Umfrageergebnis anzeigen: Werdet ihr in eurer Gemeinde zum GF bzw. ZF ernannt? Oder reicht die Urkunde der LFKS

Teilnehmer
54. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Niemals

    3 5,56%
  • Ja, unbedingt

    24 44,44%
  • Ist das notwendig?

    8 14,81%
  • Urkunde / Ausbildung reicht aus

    19 35,19%
Ergebnis 1 bis 15 von 50

Thema: Ernennung bzw. Bestellung zum Gruppenführer?

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  1. #1
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    Zitat Zitat von DJUwert Beitrag anzeigen
    Ich vermute in der FWDV 100 kommt das zum tragen.

    Gruss, Uwe!
    Falsch Vermutet, spielt sich alles wenn überhaupt in der DV 2 ab. Auch das BL um das es geht ist hier mehr als wichtig

    Ganz am Anfang muss man hier auseinanderhalten

    Qualifiktion
    sagt uns ob ich in der Lage bin diese Aufgabe zu meistern. In unserem Fall der bestandene Lehrgang Gruppenführer 1 und 2

    Funktion
    Leitet sich aus der Qualifikation ab. Wenn ich in der Lage bin eine Gruppe zu führen so wird mir diese Aufgabe übertragen. Jetzt gibt es einige BL (das Saarland nicht) da bestellt der Bürgermeister (Chef der Wehr) seine Gruppenführer im allgemeinen.

    Dienstgrad
    Der überflüssigste Teil an dem ganzen.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

  2. #2
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    Bei uns ist es so, dass man nachdem man den GF-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat, auf der nächsten Hauptdienstbesprechung erst zum Gruppenführer ernannt und befördert wird und auch danach erst in dieser Funktion tätig wirst.

    Das heißt wenn, wenn man zum Beispiel im Februar auf dem Lehrgang war und im Januar war die Dienstbesprechung, das man erst im darauf folgendem Jahr befördert wird.

    Ich denke, wenn man zu diesen Lehrgängen geschickt wird, hat das auch einen bestimmten Hintergrund. Wäre ja Schwachsinn, wenn die Kommune die wenigen Plätze am (in meinem Fall IdF) verschwenden würde und den oder die Absolventen dann nicht entsprechend einsetzt. Von den Lehrgangskosten fange ich mal nicht an.

  3. #3
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    Bei uns werden Gruppenführer vom Ortsbrandmeister ernannt und der Ortsbrandmeister nach Vorschlag durch die Versammlung durch den Stadtbrandmeister.

    Da Ortsbrandmeister und Stellv. ja Ehrenbeamte sind, werden sie in dieses Ehrenbeamtenverhältnis vom Oberbürgermeister berufen/bestellt.

  4. #4
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    Bei uns wie folgt:

    - Wahl des GF oder stellv. GF durch die Mannschaft
    - Ernennung durch den OrtsBM

    Zum Lehrgang geht derjenige erst dann, wenn sich die Mannschaft für ihn entschieden hat! Es sei denn, dass derjenige vorher schon ein entsprechendes Amt inne hatte, wie z.B. JFW.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Anton Beitrag anzeigen
    Bei uns ist es so, dass man nachdem man den GF-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat, auf der nächsten Hauptdienstbesprechung erst zum Gruppenführer ernannt und befördert wird und auch danach erst in dieser Funktion tätig wirst.
    Naja das stimmt so net befördert wird man zu einem Dienstgrad (LM ÖLM HLM)
    Gruppenführer ist eine Qualifikation / Funktion

    Bei uns wir nur der Wehrführer und sein stelv. ernannt (Ehrenbeamtenverhältniss...)

    Ich persönlich finde es auch schwachsinn GF zu ernennen (Es gibt ausnahmen wo für die Ausbildung von anderen s.g. Gruppenführer ernannt werden die für die Ausbildung bestimmter Gruppen zuständig sind) Aber für den Einsatzfall ist das IMHO der Absolute Dünn**** (Entschuldigung für den Ausdruck)

    Soll die Gruppe denn im Einsatz warten bis der richtige GF da ist??

    Zu der Sache von neuen Kameraden mit GF ausbildung:
    Es stimmt schon das es von Vorteil ist wenn der GF die Leute kennt die auf dem Fahrzeug sind.. aber das kann man auch im Vorfeld abklären... "Du bist jetzt neu hier und hast deinen GF-Lehrgang aber lass bitte erst den anderen GF den Vortritt bei Einsätzen sofern einer von ihnen da ist... "


    Das ganze ist natürlich meine Private Meinung und schlachtet mich deswegne jetzt net ab
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  6. #6
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    Das...

    ... ist ja ein hochinteressanter Thread. Da scheint ja in manchem BL in der FF die pure Vereinsmeierei zu herrschen. In NRW ist es grundsätzlich so:

    Der administrative Einheitsführer (GF/ZF) und sein(e) Stellvertreter werden von der Mannschaft gewählt, wenngleich das FSHG das so nicht explizit vorsieht. Nötigenfalls werden die entsprechenden Lehrgänge am IdF nachgeholt.

    Im Einsatz sitzt der/diejenige vorne rechts, der/die die notwendige Qualifikation und Dienstgrad besitzt und als Erste/r am GH eintrifft. Das müssen GF/ZF können, und die Mannschaft hat sich schlicht unterzuordnen. Alles andere ist unprofessioneller Dorf-Kokolores.

    Klingt vielleicht hart und arrogant, ist aber meine über 20 Jahre gereifte Meinung.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  7. #7
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    kurze Frage am Rade... Was hat der Dienstgrad damit zu tun??? auschlaggebend ist doch die Qualifikation (also ob ich den entsprechenden Lehrgang bestanden habe) oder hab ich da jetzt was verwechselt?

    Gruß Maddin
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  8. #8
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    Zitat Zitat von Maddin Beitrag anzeigen
    kurze Frage am Rade... Was hat der Dienstgrad damit zu tun??? auschlaggebend ist doch die Qualifikation (also ob ich den entsprechenden Lehrgang bestanden habe) oder hab ich da jetzt was verwechselt?

    Gruß Maddin

    also in RLP ist ein Gruppenführer vom Dienstgrad - Brandmeister und ein Zugfüher Oberbrandmeister, der Führer von Verbänden - Hauptbrandmeister, da ist der Zusammenhang zum Dienstgrad oder?

  9. #9
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    dann will ich jetzt nach RLP da wär ich ja schon BM und net nur popeliger OLM *lol*

    Jetzt mal im Ernst was bringen einem die Dienstgrade????
    In meinen Augen ist das die sinnloseste Sachein der ganzen Fw....

    Aber auch das ist meine private Meinung die sich natürlich von anderen unterscheiden kann...
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  10. #10
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    @Maddin:

    Zumindest in NRW ist es so, dass das FSHG zur Ausübung von Führungsfunktionen die Beförderung in den entsprechenden Dienstgrad vorsieht. Wobei es aber keinen Beinbruch darstellt, wenn z.B. bei einem Einsatz tagsüber ein Unterbrandmeister vorne rechts sitzt, wenn er schon den F III besucht und bestanden hat. Da zählt doch eher die Qualifikation.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  11. #11
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    Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
    ... ist ja ein hochinteressanter Thread. Da scheint ja in manchem BL in der FF die pure Vereinsmeierei zu herrschen. In NRW ist es grundsätzlich so:

    Der administrative Einheitsführer (GF/ZF) und sein(e) Stellvertreter werden von der Mannschaft gewählt, wenngleich das FSHG das so nicht explizit vorsieht. Nötigenfalls werden die entsprechenden Lehrgänge am IdF nachgeholt.

    Im Einsatz sitzt der/diejenige vorne rechts, der/die die notwendige Qualifikation und Dienstgrad besitzt und als Erste/r am GH eintrifft. Das müssen GF/ZF können, und die Mannschaft hat sich schlicht unterzuordnen. Alles andere ist unprofessioneller Dorf-Kokolores.

    Klingt vielleicht hart und arrogant, ist aber meine über 20 Jahre gereifte Meinung.
    Ja, das ist schon interessant, manche machen das tatsächlich per Handschlag! Bei uns in Thüringen steht im ThürBKG genau drin, § 15 "der Bürgermeister bestellt die Unterführer und Führer..." Also die GF und ZF... müssen dazu bestellt werden. Hab wie gesagt meine Frage damit schon selbst beantwortet. Danke und viele Grüße!
    Halbzeit, foste!!!

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