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Thema: JF mit zum Einsatz

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Das Problem liegt IMO eher in der Tatsache, dass es sich um Jugendliche, also Minderjährige handelt. Müssten dann nicht im Einsatzfall die Erziehungsberechtigten sicherheitshalber mitgenommen werden?

    Das Problem der Fluktuation von jungen Kameraden trifft IMO nicht die Altersgruppe unter 18, sondern vielmehr die 18-30-jährigen. Ausbildung und Arbeitsplatzwahl, die auf diese Altersgruppe mehrheitlich zutriffen, sind leider oftmals mit einem Wohnortwechsel verbunden.
    MkG
    Rundhauber

  2. #2
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    ich saß mit einem kollegen der jf in der pizzeria... melder ging(tier not) ab zur wache.... mein kollege mit, hat den wehrführer gefragt, ob er mit da... JA !!! ins auto und fertig.... und jetzt???

    übertreibt nicht wegen sowas, wenn er einbisschen ahnung hat auf sich aufpasst und nicht im weg rumsteht soll das wohl kein problem sein!!!!!!!

  3. #3
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    wenn aber was passiert ist es aber ein problem.......

    denn geld sieht er dann keins.....

  4. #4
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    wenn aber was passiert ist es aber ein problem.......

    denn geld sieht er dann keins.....
    ja, das stimmt, er fährt auf seine "eigene verantwortung mit" und falls ich das falsche verstanden habe, ich rede von einem 16 jährigen....

  5. #5
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    Zitat Zitat von bastelheini Beitrag anzeigen
    wenn aber was passiert ist es aber ein problem.......

    denn geld sieht er dann keins.....
    Zitat Zitat von kevinpeter Beitrag anzeigen
    ja, das stimmt, er fährt auf seine "eigene verantwortung mit" und falls ich das falsche verstanden habe, ich rede von einem 16 jährigen....

    Und wie schnell passiert es dann, dass die Eltern Euch die Rechtsanwälte auf den Hals schicken? Dank privater Rechtsschutzversicherungen geht das ziemlich schnell. Wir reden hier von Minderjährigen, die noch nicht voll geschäftsfähig sind. Da zählt die Eigenverantwortung eines 16-jährigen nicht.
    MkG
    Rundhauber

  6. #6
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    ja das is dann so..wenn was passiert sagen die eltern "die feuerwehr is schuld..oder der wehrleiter....er hat ja gesagt..."

    tolle wolle....dann is der vielleicht noch schuld? und darf zahlen;)

  7. #7
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    Wenn ein 16 jähriger in den Einsatz geht trägt nicht er die Verantwortung! Sondern der der ihn in den Einsatz mitnimmt. Warum soll der 16 jährige Verantwortung übernehmen, wenn er das aufgrund fehlender Ausbildung und Reife nicht kann? Also bitte....

  8. #8
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    Zitat Zitat von kevinpeter Beitrag anzeigen
    ich saß mit einem kollegen der jf in der pizzeria... melder ging(tier not) ab zur wache.... mein kollege mit, hat den wehrführer gefragt, ob er mit da... JA !!! ins auto und fertig.... und jetzt???

    übertreibt nicht wegen sowas, wenn er einbisschen ahnung hat auf sich aufpasst und nicht im weg rumsteht soll das wohl kein problem sein!!!!!!!
    Ist doch kein Problem , das war eine Einzelfall Entscheidung eures Wehrführers ,der hat dem Kollegen das zugetraut , und damit ist er genauso von Seiten der Unfallkasse abgesichert wie jeder andere im Einsatz auch.

    Gruss
    Alterlöschknecht
    Lautes Sprechen erhöht nicht die Reichweite des Funkgerätes !!!!!!!!!!
    Außerdem das noch:!!
    StGB §§328 Absatz 2.3: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion auslöst.

  9. #9
    Josanni Gast
    Ne also wenn die JF schon mit zu Einsätzen ausrücken soll wer hat dann die Aufsicht?
    Ich habe schon mal gehört das die JF auf der Wache bei Hochwasser Sandsäcke füllt aber das die dann noch mit an den Einsatzort sollen halte ich für grundsätzlich falsch. Im direkten Einsatzgeschehen kann alles Mögliche passieren und wer haftet bei einem Unfall wenn sich ein Mitglied der JF verletzt? Davon abgesehen wo sollten die Kids dann sitzen wenn ALLE Fahrzeuge im Einsatz sind?
    Man denke auch an die Gefahren der Einsatzstelle. Wie leichtsinnig können Kids und Jugendliche sein und schon ist was passiert. Sicherlich wird gelehrt wie man sich an einer Einsatzstelle richtig verhällt aber die richtige Praxis erfährt man erst nach ein paar gefahrenen Einsätzen als aktiver FW-Angehöriger und nicht als Angehöriger der JF.

    Bei uns beim THW gilt das Gleiche.
    Erst müssen alle das 18. Lebensjahr vollendet und die Grundausbildungsprüfung erfolgreich bestanden haben und dann können sie am aktiven Einsatzgeschehen auch mitwirken.

    Kurzum: Angehörige der JF und der THW-Jugend gehören nicht ins aktive Einsatzgeschehen!

  10. #10
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    Hallo,

    ich sehe das ähnlich, auch wenn ich bis vor nem Jahr auch noch anders Gedacht habe. Da war ich nämlich noch 17 und mir wurde verweigert mitzufahren.
    Wenn es sich jetzt um 2 oder 3 Tage handelt vor dem 18ten, dann ist das sicherlich ne ander Perspektive. Aber sonst haben Jugendfeuerwehrleute nichts im Einsatz zu suchen... Selbst mit 18 ist das manchmal schon eine Herausforderung für die jungen Leute...
    Gruß

    RescueOberberg

    Kontakt über PN, E-Mail oder ICQ

  11. #11
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    Also bei uns wird es so gehandhabt das drei dinge entscheident sind zur Einsatzteilnahme.

    - Die Person muss eine abgeschlossene Grundausbildung haben.
    - Die person muss mindestens 18 Jahre alt sein.
    - Die Person muss Mitglied der Aktiven Feuerwehr sein.

    Meine meinung dazu ist, Richtig so. Ich war selber vorher 6 Jahre bei der JF, jedoch hat man ohne Grundausbildung nicht den wissensstand den man haben sollte wie ich meine. Auch wenn nun vereinzelt eine person dies doch hat muss aus gerechtigkeit gleiches recht für alle gelten.
    Ebenso bin ich der meinung das die Altergrenze von 18 Jahren nicht so unsinnig ist. Ich als Verantwortlicher würde nicht die Verantwortung für einen minderjährigen haben wollen im Einsatz. (Bin kein verantwortlicher, nur wenn es so wäre).

    Ich denke es gibt auch einige dinge die dafür sprechen, klar die gibt es immer. Irgendwo muss man nunmal die grenze ziehen, und "FÜR MICH" ist diese grenze absolut angebracht.

    Wir haben bei uns auch keine BF sondern nur FF. Denke es gibt da auch genügend wege über eine anpassung der AAO wenn man weiß das es Personalmangel gibt.

    Ist meine meinung zu diesem Thema :o)

  12. #12
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    die altersgrenze 18 ist absolut richtig...

    es wird hier immer über ausbildung und versicherung etc geredet, aber mal ganz davon abgesehen: ich möchte keinen U18 jährigen auf dem Auto sitzen haben, wenn ich zu einem "personeneinsatz" fahre wie "eingeklemmt" oder ähnliches.

    das ist nämlich selbst für die die bereits etwas über die 18 sind nicht immer unproblematisch.

    mkg
    Ein Mann ruft den Wetterdienst an und sagt: „Ich wollte Ihnen nur mitteilen, dass die Feuerwehr gerade Ihre leichte Bewölkung aus meinem Keller pumpt"

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