht; Du hast in einigen Punkten die Dinge besser ausgedrückt als ich. 1:0 für Dich !
    War auch kein Angriff, aber ich denke, man sollte so etwas deutlich machen, sonst liest hier hinterher jemand etwas und regt sich dann auf, dass bei seiner Feuerwehr nicht gewählt wird.

    Und was die "Wahl" von Führungskräften angeht:
    Freilich steht davon weit und breit nix im FSHG. Faktisch machen es viele LG/LZ aber so, dass der LdF den LGF/LZF ernennt, nachdem eine Anhörung der Einheit stattgefunden hat.

    Und das sieht dann realiter aus wie eine Wahl.
    Kommt drauf an, wie die Aussprache aussieht. Bei uns lief das kürzlich so ab: "Es ist vorgesehen, XY zum stv. Löschzugführer zu ernennen - wie seht ihr das?"
    Dann kamen halt ein paar Kommentare/Bedenken, aber alles in allem konnte man von ausreichendem Rückhalt ausgehen. Also wirklich eine Aussprache, keine geheime oder offene Wahl.

    Das kann schon sinnvoll sein, wenn gerade bei größeren Einheiten der LGF/LZF sich der Unterstützung seiner Mannschaft versichert. Schliesslich soll er ja auch nach aussen deren Interessen vertreten.
    Für die Außenwirkung ist der Rückhalt IMO zweitrangig, da kommt es eher auf die wirkliche Qualifikation (nicht nur feuerwehrtechnisch) an. Problematisch wird es eher im Inneren, wenn eine Führungskraft menschlich so unverträglich ist, dass er keinen Rückhalt hat.

    Das andere Extrem wäre bei einer Wahl dann halt die fachliche Niete, die die Wahl gewinnt, weil sie beim letzten Fest das Spanferkel und zwei Fässer Bier spendiert hat und sowieso mit der Hälfte der Kameraden im selben Kegelclub ist. ;)

    Ich persönlich kann sogar damit leben, dass das Ablöschen einer Mülltonne von einem erfahrenen Oberfeuerwehrmann geleitet wird; zumindest als absolute Ausnahme.
    Tja, bei der derzeitigen Entwicklung kann sich derjenige glücklich schätzen, bei dem die Gefahr nicht besteht. Anderswo stellt sich dann irgendwann die Frage: "Ausrücken oder nicht?" - nach einer angemessenen Wartezeit/Rückmeldung an die Leitstelle/Nachforderung bin ich immer für Ausrücken, auch wenn das unter Umständen sehr problematisch ist.

    Gerade wenn sich die brennende Mülltonnen dann z. B. als nicht angemeldetes Nutzfeuer entpuppt oder es um sonstige Aspekte des Einsatzrechtes geht. Ein GF sollte das in Münster gelernt haben, ein OFM kann eigentlich nicht wissen, wann er was darf (Inanspruchnahme von Sachen und Personen o. ä.). Aber auch sowas wie Führunsgkreislauf, Erkundung usw.
    Wie gesagt: Im Zweifel ausrücken und sich bewusst sein, dass man ggf. nur uniformierter Ersthelfer ist.

    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Da muss ich ja für Niedersachsen gleich mal widersprechen...
    Ich sprach aber von NRW. ;)

  13. #43
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    Es...

    ... gibt da nix zu diskutieren:
    Der Erste mit GF-Quali, der am GH eintrifft, nimmt vorne rechts Platz. Punkt.
    Er trägt in vielen NRW-Feuerwehren eine Funktionsweste, damit an der E-Stelle keine Verwirrung entsteht, wenn mehrere Leute mit GF-Balken am Heln herumlaufen.

    Wenn ihr in NDS das anders handhabt, und damit zurechtkommt, ist das selbstverständlich euer Bier. Aber jemand trotz entsprechender Quali nicht nach vorne rechts zu lassen, wie das einige Poster hier andeuteteten, nur weil er nicht "gewählt" wurde, halte ich schlicht für albern.

    Meine Meinung ist selbstverständlich kein Evangelium.
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  14. #44
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    @nederrijner:

    Habe das nicht als Angriff aufgefasst.

    Aber gut, dass Du auch mal die soziale und charakterliche Kompetenz erwähnst. Die halte ich fast für am wichtigsten.
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  15. #45
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    Zitat Zitat von Golfer344 Beitrag anzeigen
    Das macht durchaus Sinn, denn sonst würden wir ja immer mit einem Fahrzeug voller Streifenhörnchen losfahren und wer ist dann da der Chef?
    Der der vorne rechts sitzt. Wie sonst auch. Und wenn hinten der Kaiser von China als Wassertruppmann sitzen würde. ;)

    Ganz ehrlich das ist hier gar kein Problem, wer als erster mit der erforderlichen Qualifikation kommt, setzt sich vorne rechts hin. Wir müssen gucken, dass wir die Autos rausbekommen. Das kann im Extremfall natürlich auch mal dazu führen, dass hinten fast nur Führungskräfte sitzen (ich habe meinen ersten AS-Einsatz mit unserem stv. ZF gemacht, der ist beruflich im gD).

    Worauf man aber auch achten sollte: Dass tagsüber nicht alle GF und LKW-Führerscheinbesitzer auf dem ersten Fahrzeug rausfahren und für weitere Fahrzeuge keiner mehr da ist. Aber das klappt sehr gut.

    Sollte kein eingesetzter/ernannter GF da sein, dürfen die auch mal vorn rechts sitzen.
    Und haben dann wenig Erfahrung, weil er das nur ausnahmsweise mal machen darf?

    Ob das nu Vereinsmeierei ist oder nicht...? Wie gesagt, m.E. nach sinnvoll, weil irgendwer sagen muss wo vorne ist und ich keine Lust hätte das jedesmal auszudiskutieren.
    Solange da eben nicht das Ego im Vordergrund steht sondern der, der vorne rechts sitzt, das Sagen hat, sehe ich da keinerlei Probleme.

    Die Wahl der Führungskräfte steht bei uns übrigens in der Satzung. Die sollte man neben den ganzen Gesetzen natürlich auch mal gelesen haben...
    Wir haben keine Satzung - wir sind doch kein Verein. ;)

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