Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.
Ne also wenn die JF schon mit zu Einsätzen ausrücken soll wer hat dann die Aufsicht?
Ich habe schon mal gehört das die JF auf der Wache bei Hochwasser Sandsäcke füllt aber das die dann noch mit an den Einsatzort sollen halte ich für grundsätzlich falsch. Im direkten Einsatzgeschehen kann alles Mögliche passieren und wer haftet bei einem Unfall wenn sich ein Mitglied der JF verletzt? Davon abgesehen wo sollten die Kids dann sitzen wenn ALLE Fahrzeuge im Einsatz sind?
Man denke auch an die Gefahren der Einsatzstelle. Wie leichtsinnig können Kids und Jugendliche sein und schon ist was passiert. Sicherlich wird gelehrt wie man sich an einer Einsatzstelle richtig verhällt aber die richtige Praxis erfährt man erst nach ein paar gefahrenen Einsätzen als aktiver FW-Angehöriger und nicht als Angehöriger der JF.
Bei uns beim THW gilt das Gleiche.
Erst müssen alle das 18. Lebensjahr vollendet und die Grundausbildungsprüfung erfolgreich bestanden haben und dann können sie am aktiven Einsatzgeschehen auch mitwirken.
Kurzum: Angehörige der JF und der THW-Jugend gehören nicht ins aktive Einsatzgeschehen!
Hallo,
ich sehe das ähnlich, auch wenn ich bis vor nem Jahr auch noch anders Gedacht habe. Da war ich nämlich noch 17 und mir wurde verweigert mitzufahren.
Wenn es sich jetzt um 2 oder 3 Tage handelt vor dem 18ten, dann ist das sicherlich ne ander Perspektive. Aber sonst haben Jugendfeuerwehrleute nichts im Einsatz zu suchen... Selbst mit 18 ist das manchmal schon eine Herausforderung für die jungen Leute...
Gruß
RescueOberberg
Kontakt über PN, E-Mail oder ICQ
Also bei uns wird es so gehandhabt das drei dinge entscheident sind zur Einsatzteilnahme.
- Die Person muss eine abgeschlossene Grundausbildung haben.
- Die person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
- Die Person muss Mitglied der Aktiven Feuerwehr sein.
Meine meinung dazu ist, Richtig so. Ich war selber vorher 6 Jahre bei der JF, jedoch hat man ohne Grundausbildung nicht den wissensstand den man haben sollte wie ich meine. Auch wenn nun vereinzelt eine person dies doch hat muss aus gerechtigkeit gleiches recht für alle gelten.
Ebenso bin ich der meinung das die Altergrenze von 18 Jahren nicht so unsinnig ist. Ich als Verantwortlicher würde nicht die Verantwortung für einen minderjährigen haben wollen im Einsatz. (Bin kein verantwortlicher, nur wenn es so wäre).
Ich denke es gibt auch einige dinge die dafür sprechen, klar die gibt es immer. Irgendwo muss man nunmal die grenze ziehen, und "FÜR MICH" ist diese grenze absolut angebracht.
Wir haben bei uns auch keine BF sondern nur FF. Denke es gibt da auch genügend wege über eine anpassung der AAO wenn man weiß das es Personalmangel gibt.
Ist meine meinung zu diesem Thema :o)
die altersgrenze 18 ist absolut richtig...
es wird hier immer über ausbildung und versicherung etc geredet, aber mal ganz davon abgesehen: ich möchte keinen U18 jährigen auf dem Auto sitzen haben, wenn ich zu einem "personeneinsatz" fahre wie "eingeklemmt" oder ähnliches.
das ist nämlich selbst für die die bereits etwas über die 18 sind nicht immer unproblematisch.
mkg
Ein Mann ruft den Wetterdienst an und sagt: „Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Feuerwehr gerade Ihre leichte Bewölkung aus meinem Keller pumpt"
ich klink mich mal einfach und sach wie es bei uns aussieht mit Einsatz und JF.
Also
1. Man muss mindestens 12 Jahre alt sein um bei uns in die JF einzutreten.
2. Ein JFM darf bei Einsätzen zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr mitfahren und bis spätestens 21 Uhr an der E-Stelle verbleiben.
3. Der ZF entscheidet ob ein JFM mitfahren darf oder nicht. Unabhängig vom Alter des JFM.
4. Die Erlaubnis für das mitnehmen und einsätzen von JFM's kommt von obester Stelle, dem leitendem Branddirektor. Dieser ist über die aktuelle rechtliche Lage informiert und kann jederzeit dieses Privileg aufheben.
5. Im Einsatz wird ein JFM nur in Verbindung mit einem FM oder höher Stehenden eingesetzt. Dieser ist für den JFM verantwortlich und arbeitet nur ausserhalb des Gefahrenbereichs. Der Gefahrenbereich wird durch den Einsatzleiter festgelegt. Der Verteiler als Grenze ist nicht zulässig.
mehr fällt mir gerade nich ein.
Fragen?
Ist das Leben noch so schwer, Feuerwehr bleibt Feuerwehr!
Versteh ich das richtig dass bei euch mit dieser Reglung 12 Jährige in zu Einsätzen mitfahren dürfen?
Bevor man den Kopf schüttelt sollte man sich vergewissern einen zu haben
Liegt aber auch daran, dass wir ein RW haben, und die Psychische Belastung beim VU auch so, schon hoch genug ist.
Das wollen wir den FM-/FF-Anwärter-innen, dann vorerst ersparen.
Wir nehmen aber JFler, die älter als 16. sind(mit Erlaubnis der Eltern),oder bei denen es klar ist, das se zu den Aktiven wechseln, mit zu Übungen, und dann wird ein Aktiver abgestellt, der sich nur um die JF-ler kümmert! Er erklärt denen alles, und passt auf, das denen nix passiert.
Wir sagen den JF-lern auch, um in den Einsatz mitfahren zu dürfen, das se mind., die Hälfte der Grundausbildung haben müssen, und regelmäßig an den Dienstabenden, und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen müssen. Was dann ohne Probleme akzeptiert wird.
Da die Grundausbildung mit 17j., bei uns los geht, haben se dann mit 18j., die hälfte , und dürfen dann mit. Halt bis zum Verteiler, oder Anleitung eines Erfahrenen.
Bei TH-VU, gehen die noch nicht so Erfahrenen, nachdem die Material-Ablage eingerichtet ist, zum LF., oder ELW, oder besetzen den Schnellangriff, und den Feuerlöscher, wenn se sich das trauen. Die werden aber die ganze Zeit, von einem Erfahrenen beobachtet, und nicht aus den Augen gelassen, bzw., steht er daneben.
Dadurch werden se langsam heran geführt.
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