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Thema: JF mit zum Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Ach Leute,

    in Bayern gibt es halt die bereits auf Seite 1 angesprochene Regelung, und dann hilft nur noch der allgemeine im Einsatz scheinbar völlig fehlende http://de.wikipedia.org/wiki/Gesunder_Menschenverstand
    sowie klare Definitionen eines Gruppenführers. (Der sich darüber bewusst sein MUSS dass er einen Jugendlichen an Bord hat.)
    NotSan, ELRD (BRK), HFM (FF), GF (FF), Digitalfunk Multiplikator

  2. #2
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    Kein passenderes Thema gefunden...

    ...bitte verschieben, wenn nötig.

    Sächsische Zeitung, 07.01.2009, Rubrik Sachsen:


    Feuerwehren wollen Jugendliche für Einsätze
    Von Claudia Parton

    Sachsens Feuerwehren wollen ihren Nachwuchs künftig schon mit 16 Jahren zum Löscheinsatz schicken. Das Innenministerium prüft eine mögliche Änderung des Brandschutzgesetzes. „Wir lassen derzeit klären, was sich mit den Vorgaben zum Jugendschutz vereinbaren lässt“, sagte Ministeriumssprecher Lothar Hofner.

    Streitfall Jugendschutz

    Das Gesetz lässt zwar bereits heute zu, dass Jugendliche mit 16 Jahren in die aktive Wehr eintreten – allerdings ist unklar, für welche Aufgaben. Fest steht nur: Ein Einsatz im Gefahrenbereich ist ausgeschlossen. Was genau dazu gehört, ist aber selbst unter den Feuerwehren umstritten.

    Halten einige Verbände es für vertretbar, dass Jugendliche abseits der Brandherde Pumpen und Schlauchstrecken überwachen, lehnt etwa die Meißner Feuerwehr ihren Einsatz durchweg ab. „Nach unserer Auffassung beginnt der Gefahrenbereich bereits im Fahrzeug, das auf dem Weg zum Brandort ist“, sagte der Sprecher Jens Ruppert. Das Risiko sei zu groß, die älteren Einsatzkräfte zu beschäftigt, die Jugendlichen zu überwachen.

    Der Landesfeuerwehrverband (LfV) drängt dennoch auf eine Änderung des Gesetzes. Seit 2003 haben die Wehren rund fünf Prozent ihrer aktiven Mitglieder verloren. In einigen Gemeinden, der Stadt Wehlen etwa oder in Meißen, gibt es ein Fünftel weniger Kräfte als benötigt. Die Gemeinde Niederau bei Meißen hat vier Ortswehren mangels Personal zusammengelegt. Mit den heutigen Altersgrenzen stecken die Feuerwehren bei der Nachwuchswerbung aber in einer Patt-Situation: In die Jugendwehren können Kinder in der Regel zum Ende ihrer Grundschulzeit eintreten. Gerade auf den Dörfern sind sie nach dem Wechsel auf die Mittelschule oder das Gymnasium aber schwer greifbar. „Wir haben einen deutlichen Bruch bemerkt, als die Mittelschule in Niederau geschlossen wurde“, so der Gemeindewehrleiter Mario Besser. Die Wege werden länger. Die Feuerwehren konkurrieren zudem mit Nachmittagsangeboten der Schulen.

    Die zweite Flaute kommt zwischen dem 16. und dem 18. Lebensjahr. 2008 haben rund 340 Mitglieder den Jugendfeuerwehren aufgrund ihrer Ausbildung den Rücken gekehrt. LfV-Präsident Siegfried Bossack will daher die Altersgrenzen um zwei Jahre nach vorn verlegen lassen: Nach seinem Willen sollen die Jugendlichen bereits ab dem 14. Geburtstag alle Ausbildungen absolvieren und mit 16 Jahren zum Löscheinsatz.

    Kommunen fürchten Kosten

    Allerdings zeichnet sich Widerstand ab. Die Kommunen, zu deren Pflichtaufgaben die Feuerwehr gehört, fürchten weitere Kosten. So hat die Gemeinde Reinsdorf bei Zwickau eine Kindergruppe bei der Feuerwehr. Für die 15 Mitglieder musste das Rathaus eine private Unfallversicherung abschließen. Kosten: 2500 Euro jährlich. Weitere Forderungen des LfV, das Thema Brandschutz in den Lehrplänen der Grundschule auszuweiten, stoßen im Kultusministerium auf wenig Gegenliebe. Der Feuerwehrverband hat allerdings nicht vor, seine Forderungen fallen zu lassen. Bossack kündigte an, im kommenden Jahr notfalls ein Wahlkampfthema daraus zu machen.

  3. #3
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    Ich frage mich gerade warum eigentlich nicht schon mit 10 der 12 Jahre? Ich meine die werden in allen Bereichen ja heute immer schneller und jünger, also warum auch nicht da!? (S**, Drugs/Alkohol und Feuerwehr?) Auch da lassen sich sicherlich schon Aufgaben finden welche sie übernehmen können....
    ;-))
    Geändert von Florian Feuerbaer (07.01.2009 um 10:30 Uhr)
    Ich gebe hier ausschließlich meine private Meinung wieder!

  4. #4
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    Das Problem liegt IMO eher in der Tatsache, dass es sich um Jugendliche, also Minderjährige handelt. Müssten dann nicht im Einsatzfall die Erziehungsberechtigten sicherheitshalber mitgenommen werden?

    Das Problem der Fluktuation von jungen Kameraden trifft IMO nicht die Altersgruppe unter 18, sondern vielmehr die 18-30-jährigen. Ausbildung und Arbeitsplatzwahl, die auf diese Altersgruppe mehrheitlich zutriffen, sind leider oftmals mit einem Wohnortwechsel verbunden.
    MkG
    Rundhauber

  5. #5
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    ich saß mit einem kollegen der jf in der pizzeria... melder ging(tier not) ab zur wache.... mein kollege mit, hat den wehrführer gefragt, ob er mit da... JA !!! ins auto und fertig.... und jetzt???

    übertreibt nicht wegen sowas, wenn er einbisschen ahnung hat auf sich aufpasst und nicht im weg rumsteht soll das wohl kein problem sein!!!!!!!

  6. #6
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    wenn aber was passiert ist es aber ein problem.......

    denn geld sieht er dann keins.....

  7. #7
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    wenn aber was passiert ist es aber ein problem.......

    denn geld sieht er dann keins.....
    ja, das stimmt, er fährt auf seine "eigene verantwortung mit" und falls ich das falsche verstanden habe, ich rede von einem 16 jährigen....

  8. #8
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    Zitat Zitat von kevinpeter Beitrag anzeigen
    ich saß mit einem kollegen der jf in der pizzeria... melder ging(tier not) ab zur wache.... mein kollege mit, hat den wehrführer gefragt, ob er mit da... JA !!! ins auto und fertig.... und jetzt???

    übertreibt nicht wegen sowas, wenn er einbisschen ahnung hat auf sich aufpasst und nicht im weg rumsteht soll das wohl kein problem sein!!!!!!!
    Ist doch kein Problem , das war eine Einzelfall Entscheidung eures Wehrführers ,der hat dem Kollegen das zugetraut , und damit ist er genauso von Seiten der Unfallkasse abgesichert wie jeder andere im Einsatz auch.

    Gruss
    Alterlöschknecht
    Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
    Außerdem das noch:!!
    StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.

  9. #9
    Josanni Gast
    Ne also wenn die JF schon mit zu Einsätzen ausrücken soll wer hat dann die Aufsicht?
    Ich habe schon mal gehört das die JF auf der Wache bei Hochwasser Sandsäcke füllt aber das die dann noch mit an den Einsatzort sollen halte ich für grundsätzlich falsch. Im direkten Einsatzgeschehen kann alles Mögliche passieren und wer haftet bei einem Unfall wenn sich ein Mitglied der JF verletzt? Davon abgesehen wo sollten die Kids dann sitzen wenn ALLE Fahrzeuge im Einsatz sind?
    Man denke auch an die Gefahren der Einsatzstelle. Wie leichtsinnig können Kids und Jugendliche sein und schon ist was passiert. Sicherlich wird gelehrt wie man sich an einer Einsatzstelle richtig verhällt aber die richtige Praxis erfährt man erst nach ein paar gefahrenen Einsätzen als aktiver FW-Angehöriger und nicht als Angehöriger der JF.

    Bei uns beim THW gilt das Gleiche.
    Erst müssen alle das 18. Lebensjahr vollendet und die Grundausbildungsprüfung erfolgreich bestanden haben und dann können sie am aktiven Einsatzgeschehen auch mitwirken.

    Kurzum: Angehörige der JF und der THW-Jugend gehören nicht ins aktive Einsatzgeschehen!

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