Zumindest in NRW ist es so, dass das FSHG zur Ausübung von Führungsfunktionen die Beförderung in den entsprechenden Dienstgrad vorsieht. Wobei es aber keinen Beinbruch darstellt, wenn z.B. bei einem Einsatz tagsüber ein Unterbrandmeister vorne rechts sitzt, wenn er schon den F III besucht und bestanden hat. Da zählt doch eher die Qualifikation.