Hi nochmal,

ich möcht erstmal für die vielen Antworten danken. Es geht mir eher darum, ob ein GF ernannt werden MUSS. Vorausgesetzt die bestandene Ausbildung, fehlt trotzdem noch die ERNENNUNG zu dieser Funktion durch den Bürgermeister oder durch seinen bestellten Orts/ Stadtbrandmeister. Also stet in der FWDV2 der entsprechende "MUSS ernannt werden" Paragraph? Ich beziehe meine Frage darauf, dass einer der eben mal den Lehrgang gemacht hat, doch nicht einfach so die Einheit leiten darf- ohne die Ernennung dazu, oder?

Viele Grüße, Uwe!