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Thema: JF mit zum Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Bin da ganz Hias seiner meinung.
    Lass doch erst so nen Kindereinsatz haben wie "Katze im Baum" und direkt im Anschluss VU eingeklemmte. Was macht man dann mit dem Kind auf dem Auto ?? Bei der Katze zum Aufpassen lassen ?
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

  2. #2
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    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    Bin da ganz Hias seiner meinung.
    Lass doch erst so nen Kindereinsatz haben wie "Katze im Baum" und direkt im Anschluss VU eingeklemmte. Was macht man dann mit dem Kind auf dem Auto ?? Bei der Katze zum Aufpassen lassen ?
    Wäre das dann nicht Verletzung der Aufsichtspflicht?
    oder lässt du dann auch einen Aktiven da



    Also ich find das einfach nur Schwachsinn Kinder mit zum Einsatz zu nehmen
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  3. #3
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    Ach Leute,

    in Bayern gibt es halt die bereits auf Seite 1 angesprochene Regelung, und dann hilft nur noch der allgemeine im Einsatz scheinbar völlig fehlende http://de.wikipedia.org/wiki/Gesunder_Menschenverstand
    sowie klare Definitionen eines Gruppenführers. (Der sich darüber bewusst sein MUSS dass er einen Jugendlichen an Bord hat.)
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  4. #4
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    Kein passenderes Thema gefunden...

    ...bitte verschieben, wenn nötig.

    Sächsische Zeitung, 07.01.2009, Rubrik Sachsen:


    Feuerwehren wollen Jugendliche für Einsätze
    Von Claudia Parton

    Sachsens Feuerwehren wollen ihren Nachwuchs künftig schon mit 16 Jahren zum Löscheinsatz schicken. Das Innenministerium prüft eine mögliche Änderung des Brandschutzgesetzes. „Wir lassen derzeit klären, was sich mit den Vorgaben zum Jugendschutz vereinbaren lässt“, sagte Ministeriumssprecher Lothar Hofner.

    Streitfall Jugendschutz

    Das Gesetz lässt zwar bereits heute zu, dass Jugendliche mit 16 Jahren in die aktive Wehr eintreten – allerdings ist unklar, für welche Aufgaben. Fest steht nur: Ein Einsatz im Gefahrenbereich ist ausgeschlossen. Was genau dazu gehört, ist aber selbst unter den Feuerwehren umstritten.

    Halten einige Verbände es für vertretbar, dass Jugendliche abseits der Brandherde Pumpen und Schlauchstrecken überwachen, lehnt etwa die Meißner Feuerwehr ihren Einsatz durchweg ab. „Nach unserer Auffassung beginnt der Gefahrenbereich bereits im Fahrzeug, das auf dem Weg zum Brandort ist“, sagte der Sprecher Jens Ruppert. Das Risiko sei zu groß, die älteren Einsatzkräfte zu beschäftigt, die Jugendlichen zu überwachen.

    Der Landesfeuerwehrverband (LfV) drängt dennoch auf eine Änderung des Gesetzes. Seit 2003 haben die Wehren rund fünf Prozent ihrer aktiven Mitglieder verloren. In einigen Gemeinden, der Stadt Wehlen etwa oder in Meißen, gibt es ein Fünftel weniger Kräfte als benötigt. Die Gemeinde Niederau bei Meißen hat vier Ortswehren mangels Personal zusammengelegt. Mit den heutigen Altersgrenzen stecken die Feuerwehren bei der Nachwuchswerbung aber in einer Patt-Situation: In die Jugendwehren können Kinder in der Regel zum Ende ihrer Grundschulzeit eintreten. Gerade auf den Dörfern sind sie nach dem Wechsel auf die Mittelschule oder das Gymnasium aber schwer greifbar. „Wir haben einen deutlichen Bruch bemerkt, als die Mittelschule in Niederau geschlossen wurde“, so der Gemeindewehrleiter Mario Besser. Die Wege werden länger. Die Feuerwehren konkurrieren zudem mit Nachmittagsangeboten der Schulen.

    Die zweite Flaute kommt zwischen dem 16. und dem 18. Lebensjahr. 2008 haben rund 340 Mitglieder den Jugendfeuerwehren aufgrund ihrer Ausbildung den Rücken gekehrt. LfV-Präsident Siegfried Bossack will daher die Altersgrenzen um zwei Jahre nach vorn verlegen lassen: Nach seinem Willen sollen die Jugendlichen bereits ab dem 14. Geburtstag alle Ausbildungen absolvieren und mit 16 Jahren zum Löscheinsatz.

    Kommunen fürchten Kosten

    Allerdings zeichnet sich Widerstand ab. Die Kommunen, zu deren Pflichtaufgaben die Feuerwehr gehört, fürchten weitere Kosten. So hat die Gemeinde Reinsdorf bei Zwickau eine Kindergruppe bei der Feuerwehr. Für die 15 Mitglieder musste das Rathaus eine private Unfallversicherung abschließen. Kosten: 2500 Euro jährlich. Weitere Forderungen des LfV, das Thema Brandschutz in den Lehrplänen der Grundschule auszuweiten, stoßen im Kultusministerium auf wenig Gegenliebe. Der Feuerwehrverband hat allerdings nicht vor, seine Forderungen fallen zu lassen. Bossack kündigte an, im kommenden Jahr notfalls ein Wahlkampfthema daraus zu machen.

  5. #5
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    Ich frage mich gerade warum eigentlich nicht schon mit 10 der 12 Jahre? Ich meine die werden in allen Bereichen ja heute immer schneller und jünger, also warum auch nicht da!? (S**, Drugs/Alkohol und Feuerwehr?) Auch da lassen sich sicherlich schon Aufgaben finden welche sie übernehmen können....
    ;-))
    Geändert von Florian Feuerbaer (07.01.2009 um 10:30 Uhr)
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  6. #6
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    Das Problem liegt IMO eher in der Tatsache, dass es sich um Jugendliche, also Minderjährige handelt. Müssten dann nicht im Einsatzfall die Erziehungsberechtigten sicherheitshalber mitgenommen werden?

    Das Problem der Fluktuation von jungen Kameraden trifft IMO nicht die Altersgruppe unter 18, sondern vielmehr die 18-30-jährigen. Ausbildung und Arbeitsplatzwahl, die auf diese Altersgruppe mehrheitlich zutriffen, sind leider oftmals mit einem Wohnortwechsel verbunden.
    MkG
    Rundhauber

  7. #7
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    ich saß mit einem kollegen der jf in der pizzeria... melder ging(tier not) ab zur wache.... mein kollege mit, hat den wehrführer gefragt, ob er mit da... JA !!! ins auto und fertig.... und jetzt???

    übertreibt nicht wegen sowas, wenn er einbisschen ahnung hat auf sich aufpasst und nicht im weg rumsteht soll das wohl kein problem sein!!!!!!!

  8. #8
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    wenn aber was passiert ist es aber ein problem.......

    denn geld sieht er dann keins.....

  9. #9
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    Zitat Zitat von kevinpeter Beitrag anzeigen
    ich saß mit einem kollegen der jf in der pizzeria... melder ging(tier not) ab zur wache.... mein kollege mit, hat den wehrführer gefragt, ob er mit da... JA !!! ins auto und fertig.... und jetzt???

    übertreibt nicht wegen sowas, wenn er einbisschen ahnung hat auf sich aufpasst und nicht im weg rumsteht soll das wohl kein problem sein!!!!!!!
    Ist doch kein Problem , das war eine Einzelfall Entscheidung eures Wehrführers ,der hat dem Kollegen das zugetraut , und damit ist er genauso von Seiten der Unfallkasse abgesichert wie jeder andere im Einsatz auch.

    Gruss
    Alterlöschknecht
    Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
    Außerdem das noch:!!
    StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.

  10. #10
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    JA

    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    Bin da ganz Hias seiner meinung.
    Lass doch erst so nen Kindereinsatz haben wie "Katze im Baum" und direkt im Anschluss VU eingeklemmte. Was macht man dann mit dem Kind auf dem Auto ?? Bei der Katze zum Aufpassen lassen ?
    Ja, genau so würde ich es machen !!!
    was machen wir mit Jugendlicen aufm Wasserwachtsboot, wenn es bei ner Übungsfahrt alarmiert? Ganz einfach: Nächstbestes Ufer anfahren, alle Jugendlichen und einen Ü18 russchmeisen und weiterfahren !!!

  11. #11
    DennisLe Gast
    Hallo
    bei uns in der ffw gibts es gerade leider folgedes proplem
    Feuerwehr kamerad ist 17 wird in 4 monaten 18 hat im Herbst 2008 Truppmann Teil 1 gemacht und im januar Sprechfunker. so jetzt gibt es in der gesamtwehr ärger darf er mit zu einsätzen, wie weit darf er? darf er gar nix ? wie seht ihr das ?


    Gruß Dennis

  12. #12
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    Warten bis er 18 ist, das ist die einfachste Lösung.

  13. #13
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    wartet bis er 18 ist......

    die 4 monate bringen es nun auch nicht mehr..........

    falls ihr viele einsätze habt dann verpasst er nix...denn er hat später genug...

    .....naja...ich würde es nich riskieren...vor allem weil dann später die forderung kommt "der durfte doch auch"....


    ich kann ehrlich sagen ich bin auch vor 18 mit ausgerückt.....aber damals war das hier noch erlaubt;)

    aber am ende bezahlt keine versicherung....

  14. #14
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    JF mit zum Einsatz...

    08.02.2010 von Rüdiger Trenkler

    Am Montagmorgen gegen 7 Uhr wurden die Kameraden der Feuerwehr aus Mittelherwigsdorf unsanft von Ihren Meldeempfängern geweckt.

    Es ging zum Einsatz. Im Dorf auf der Hauptstrasse brannte es in der historische Gaststätte "Gütchen".
    Durch den schnellen Einsatz der Feuerwehr, welche mittels einer Wärmebildkamera die Erkundung der Brandstelle vor nahm, konnte das Feuer rasch bekämpft werden.
    Die Jugendfeuerwehr kam auch mit zum Einsatz und unterstütze die erfahrenen Kameraden.
    Während der Löscharbeiten war die Bundesstrasse 96 voll gesperrt.
    Es wurden bei dem Brand keine Menschen verletzt.Zur Brandursache hat die Polizei die Ermittlungen aufgenommen.
    http://www.lausitznews.de/pressebericht_7081.html

  15. #15
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    Mal abgesehen von den ganzen grundsätzlichen JF-Einsatz-Überlegungen: Montagmorgen, 7:00 Uhr - Haben dann JF-Angehörige nicht was besseres zu tun? So von wegen Schule/Ausbildung/Lebensgrundlagen schaffen...

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