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Stimmt auch nicht, das ist in ganz Deutschland so.. Die Frage ist halt, ob jemand, der mit seinem Privat-PKW zum Gerätehaus fährt, Feuerwehr ist oder nicht.. Dass ist Auslegungssache, und wird wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich bewertet..

Wenn man davon ausgeht, dass man auch privat "Feuerwehr" ist (man ist ja auch als Feuerwehr versichert usw.), darf man die STVO übertreten. Wenn allerdings was passiert, wird man behandelt, als hätte man die STVO fahrlässig übertreten..[/QUOTE]
Der Einsatz fängt an wenn es piept.
Da ist natürlich die sache von der Zweckmäßigkeit, also wie weit ist es zum Feuerwehrhaus/Meldung was los ist, wie lange ist der Alarm schon wieder her...