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Thema: Weg zum Gerätehaus

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    ach das ist doch quatsch. die hab ich schon aber danke :)

    ich rase auch nciht wie ein wilder durch die Stadt. Schon klar zügig aber immer sicher. aber man hört so oft geschichten das man schneller fahren darf, auch vorsichtig über rot etc. aber immer wrid wie jetzt auch nur spekuliert und keine hat nen gesetzestext oder so wo das steht......gut StVo aber naja man ist halt dann im einsatz oder nicht? naja aufm weg zumindest.

  2. #2
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    ne bist nicht im einsatz vondaher gilt die stvo. keiner sagt, dass man so späßchen mit der roten ampel etc. darf, es wird höchstens GEDULDET solange nichts schiefgeht.

  3. #3
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    Danke Jungs

    merke ich mir


    eine frage noch. Was sollen denn diese FEUERWEHR IM EINSATZ gelblichter aufem dach. Kann doch eh keiner im Rückspiegel lesen und was soll mir das bringen? das darf man ja drauf machen oder?

  4. #4
    ballalaika Gast
    Zitat Zitat von HLF20/16
    Danke Jungs

    merke ich mir


    eine frage noch. Was sollen denn diese FEUERWEHR IM EINSATZ gelblichter aufem dach. Kann doch eh keiner im Rückspiegel lesen und was soll mir das bringen? das darf man ja drauf machen oder?
    also soviel ich weiß, bin mir aber nicht sicher, sind beleuchtete und blinkende dachaufsetzer nicht zulässig, werden aber von den MEISTEN polizisten gedultet.

  5. #5
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    Mir ist das vor kurzer Zeit auch durch den Kopf gegangen , habe dann hier nachgefragt :

    http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=119305

  6. #6
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    Schon lustig, wie hier mal wieder mit falsche Rechtswissen um sich geschmissen wird, obwohl die Themen (sowohl die Sonderrechtsfrage als auch Dachaufsetzer) hier schon zigfach angesprochen wurden...

  7. #7
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    Zitat Zitat von überhose
    Schon lustig, wie hier mal wieder mit falsche Rechtswissen um sich geschmissen wird, obwohl die Themen (sowohl die Sonderrechtsfrage als auch Dachaufsetzer) hier schon zigfach angesprochen wurden...
    Und genau so kommen dann die hängenden Ohren zu stande, wenn die Polizei jemanden zu Kasse bittet, wenn er über die Stränge geschlagen ist!

  8. #8
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    In Bayern hast du SONDERRECHT!!!!
    Aber nur als Feuerwehrler!!
    Und soweit ich weiß nur in Bayern (Sonderregelung)

  9. #9
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    Aber nur bei der FW und nicht bei den SEG"lern, oder? Wär da der Dachaufsetzer dann auch verboten?

  10. #10
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    Zitat Zitat von Bergwacht9902
    Aber nur bei der FW und nicht bei den SEG"lern, oder? Wär da der Dachaufsetzer dann auch verboten?
    Kommt drauf an ob die SEG zum RD oder KatS gehört.
    Wenn RD dann keine SoRemit Privat PKW, wenn KatS dann schon.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  11. #11
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    Zitat Zitat von HAIXMAN
    In Bayern hast du SONDERRECHT!!!!
    Aber nur als Feuerwehrler!!
    Stimmt nicht ganz:

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. (STVO §35)


    Und soweit ich weiß nur in Bayern (Sonderregelung)
    Stimmt auch nicht, das ist in ganz Deutschland so.. Die Frage ist halt, ob jemand, der mit seinem Privat-PKW zum Gerätehaus fährt, Feuerwehr ist oder nicht.. Dass ist Auslegungssache, und wird wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet..

    Wenn man davon ausgeht, dass man auch privat "Feuerwehr" ist (man ist ja auch als Feuerwehr versichert usw.), darf man die STVO übertreten. Wenn allerdings was passiert, wird man behandelt, als hätte man die STVO fahrlässig übertreten..
    hallo :E

    Erkläre mir, und ich vergesse.
    Zeige mir, und ich erinnere.
    Lass es mich tun, und ich verstehe.

  12. #12
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    Zitat Zitat von Max K.
    Stimmt auch nicht, das ist in ganz Deutschland so.
    Falsch .. jedes Bundesland kann bestimmte Dinge der StVO auslegen wie es will.
    Das hier ist zB so ein Fall.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  13. #13
    Memo1 Gast
    [/QUOTE]
    Stimmt auch nicht, das ist in ganz Deutschland so.. Die Frage ist halt, ob jemand, der mit seinem Privat-PKW zum Gerätehaus fährt, Feuerwehr ist oder nicht.. Dass ist Auslegungssache, und wird wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet..

    Wenn man davon ausgeht, dass man auch privat "Feuerwehr" ist (man ist ja auch als Feuerwehr versichert usw.), darf man die STVO übertreten. Wenn allerdings was passiert, wird man behandelt, als hätte man die STVO fahrlässig übertreten..[/QUOTE]
    Der Einsatz fängt an wenn es piept.
    Da ist natürlich die sache von der Zweckmäßigkeit, also wie weit ist es zum Feuerwehrhaus/Meldung was los ist, wie lange ist der Alarm schon wieder her...

  14. #14
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    Zitat Zitat von HAIXMAN
    In Bayern hast du SONDERRECHT!!!!
    Aber nur als Feuerwehrler!!
    Und soweit ich weiß nur in Bayern (Sonderregelung)
    Schon wieder so ein Käse. *Kopfschüttel*

  15. #15
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    jo, beleuchtet EIGENTLICH nicht. die bewirken keine vorzüge im straßenverkehr sondern dienen einfach nur als warnung für die anderen, ob diese dir dann aus rücksicht platz machen oder sogar aus absicht den weg versperren ist ne andere sache...

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