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Thema: JF mit zum Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Die UVV gelten auch in Bayern, ebenso die Jugendschutzvorgaben.
    Interessant find ich, das ihr die Jugendlichen selber von den Einsatzkräften/Aktiven abgrenzt. Ernsthaft: Was will ich mit Leuten an der Einsatzstelle, die zum einen nicht jede Aufgabe ausüben dürfen, und zum anderen eine wirkliche Einsatzkraft dabei binden?

  2. #2
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Was will ich mit Leuten an der Einsatzstelle, die zum einen nicht jede Aufgabe ausüben dürfen, und zum anderen eine wirkliche Einsatzkraft dabei binden?
    Das erste Argument darfst du jetzt getrost streichen... Das haste nämlich schon bei jemandem, der durch die G26 gefallen ist ;) Der darf auch nicht unter PA ins Haus *g*

    Das 2. ist genau meine rede... nichts dagegen, dass die mit sicherheit fitt sind eine lange schlauchstrecke o.ä. zu bauen... Aber was ist danach? Dann ist der FM weiterhin gebunden...

    MfG Fabsi

  3. #3
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Das erste Argument darfst du jetzt getrost streichen... Das haste nämlich schon bei jemandem, der durch die G26 gefallen ist ;) Der darf auch nicht unter PA ins Haus *g*
    Der hat aber immerhin die Voraussetzungen, dass ich ihn selbstständig im Rahmen der Staffel/Gruppe beschäftigen darf.
    Von meiner Ansicht über die G26.3 als Einstiegsvoraussetzung in die Feuerwehr fang ich hier lieber gar nicht erst an...

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