Ohne hier jetzt eine Diskussion abwürgen zu wollen, dieses Thema wurde hier schon zig-mal breitgetreten und ausgelutscht. Benutzt die Suchfunktion, sucht nach "Sonderrechten" und ihr werdet fündig und könnt euch ausgiebigst darüber informieren.
Um es mit einem Satz (ok mehrere Sätze *g*)zu sagen: Auch in einem Privat-PKW können grundsätzlich Sonderrechte wahrgenommen werden. Vorausgesetzt? Na was wohl, die Tatbestandsvoraussetzungen aus § 35 StVO liegen vor. Nach Rechtssprechung des OLG Stuttgart sind Sonderrechte nich fahrzeuggebunden, sondern personengebunden. Daraus folgt, SoRe prinzipiell auch für Privat-PKW-, Fahrradfahrer und Fußgänger möglich. Wer was anderes behauptet, hat (sorry) keine Ahnung. Allerdings hat die Geschichte einen Haken. Das Innenministerium BaWü --> empfiehlt <-- auf SoRe zu verzichten, wegen mangelnder Kennzeichnungsmöglichkeit. Somit bleibt es dem "SoRe"-Fahrer überlassen, ob er sich im (Un)Fall der Fälle darauf beruft oder nicht.
Sodele, Mahlzeit
Edit: Jetzt war ich etwas langsamer mit meinem Statement wie Ballalaika.
Geändert von telemanne (05.08.2007 um 20:57 Uhr)
Hilfe! Ich weiß nicht was ich hier reinschreiben soll!?...