Die UVV gelten auch in Bayern, ebenso die Jugendschutzvorgaben.
Interessant find ich, das ihr die Jugendlichen selber von den Einsatzkräften/Aktiven abgrenzt. Ernsthaft: Was will ich mit Leuten an der Einsatzstelle, die zum einen nicht jede Aufgabe ausüben dürfen, und zum anderen eine wirkliche Einsatzkraft dabei binden?