kurze Frage am Rade... Was hat der Dienstgrad damit zu tun??? auschlaggebend ist doch die Qualifikation (also ob ich den entsprechenden Lehrgang bestanden habe) oder hab ich da jetzt was verwechselt?
Gruß Maddin
kurze Frage am Rade... Was hat der Dienstgrad damit zu tun??? auschlaggebend ist doch die Qualifikation (also ob ich den entsprechenden Lehrgang bestanden habe) oder hab ich da jetzt was verwechselt?
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http://www.imnotfall.de/
dann will ich jetzt nach RLP da wär ich ja schon BM und net nur popeliger OLM *lol*
Jetzt mal im Ernst was bringen einem die Dienstgrade????
In meinen Augen ist das die sinnloseste Sachein der ganzen Fw....
Aber auch das ist meine private Meinung die sich natürlich von anderen unterscheiden kann...
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... sich auf seinen Dienstgrad etwas einbildet, ist natürlich schon ein armer Wicht. Aber um einen schnellen Überblick in die Hierarchie zu bringen, sind sie schon nützlich. Gerade dann, wenn man einheitsübergreifend zusammenarbeitet. Und dann darfst Du nicht vergessen, dass Feuerwehr irgendwo immer noch Behörde ist, und eben KEIN Verein im klassischen Sinne. Immerhin sollte nicht Brauchtumspflege im Vordergrund stehen, sondern die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr.
Ansonsten fühle ich mich auch als Brandinspektor als Teil des Ganzen.
Operative Hektik ersetzt keine geistige Windstille...
ja ok aber bei Einsätzen (eiheintsübergreifend hat doch niemand wirklich die Streifen an sich pappen.. oder wer jat die Pommes auf der Nomex jacke?
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Im Einsatz hast Du ja Funktionskennzeichen am Helm. Da bräuchte man keinen DG. Doch spätestens beim Abfassen des Einsatzberichtes sollte doch am DG-Kürzel erkennbar sein, welche Quali der EL hatte.
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Nun habe ich für Euch mal eine Denksportaufgabe/Fallbeispiel:
Ich bin gerade erst nach BY gezogen und habe die FF gewechselt. In der "alten" FF war ich stellv. Wf als Funktion und BI als DG mit 26 Dienstjahren und der Zusatzqualifikation RettAss.
So nach ca. 3-4 Wochen in der "neuen" Wehr bekommen wir einen Alarm mit dem Einsatzstichwort; "Erstversorgung, VU" und uns steht ein LF 16/12 sowie ein HLF zur Verfügung.
Mit mir treffen über einen Zeitraum von 5-6 Min...
1 x Maschinist (Lm)
4 x AGT (OFm/HFm)
Es ist kein "ernannter" Gf darunter.
Fragen:
1. Würde die BY-Mannschaft jetzt ausrücken?
2. Wenn nein - wie würdet ihr eure Entscheidung begründen?
3. Wenn ja - wie würdet ihr eure Entscheidung begründen?
4. Welche Überlegungen haben zu Eurer Entscheidung geführt?
Dieses ist natürlich nur ein rein fiktives Beispiel - ich würde nämlich nie nach BY ziehen ;-)
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
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124 124 MRCC Bremen
Nein.
Auch wenn das vielleicht mancherorts so gehandhabt wird.
Die maßgebliche Vorschrift, nämlich die Laufbahnverordnung FF NRW, sieht sogar ein anderes Verfahren vor: Die Ernennung durch den LdF nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen.Der administrative Einheitsführer (GF/ZF) und sein(e) Stellvertreter werden von der Mannschaft gewählt, wenngleich das FSHG das so nicht explizit vorsieht.
Eine Wahl von Führungskräften ist in NRW nicht vorgesehen, jedenfalls nicht durch die Feuerwehrangehörigen. Das ist in meinen Augen auch gut so.
Das FSHG trifft dazu keine Aussage.
Die LVO FF setzt keinen bestimmten Dienstgrad voraus (außer beim LdF bzw. seinen Stellvertretern, die müssen GBI/StBI sein), sondern die erforderliche Qualifikation. Diese Qualifikation zieht dann gemäß der Laufbahnverordnung einen bestimmten Dienstgrad nach sich. Ein GF kann aber je nach Dienstzeit zum Beispiel BM, OBM oder HBM sein.
Für Einsatzfunktionen zählt meiner Meinung nach allein die Qualifikation, die entsprechenden Passagen aus LVO und FwDV 2 zur kommissarischen Übernahme legen den Schluss nahe, dass dort nicht Einsatzfunktionen gemeint sind (Nachholen der Ausbildung, längstens zwei Jahre, keine Anrechnung auf Dienstzeit etc. - das ergibt nur bei Verwaltungsfunktionen Sinn).Wobei es aber keinen Beinbruch darstellt, wenn z.B. bei einem Einsatz tagsüber ein Unterbrandmeister vorne rechts sitzt, wenn er schon den F III besucht und bestanden hat. Da zählt doch eher die Qualifikation.
Für Einsatzfunktionen gilt die FwDV 2, die regelt, welche Ausbildung wozu befähigt.
Besser Begriff in meinen Augen dafür: Qualifikationskennzeichnung. Die Qualifikation GF/ZF/VF bleibt nämlich konstant und lässt sich daher auch konstant am Helm kennzeichnen.
Die Funktionskennzeichnung für Einsatzfunktionen erfolgt ja flexibel, meist durch Westen, Koller oder ähnliches.
Die Funktionskennzeichnung von Verwaltungsfunktionen erfolgt durch die entsprechenden Funktionsabzeichen (meistens auf der Ausgehuniform, wer unbedingt will, kann die auch sachgerecht auf der Einsatzkleidung anbringen - wird aber vernünftigerweise meistens nicht gemacht, weil sinnlos).
Dienstgrad und Dienstgradabzeichen sind unabhängig von der Funktion und beruhen auf Qualifikation und ggf. Dienstzeit, bestimmte Dienstgrade sind aber ggf. Voraussetzung für eine Funktion.
So jedenfalls die Rechtslage in NRW.
Was manchmal daraus gemacht wird ...
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Zumindest in NRW ist es so, dass das FSHG zur Ausübung von Führungsfunktionen die Beförderung in den entsprechenden Dienstgrad vorsieht. Wobei es aber keinen Beinbruch darstellt, wenn z.B. bei einem Einsatz tagsüber ein Unterbrandmeister vorne rechts sitzt, wenn er schon den F III besucht und bestanden hat. Da zählt doch eher die Qualifikation.
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