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Thema: JF mit zum Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    FiRe-1987 Gast
    ja^^
    hab erst mit 18 nen alten scanner gekauft.... und da musste ich nich mehr hinterher fahren^^

  2. #2
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    Immer diese leidige Diskussion...

    Also, ich komm aus Bayern und bin mit knapp 15 zu FW. Dann ein Jahr bei fast jeder Übung gewesen und auch viele Übungen mit den Erwachsenen gemacht. Also ich 16 war hab ich meinen anderen Helm gekriegt und es wurde mir gesagt das ich auch mit zu Einsätzen darf.
    Also wenn die Sirene gelaufen ist, ab zum Feuerwehrhaus, Klamotten an und neben das LF gestellt. Drehleiter und HLF waren für uns tabu, außer es waren extrem wenig Erwachsenen da. Dann gewartet und wenn des LF nicht voll wurde, ein blick zum GF und ab auf's Fahrzeug, sonst halt hinter zum MTW und da mit wenn platz war. Wobei man da eigentlich immer mit konnte. Ich konnte genug Sachen an der Einsatzstelle machen ohne in Gefahr zu sein, sei es Schläuche verlegen, Geräte holen, usw.
    Wir ham immer zuverlässig gearbeitet und die Erwachsenen konnten sich auf uns verlassen, also wo ist jetzt des Problem? Es gibt auch für die jetztigen Jugendlichen keinen größeren Motivationsgrund wie die Einsätze, ist ja auch klar, wo für ist man denn bei der FW??

    Ach ja, in der Nacht durften wir auch nicht mit.

    Ich unterstütze dieses System voll und finde nichts nagatives...

    Grüße aus Bayern

  3. #3
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    Kann Feuerwehrfunk hier nur zustimmen, wo ist das Probelm wenn ein oder zwei JF Mitglieder auf den nachrückenden Fahrzeugen mit ausrücken?
    Klar sollte man nicht das ganze Fahrzeug mit ihnen besetzen aber zum auffüllen falls nicht genug Aktive da sind seh ich kein Problem

    Hier in Bayern ist die Gesetzeslage ja so dass man ab 16 mit zum Einsatz darf.

    Bei uns in der Wehr ist es üblich dass man mit 16 seinen Truppmannlehrgang absolviert und dann auf dem 2. LF oder auf dem MTW mitfahren darf. Wenn eine lange Schlachstrecken zu bauen ist ist man froh über jede Hilfe und ich seh kein Problem warum da nicht auch unter 18 Jährige mitwirken sollen.

    Grüße aus Bayern
    Matthias
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  4. #4
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    Die UVV gelten auch in Bayern, ebenso die Jugendschutzvorgaben.
    Interessant find ich, das ihr die Jugendlichen selber von den Einsatzkräften/Aktiven abgrenzt. Ernsthaft: Was will ich mit Leuten an der Einsatzstelle, die zum einen nicht jede Aufgabe ausüben dürfen, und zum anderen eine wirkliche Einsatzkraft dabei binden?

  5. #5
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Was will ich mit Leuten an der Einsatzstelle, die zum einen nicht jede Aufgabe ausüben dürfen, und zum anderen eine wirkliche Einsatzkraft dabei binden?
    Das erste Argument darfst du jetzt getrost streichen... Das haste nämlich schon bei jemandem, der durch die G26 gefallen ist ;) Der darf auch nicht unter PA ins Haus *g*

    Das 2. ist genau meine rede... nichts dagegen, dass die mit sicherheit fitt sind eine lange schlauchstrecke o.ä. zu bauen... Aber was ist danach? Dann ist der FM weiterhin gebunden...

    MfG Fabsi

  6. #6
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    Zitat Zitat von Fabpicard Beitrag anzeigen
    Das erste Argument darfst du jetzt getrost streichen... Das haste nämlich schon bei jemandem, der durch die G26 gefallen ist ;) Der darf auch nicht unter PA ins Haus *g*
    Der hat aber immerhin die Voraussetzungen, dass ich ihn selbstständig im Rahmen der Staffel/Gruppe beschäftigen darf.
    Von meiner Ansicht über die G26.3 als Einstiegsvoraussetzung in die Feuerwehr fang ich hier lieber gar nicht erst an...

  7. #7
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    Zitat Zitat von hias Beitrag anzeigen
    Kann Feuerwehrfunk hier nur zustimmen, wo ist das Probelm wenn ein oder zwei JF Mitglieder auf den nachrückenden Fahrzeugen mit ausrücken?
    Klar sollte man nicht das ganze Fahrzeug mit ihnen besetzen aber zum auffüllen falls nicht genug Aktive da sind seh ich kein Problem

    Hier in Bayern ist die Gesetzeslage ja so dass man ab 16 mit zum Einsatz darf.

    Bei uns in der Wehr ist es üblich dass man mit 16 seinen Truppmannlehrgang absolviert und dann auf dem 2. LF oder auf dem MTW mitfahren darf. Wenn eine lange Schlachstrecken zu bauen ist ist man froh über jede Hilfe und ich seh kein Problem warum da nicht auch unter 18 Jährige mitwirken sollen.

    Grüße aus Bayern
    Matthias
    Bei uns auch so... aber man gehört nicht mehr zur Jugenfeuerwehr ab 16 sondern der Aktiven mit den selben Einsatzklamotten etc. man hat sein Truppmann gemacht, dann kann man bei uns mit zum Einsatz!

    Es klappt wunderbar!
    Mfg

  8. #8
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    Nicht, dass ich jetzt wieder angeschrien werde..., in Niedersachsen ist es nicht ungewöhnlich Jugendliche mit zu den Einsätzen zu nehmen. Als auf dem Dorfe (Flächenland) immer weniger Männer zur Verfügung standen, hat man sich wohl überlegt, Jugendliche mitzunehmen.
    Inzwischen ist man soweit, dass Frauen mit zu den Einsätzen dürfen (nicht schimpfen, ist ein Scherz).

    Dabei wird allerdings auch streng beachtet, dass erstens kein Jugendlicher auf dem ersten Fahrzeug mitfährt und zweitens nur bis zum Verteiler vorgehen darf. Ein Fahrzeug voller JF´ler würde auch nicht abrücken, da muss es schon eine gesunde Mischung aktive/JF´ler geben.

    Den Helm würde ich Dir allerdings bis ganz unten hin über die Ohren ziehen... wenn mitfahren dann in der richtigen Uniform (Uniform heisst das, weil alle das gleiche anhaben), dann erkennt man Dich auch.

    TH-Übungen sind auch nichts für die Jugendfeuerwehr, genauso wie Wasserspritzen und Leitern besteigen!

  9. #9
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    Bei uns ist es ganz einfach.
    Ab 10 Jahren in die JF bis 18 Jahren
    Mit 16 ist es möglich in den Aktiven Dienst zu wechseln.
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

  10. #10
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    Also bei uns darf die JF mit 16 und bestandenem Grundlehrgang zum Einsatz mitfahren, allerdings nur auf dem zweiten Fahrzeug oder dem MZF und nur wenn sie dadurch keinem Aktiven den Platz wegnehmen...
    Ich denke das schadet nicht da dadurch Erfahrung gesammelt wird, und Schlauchleitung bauen sollten sie auch schaffen, und solange sie keinem Aktiven einen Platz wegnehmen....
    FME hat kein einziger von denen...

    Ich würd als GF schon nicht die Verantwortung übernehmen einen Jugendlichen unter 16 Jahren mit auf meinem Fahrzeug zu haben... Egal was die Wehrführung sagt und egal obs jezt gilt eine Katze zu retten oder es ein Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person ist....
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  11. #11
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    Bin da ganz Hias seiner meinung.
    Lass doch erst so nen Kindereinsatz haben wie "Katze im Baum" und direkt im Anschluss VU eingeklemmte. Was macht man dann mit dem Kind auf dem Auto ?? Bei der Katze zum Aufpassen lassen ?
    Signatur geändert nach Aufforderung.

    بس سبتر الكس

  12. #12
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    Zitat Zitat von AleX-112 Beitrag anzeigen
    Bin da ganz Hias seiner meinung.
    Lass doch erst so nen Kindereinsatz haben wie "Katze im Baum" und direkt im Anschluss VU eingeklemmte. Was macht man dann mit dem Kind auf dem Auto ?? Bei der Katze zum Aufpassen lassen ?
    Wäre das dann nicht Verletzung der Aufsichtspflicht?
    oder lässt du dann auch einen Aktiven da



    Also ich find das einfach nur Schwachsinn Kinder mit zum Einsatz zu nehmen
    Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben

  13. #13
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    Ach Leute,

    in Bayern gibt es halt die bereits auf Seite 1 angesprochene Regelung, und dann hilft nur noch der allgemeine im Einsatz scheinbar völlig fehlende http://de.wikipedia.org/wiki/Gesunder_Menschenverstand
    sowie klare Definitionen eines Gruppenführers. (Der sich darüber bewusst sein MUSS dass er einen Jugendlichen an Bord hat.)
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  14. #14
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    Kein passenderes Thema gefunden...

    ...bitte verschieben, wenn nötig.

    Sächsische Zeitung, 07.01.2009, Rubrik Sachsen:


    Feuerwehren wollen Jugendliche für Einsätze
    Von Claudia Parton

    Sachsens Feuerwehren wollen ihren Nachwuchs künftig schon mit 16 Jahren zum Löscheinsatz schicken. Das Innenministerium prüft eine mögliche Änderung des Brandschutzgesetzes. „Wir lassen derzeit klären, was sich mit den Vorgaben zum Jugendschutz vereinbaren lässt“, sagte Ministeriumssprecher Lothar Hofner.

    Streitfall Jugendschutz

    Das Gesetz lässt zwar bereits heute zu, dass Jugendliche mit 16 Jahren in die aktive Wehr eintreten – allerdings ist unklar, für welche Aufgaben. Fest steht nur: Ein Einsatz im Gefahrenbereich ist ausgeschlossen. Was genau dazu gehört, ist aber selbst unter den Feuerwehren umstritten.

    Halten einige Verbände es für vertretbar, dass Jugendliche abseits der Brandherde Pumpen und Schlauchstrecken überwachen, lehnt etwa die Meißner Feuerwehr ihren Einsatz durchweg ab. „Nach unserer Auffassung beginnt der Gefahrenbereich bereits im Fahrzeug, das auf dem Weg zum Brandort ist“, sagte der Sprecher Jens Ruppert. Das Risiko sei zu groß, die älteren Einsatzkräfte zu beschäftigt, die Jugendlichen zu überwachen.

    Der Landesfeuerwehrverband (LfV) drängt dennoch auf eine Änderung des Gesetzes. Seit 2003 haben die Wehren rund fünf Prozent ihrer aktiven Mitglieder verloren. In einigen Gemeinden, der Stadt Wehlen etwa oder in Meißen, gibt es ein Fünftel weniger Kräfte als benötigt. Die Gemeinde Niederau bei Meißen hat vier Ortswehren mangels Personal zusammengelegt. Mit den heutigen Altersgrenzen stecken die Feuerwehren bei der Nachwuchswerbung aber in einer Patt-Situation: In die Jugendwehren können Kinder in der Regel zum Ende ihrer Grundschulzeit eintreten. Gerade auf den Dörfern sind sie nach dem Wechsel auf die Mittelschule oder das Gymnasium aber schwer greifbar. „Wir haben einen deutlichen Bruch bemerkt, als die Mittelschule in Niederau geschlossen wurde“, so der Gemeindewehrleiter Mario Besser. Die Wege werden länger. Die Feuerwehren konkurrieren zudem mit Nachmittagsangeboten der Schulen.

    Die zweite Flaute kommt zwischen dem 16. und dem 18. Lebensjahr. 2008 haben rund 340 Mitglieder den Jugendfeuerwehren aufgrund ihrer Ausbildung den Rücken gekehrt. LfV-Präsident Siegfried Bossack will daher die Altersgrenzen um zwei Jahre nach vorn verlegen lassen: Nach seinem Willen sollen die Jugendlichen bereits ab dem 14. Geburtstag alle Ausbildungen absolvieren und mit 16 Jahren zum Löscheinsatz.

    Kommunen fürchten Kosten

    Allerdings zeichnet sich Widerstand ab. Die Kommunen, zu deren Pflichtaufgaben die Feuerwehr gehört, fürchten weitere Kosten. So hat die Gemeinde Reinsdorf bei Zwickau eine Kindergruppe bei der Feuerwehr. Für die 15 Mitglieder musste das Rathaus eine private Unfallversicherung abschließen. Kosten: 2500 Euro jährlich. Weitere Forderungen des LfV, das Thema Brandschutz in den Lehrplänen der Grundschule auszuweiten, stoßen im Kultusministerium auf wenig Gegenliebe. Der Feuerwehrverband hat allerdings nicht vor, seine Forderungen fallen zu lassen. Bossack kündigte an, im kommenden Jahr notfalls ein Wahlkampfthema daraus zu machen.

  15. #15
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    Ich frage mich gerade warum eigentlich nicht schon mit 10 der 12 Jahre? Ich meine die werden in allen Bereichen ja heute immer schneller und jünger, also warum auch nicht da!? (S**, Drugs/Alkohol und Feuerwehr?) Auch da lassen sich sicherlich schon Aufgaben finden welche sie übernehmen können....
    ;-))
    Geändert von Florian Feuerbaer (07.01.2009 um 09:30 Uhr)
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

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