In Bayern hast du SONDERRECHT!!!!
Aber nur als Feuerwehrler!!
Und soweit ich weiß nur in Bayern (Sonderregelung)
In Bayern hast du SONDERRECHT!!!!
Aber nur als Feuerwehrler!!
Und soweit ich weiß nur in Bayern (Sonderregelung)
Aber nur bei der FW und nicht bei den SEG"lern, oder? Wär da der Dachaufsetzer dann auch verboten?
Kommt drauf an ob die SEG zum RD oder KatS gehört.Zitat von Bergwacht9902
Wenn RD dann keine SoRemit Privat PKW, wenn KatS dann schon.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Stimmt nicht ganz:Zitat von HAIXMAN
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. (STVO §35)
Stimmt auch nicht, das ist in ganz Deutschland so.. Die Frage ist halt, ob jemand, der mit seinem Privat-PKW zum Gerätehaus fährt, Feuerwehr ist oder nicht.. Dass ist Auslegungssache, und wird wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet..Und soweit ich weiß nur in Bayern (Sonderregelung)
Wenn man davon ausgeht, dass man auch privat "Feuerwehr" ist (man ist ja auch als Feuerwehr versichert usw.), darf man die STVO übertreten. Wenn allerdings was passiert, wird man behandelt, als hätte man die STVO fahrlässig übertreten..
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Falsch .. jedes Bundesland kann bestimmte Dinge der StVO auslegen wie es will.Zitat von Max K.
Das hier ist zB so ein Fall.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Gibt es denn ein Bundesland, in dem es per Erlass verboten wurde?Zitat von Alex22
hallo :E
Erkläre mir, und ich vergesse.
Zeige mir, und ich erinnere.
Lass es mich tun, und ich verstehe.
Zitat von Max K.
Ich habe mal für einen entsprechenden Vortrag versucht, die "Meinungen" einzelner Bundesländer zu sammeln.
Ich habe zwar die Unterlagen leider nicht mehr, kann aber aus Erinnerung sagen, dass es Bundesländer gibt, die SONDERRECHTE für die Anfahrt nach Alarmierung zum Gerätehaus als zulässig betrachten! Andere Bundesländer halten eine derartige Regelung für unzulässig!
Genial war die Auskunft des Landes Niedersachsen. Es gab nämlich keine! Weder ein Festlegen auf eine Zulässigkeit noch ein eindeutiger Hinweis auf eine Unzulässigkeit!
Sowas nennt man Politik !!!Zitat von Poli
Gruß Carsten
__________________
Es ist keine Schande nichts zu wissen, wohl aber eine nichts lernen zu wollen!
(Sokrates)
www.rescue-line.de
SAR-Seenotruf über Mobiltelefon
124 124 MRCC Bremen
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Stimmt auch nicht, das ist in ganz Deutschland so.. Die Frage ist halt, ob jemand, der mit seinem Privat-PKW zum Gerätehaus fährt, Feuerwehr ist oder nicht.. Dass ist Auslegungssache, und wird wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet..
Wenn man davon ausgeht, dass man auch privat "Feuerwehr" ist (man ist ja auch als Feuerwehr versichert usw.), darf man die STVO übertreten. Wenn allerdings was passiert, wird man behandelt, als hätte man die STVO fahrlässig übertreten..[/QUOTE]
Der Einsatz fängt an wenn es piept.
Da ist natürlich die sache von der Zweckmäßigkeit, also wie weit ist es zum Feuerwehrhaus/Meldung was los ist, wie lange ist der Alarm schon wieder her...
Und Dachaufsetzer sind, in unbeleuchteter Version, erlaubt, egal wer du bist.
Schreib drauf "Feuerwehr im Einsatz", "THW auf dem Weg zum ALDI" oder sonstwas, das ist vollkommen egal. Solange ein Begriff nicht geschützt ist kannst du dir aufs Dach setzen, was du willst und wann du willst.
Was der Bürger denkt, beachte ich mal nicht!
Einer der besten und im Kern treffensten Beiträge zu diesem ThemaZitat von abc-truppe
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Falsch ...Zitat von abc-truppe
Das ist nach einem Ministerialschreiben vom 16.03.2000 für Bayern nicht zulässig.
Hier darf das Schild nur benutzt werden wenn man im Einsatzfalle zum Gerätehaus/Schadstelle fährt.
Dafür dürfen in Bayern aber die Schiler retroreflektierend sein.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.
Ah, okay, dann hab ich das mal für ein anderes BL gelesen, danke für die Info.Zitat von Alex22
@hannibal: Ist das ironisch gemeint? War nur die Antwort auf die Frage von bergwacht 9022...
@ abc Truppe
das war eigentlich ernst gemeint
weil es den Zauber dieser Presslinge mit einem Satz auflöst
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
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Schon wieder so ein Käse. *Kopfschüttel*Zitat von HAIXMAN
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