Umfrageergebnis anzeigen: Werdet ihr in eurer Gemeinde zum GF bzw. ZF ernannt? Oder reicht die Urkunde der LFKS

Teilnehmer
54. Sie dürfen bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Niemals

    3 5,56%
  • Ja, unbedingt

    24 44,44%
  • Ist das notwendig?

    8 14,81%
  • Urkunde / Ausbildung reicht aus

    19 35,19%
Ergebnis 1 bis 15 von 50

Thema: Ernennung bzw. Bestellung zum Gruppenführer?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Maddin Beitrag anzeigen
    kurze Frage am Rade... Was hat der Dienstgrad damit zu tun??? auschlaggebend ist doch die Qualifikation (also ob ich den entsprechenden Lehrgang bestanden habe) oder hab ich da jetzt was verwechselt?

    Gruß Maddin

    also in RLP ist ein Gruppenführer vom Dienstgrad - Brandmeister und ein Zugfüher Oberbrandmeister, der Führer von Verbänden - Hauptbrandmeister, da ist der Zusammenhang zum Dienstgrad oder?

  2. #2
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    dann will ich jetzt nach RLP da wär ich ja schon BM und net nur popeliger OLM *lol*

    Jetzt mal im Ernst was bringen einem die Dienstgrade????
    In meinen Augen ist das die sinnloseste Sachein der ganzen Fw....

    Aber auch das ist meine private Meinung die sich natürlich von anderen unterscheiden kann...
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  3. #3
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    wer...

    ... sich auf seinen Dienstgrad etwas einbildet, ist natürlich schon ein armer Wicht. Aber um einen schnellen Überblick in die Hierarchie zu bringen, sind sie schon nützlich. Gerade dann, wenn man einheitsübergreifend zusammenarbeitet. Und dann darfst Du nicht vergessen, dass Feuerwehr irgendwo immer noch Behörde ist, und eben KEIN Verein im klassischen Sinne. Immerhin sollte nicht Brauchtumspflege im Vordergrund stehen, sondern die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr.

    Ansonsten fühle ich mich auch als Brandinspektor als Teil des Ganzen.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  4. #4
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    ja ok aber bei Einsätzen (eiheintsübergreifend hat doch niemand wirklich die Streifen an sich pappen.. oder wer jat die Pommes auf der Nomex jacke?
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  5. #5
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    Im Einsatz hast Du ja Funktionskennzeichen am Helm. Da bräuchte man keinen DG. Doch spätestens beim Abfassen des Einsatzberichtes sollte doch am DG-Kürzel erkennbar sein, welche Quali der EL hatte.
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  6. #6
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    Nun habe ich für Euch mal eine Denksportaufgabe/Fallbeispiel:

    Ich bin gerade erst nach BY gezogen und habe die FF gewechselt. In der "alten" FF war ich stellv. Wf als Funktion und BI als DG mit 26 Dienstjahren und der Zusatzqualifikation RettAss.
    So nach ca. 3-4 Wochen in der "neuen" Wehr bekommen wir einen Alarm mit dem Einsatzstichwort; "Erstversorgung, VU" und uns steht ein LF 16/12 sowie ein HLF zur Verfügung.
    Mit mir treffen über einen Zeitraum von 5-6 Min...
    1 x Maschinist (Lm)
    4 x AGT (OFm/HFm)
    Es ist kein "ernannter" Gf darunter.
    Fragen:
    1. Würde die BY-Mannschaft jetzt ausrücken?
    2. Wenn nein - wie würdet ihr eure Entscheidung begründen?
    3. Wenn ja - wie würdet ihr eure Entscheidung begründen?
    4. Welche Überlegungen haben zu Eurer Entscheidung geführt?

    Dieses ist natürlich nur ein rein fiktives Beispiel - ich würde nämlich nie nach BY ziehen ;-)
    Gruß Carsten
    __________________

    Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
    (Sokrates)

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  7. #7
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    oh mann und schon wieder die ganzen DG-Bezeichnungen... Die sind mir Sch**egal... was können die Leute die noch auf dem Auto sind???? Ausbildung??? Ehrfahrung?????
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  8. #8
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    Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
    ... ist ja ein hochinteressanter Thread. Da scheint ja in manchem BL in der FF die pure Vereinsmeierei zu herrschen. In NRW ist es grundsätzlich so:
    Nein.
    Auch wenn das vielleicht mancherorts so gehandhabt wird.

    Der administrative Einheitsführer (GF/ZF) und sein(e) Stellvertreter werden von der Mannschaft gewählt, wenngleich das FSHG das so nicht explizit vorsieht.
    Die maßgebliche Vorschrift, nämlich die Laufbahnverordnung FF NRW, sieht sogar ein anderes Verfahren vor: Die Ernennung durch den LdF nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen.

    Eine Wahl von Führungskräften ist in NRW nicht vorgesehen, jedenfalls nicht durch die Feuerwehrangehörigen. Das ist in meinen Augen auch gut so.

    Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
    Zumindest in NRW ist es so, dass das FSHG zur Ausübung von Führungsfunktionen die Beförderung in den entsprechenden Dienstgrad vorsieht.
    Das FSHG trifft dazu keine Aussage.

    Die LVO FF setzt keinen bestimmten Dienstgrad voraus (außer beim LdF bzw. seinen Stellvertretern, die müssen GBI/StBI sein), sondern die erforderliche Qualifikation. Diese Qualifikation zieht dann gemäß der Laufbahnverordnung einen bestimmten Dienstgrad nach sich. Ein GF kann aber je nach Dienstzeit zum Beispiel BM, OBM oder HBM sein.

    Wobei es aber keinen Beinbruch darstellt, wenn z.B. bei einem Einsatz tagsüber ein Unterbrandmeister vorne rechts sitzt, wenn er schon den F III besucht und bestanden hat. Da zählt doch eher die Qualifikation.
    Für Einsatzfunktionen zählt meiner Meinung nach allein die Qualifikation, die entsprechenden Passagen aus LVO und FwDV 2 zur kommissarischen Übernahme legen den Schluss nahe, dass dort nicht Einsatzfunktionen gemeint sind (Nachholen der Ausbildung, längstens zwei Jahre, keine Anrechnung auf Dienstzeit etc. - das ergibt nur bei Verwaltungsfunktionen Sinn).

    Für Einsatzfunktionen gilt die FwDV 2, die regelt, welche Ausbildung wozu befähigt.

    Zitat Zitat von C41 Beitrag anzeigen
    Im Einsatz hast Du ja Funktionskennzeichen am Helm.
    Besser Begriff in meinen Augen dafür: Qualifikationskennzeichnung. Die Qualifikation GF/ZF/VF bleibt nämlich konstant und lässt sich daher auch konstant am Helm kennzeichnen.

    Die Funktionskennzeichnung für Einsatzfunktionen erfolgt ja flexibel, meist durch Westen, Koller oder ähnliches.

    Die Funktionskennzeichnung von Verwaltungsfunktionen erfolgt durch die entsprechenden Funktionsabzeichen (meistens auf der Ausgehuniform, wer unbedingt will, kann die auch sachgerecht auf der Einsatzkleidung anbringen - wird aber vernünftigerweise meistens nicht gemacht, weil sinnlos).
    Dienstgrad und Dienstgradabzeichen sind unabhängig von der Funktion und beruhen auf Qualifikation und ggf. Dienstzeit, bestimmte Dienstgrade sind aber ggf. Voraussetzung für eine Funktion.

    So jedenfalls die Rechtslage in NRW.
    Was manchmal daraus gemacht wird ...

  9. #9
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    @nederrijner

    Im Grossen und Ganzen gebe ich Dir recht; Du hast in einigen Punkten die Dinge besser ausgedrückt als ich. 1:0 für Dich !

    Und was die "Wahl" von Führungskräften angeht:
    Freilich steht davon weit und breit nix im FSHG. Faktisch machen es viele LG/LZ aber so, dass der LdF den LGF/LZF ernennt, nachdem eine Anhörung der Einheit stattgefunden hat.

    Und das sieht dann realiter aus wie eine Wahl.

    Das kann schon sinnvoll sein, wenn gerade bei größeren Einheiten der LGF/LZF sich der Unterstützung seiner Mannschaft versichert. Schliesslich soll er ja auch nach aussen deren Interessen vertreten.

    Wichtig war mir in diesem Zusammenhang lediglich, dass im Einsatz keine "gewählten Eminenzen" vorne rechts sitzen, sondern hierfür allein die Qualifikation entscheidet.

    Ich persönlich kann sogar damit leben, dass das Ablöschen einer Mülltonne von einem erfahrenen Oberfeuerwehrmann geleitet wird; zumindest als absolute Ausnahme.
    Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...

  10. #10
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Zitat:
    Zitat von C41
    Im Einsatz hast Du ja Funktionskennzeichen am Helm.

    Besser Begriff in meinen Augen dafür: Qualifikationskennzeichnung. Die Qualifikation GF/ZF/VF bleibt nämlich konstant und lässt sich daher auch konstant am Helm kennzeichnen.

    Da muss ich ja für Niedersachsen gleich mal widersprechen...

    Bei uns gibt es durchaus Leute die den Lehrgang haben, aber keine Helmkennzeichnung und auch den Dienstgrad nicht.
    Die machen Dienst in Fachgruppen (Führungsgehilfen) und haben darüber den Lehrgang bekommen.
    Das macht durchaus Sinn, denn sonst würden wir ja immer mit einem Fahrzeug voller Streifenhörnchen losfahren und wer ist dann da der Chef?
    Sollte kein eingesetzter/ernannter GF da sein, dürfen die auch mal vorn rechts sitzen.

    Genauso haben wir einen Zugführer der KFB nur mit einem Streifen am Helm, der ist in der Ortswehr nur Gruppenführer. (Zwei Streifen haben bei uns nur OrtsBM und Stellv.)

    Ob das nu Vereinsmeierei ist oder nicht...? Wie gesagt, m.E. nach sinnvoll, weil irgendwer sagen muss wo vorne ist und ich keine Lust hätte das jedesmal auszudiskutieren.

    Die Wahl der Führungskräfte steht bei uns übrigens in der Satzung. Die sollte man neben den ganzen Gesetzen natürlich auch mal gelesen haben...

  11. #11
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    Zitat Zitat von Maddin Beitrag anzeigen
    ja ok aber bei Einsätzen (eiheintsübergreifend hat doch niemand wirklich die Streifen an sich pappen.. oder wer jat die Pommes auf der Nomex jacke?
    Gab es alles schon, inklusive Rechnung für eine neue Nomexjacke.

    Ich wurde als Feuerwehrmann schon von einem OFM belehrt das dieser mir auf Grund seines DG mir ja weisungsbefugt sei... Ok

    Ansonsten stimme ich auch hier wieder C 41 voll und ganz zu...
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

    Scharnhorst

    www.fwnetz.de

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