
Zitat von
kevinpeter
ich saß mit einem kollegen der jf in der pizzeria... melder ging(tier not) ab zur wache.... mein kollege mit, hat den wehrführer gefragt, ob er mit da... JA !!! ins auto und fertig.... und jetzt???
übertreibt nicht wegen sowas, wenn er einbisschen ahnung hat auf sich aufpasst und nicht im weg rumsteht soll das wohl kein problem sein!!!!!!!
Ist doch kein Problem , das war eine Einzelfall Entscheidung eures Wehrführers ,der hat dem Kollegen das zugetraut , und damit ist er genauso von Seiten der Unfallkasse abgesichert wie jeder andere im Einsatz auch.
Gruss
Alterlöschknecht
Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
Außerdem das noch:!!
StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.