Kurz und knapp: Nein, denn du fährst ja mit deinem privat PKW zum Gerätehaus. Du hast keine Sonderrechte, wenn du mit deinem privat PKW zum Gerätehaus fährst.Zitat von HLF20/16
Kurz und knapp: Nein, denn du fährst ja mit deinem privat PKW zum Gerätehaus. Du hast keine Sonderrechte, wenn du mit deinem privat PKW zum Gerätehaus fährst.Zitat von HLF20/16
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