Ach Leute,
in Bayern gibt es halt die bereits auf Seite 1 angesprochene Regelung, und dann hilft nur noch der allgemeine im Einsatz scheinbar völlig fehlende http://de.wikipedia.org/wiki/Gesunder_Menschenverstand
sowie klare Definitionen eines Gruppenführers. (Der sich darüber bewusst sein MUSS dass er einen Jugendlichen an Bord hat.)